Dienstag, 13. Juni 2017

Alberto Fabbri - Erster Staatsanwalt Basel-Stadt


Wenn es darum geht, Strafanzeigen gegen eigene Mitarbeiter nicht an die Hand zu nehmen, leistet Alberto Fabbri, Basels Erster Staatsanwalt, immer erstklassige Arbeit. Mittels seinen vorformulieren Textbausteinen erklärt er den Klägern jeweils, was unter Amtsmissbrauch zu verstehen ist und qualifiziert deren Strafanzeigen dann regelmässig als "querulatorisch" ab. Wörtlich schreibt Fabbri:

"Amtsmissbrauch im Sinne von Art. 312 StGB begeht, wer als Mitglied einer Behörde oder Beamter seine Amtsgewalt missbraucht, um sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen. Dieser hinsichtlich der Tathandlung sehr allgemein gehaltene Tatbestand erfährt durch die höchstrichterliche Praxis eine einschränkende Auslegung, wonach nur diejenige Person ihr Amt missbraucht, welche die ihr verliehenen Machtbefugnisse unrechtmässig anwendet, indem sie Kraft ihres Amtes verfügt oder Zwang ausübt, wo dies nicht geschehen dürfte. Allerdings liegt nicht bei jeder Verfügung, bei der sich im nachhinein herausstellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht Vorgelegen haben, ein Amtsmissbrauch vor (BGE 127 IV 209 E. 1b S. 213). In subjektiver Hinsicht ist Vorsatz erforderlich, das heisst, dass sich der Täter über seine Sondereigenschaft im Klaren sein und bewusst seine Amtsgewalt missbrauchen muss. Daran fehlt es, wenn er glaubt, pflichtgemäss zu handeln. Zusätzlich muss eine Vorteils- oder Bereicherungsabsicht vorliegen. Erst bei eigentlichem Ermessensmissbrauch ist auch von einem Missbrauch der Amtsgewalt auszugehen."

Die von Fabbri protegierte Staatsanwältin Eva Eichenberger glaubt regelmässig pflichtgemäss zu handeln, wenn sie ihr Ermessen systematisch missbraucht und völlig unschuldige Menschen in die Psychiatrie oder ins Gefängnis sperrt. Im Mobbing-Fall Lehrer H. spielte Eva Eichenberger eine unrühmliche Doppelrolle, die von Fabbri erstaunlicherweise nicht hinterfragt wird. 2008 stellte Eichenberger sämtliche Strafanzeigen gegen Personen aus dem Basler Erziehungsdepartement ein, die den engagierten und beliebten Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten. Ohne irgendwelche Beweise hatten die Mitarbeiter von Christoph Eymann den Lehrer vorsätzlich als potenziellen selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter verleumdet, so dass die Baselbieter Sondereinheit Barrakuda ausrücken musste. Es ist stossend, dass die selbe Staatsanwältin, welche sämtliche Straftaten der Mobbing-Crew weissgewaschen hatte, gegen den völlig unschuldigen Lehrer eine 350-seitige Anklageschrift bastelte, in welcher sämtliche von uns korrekt geschilderten Tatsachen als "planmässige Verleumdung" verdreht wurden. Aus unserer Sicht haben die meisten in diesem Blog erwähnten Beamten und Behörden im Mobbing-Fall Lehrer H. ihre "Machtbefugnisse unrechtmässig angewendet, in dem sie Kraft ihres Amtes verfügt oder Zwang ausgeübt haben, wo dies nicht geschehen dürfte". Dass auch das Basler Appellationsgericht unter Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer vorsätzlichen Amtsmissbrauch betreibt, kann nicht länger verschwiegen werden. Obwohl sämtliche IT-Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft ergeben hatten, dass die E-Mail-Adressen der von Lehrer H. beanzeigten Blogs nicht dem Lehrer zugeordnet werden konnten, behauptete Dr. Claudius Gelzer genau das Gegenteil und verurteilte den völlig unschuldigen Lehrer wegen "Irreführung der Rechtspflege". Damit dürfte Gelzer vorsätzlich seine Amtsgewalt missbraucht haben. Da Gelzer dem unschuldigen Lehrer zudem sämtliche Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 50'000 aufhalste, dürfte auch eine konkrete "Bereicherungsabsicht" vorliegen. Lehrer H. hat die Strafanzeige gegen Gelzer wegen Amtsmissbrauch bei Fabbri deponiert. Wir sind gespannt, mit welchen Textbausteinen Fabbri bei seiner nächsten Nichtanhandnahmeverfügung um sich wirft.

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