Montag, 31. Dezember 2018

Der schweizerische Macht-Filz


Der schweizerische Macht-Filz ist eine Bedrohung für alle integeren Bürgerinnen und Bürger. Seit 2006 wird Lehrer H. von diversen Macht-Funktionären mit allen Mitteln psychisch und physisch terrorisiert. Um den Lehrer aus seinem Beruf zu mobben, starteten die Mitarbeiter des damaligen Leiters des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann eine hinterhältige Intrige. Gaby Jenö die damalige Vorgesetzte des Lehrers erstatte eine Strafanzeige gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung. In Tat und Wahrheit hatte sie dem Lehrer gedroht, ihn in die Psychiatrie zu verfrachten, wenn er sich weiterhin kritisch zu den sog. Schulreformen äussere. Die Strafanzeige von Jenö hatte für Lehrer H. unglaubliche Auswirkungen. Am zweitletzten Tag seiner Sommerferien 2006 wurde er von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda wie ein Schwerverbrecher behandelt und der Basler Staatsanwaltschaft zugeführt. Dort wurde der Lehrer tatsächlich gefragt, ob er seine Vorgesetzte umbringen wolle. Erst als der Lehrer dem zuständigen Staatsanwalt versprach, nicht mehr im Schulhaus zu erscheinen, wurde H. aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen. Als der Lehrer im Besitz der Akten war, wurde klar, welche infame Intrige der zuständige Personalchef Thomas Bärlocher angerichtet hatte. Bärlocher war zu dieser Zeit nicht nur Personalchef im Ressort Schulen, sondern auch Präsident der Basler SP. Da Lehrer weder in der SP war, noch Ambitionen hatte, dieser Partei beizutreten, beschloss Bärlocher den Lehrer mit einem sog. fürsorgerischen Freiheitsentzug aus dem Verkehr zu ziehen. Man erfand ein arglistiges Lügengebäude um den völlig integeren Lehrer mit allen Mitteln zu diffamieren. Lehrer H. hatte allerdings keine Lust, sich selber oder andere zu gefährden und entschloss sich, die Fakten ins Internet zu stellen. Das passte Dr. Christoph Eymann gar nicht, und er liess den Lehrer über die Basler Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgen. Lange glaubte Lehrer H., dass die Veröffentlichung der Wahrheit keine strafrechtlichen Konsequenzen habe. Er hatte nicht damit gerechnet, dass der schweizerische Macht-Filz die Wahrheit als sog. planmässige Verleumdung strafrechtlich verfolgen würde. Dass auch die Bundesrichter in Lausanne keinerlei Interesse an der Wahrheit bekundeten und sämtliche Lügen der Vorinstanzen schützten, war die schmerzlichste Erfahrung des Lehrers. Insgesamt gelangte er mit seinen Anliegen sechs Mal ans Bundesgericht. Sämtliche Eingaben wurden von den Bundesrichtern abgeschmettert. Für jede dieser völlig willkürlichen Bundesgerichtsentscheide musste Lehrer H. tief ins Portemonnaie greifen. Sogar als der Basler Strafgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer mittels eines juristischen Tricks die Verjährungsfrist für sog. Ehrverletzungsdelikte abschaffen wollte, wurde Lehrer H. trotz teilweisem Obsiegen mit Fr. 2500.-- zur Kasse gebeten. Auch zwölf Jahre nach seinem Rauswurf aus dem Basler Schuldienst ist Lehrer H. noch immer nicht selbst- bzw. fremdgefährlich. Weder die Androhung von Psychiatrie noch die rechtswidrig erlittene Sicherheitshaft von 20 Tagen haben Lehrer H. dazu bewogen, die Wahrheit zu verschweigen. Der schweizerische Macht-Filz ist eine Bedrohung für alle rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein begangenes Verbrechen behandelt wird, werden wir von Verbrechern regiert.     

Sonntag, 16. Dezember 2018

Kriminelle Organisation


Im Urteil vom 24. Februar 2017 hält Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer fest, dass Lehrer H. dem ehemaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann 8'927 Fr. Entschädigung zahlen müsse, die Verfahrenskosten von 41'335.05 Fr. zu übernehmen habe und für das erstinstanzliche Verfahren eine Urteilsgebühr von 9'000 Franken begleichen solle. Auch für das zweitinstanzliche Verfahren habe Lehrer H. die reduzierte Urteilsgebühr von 1000.00 Franken zu berappen. Insgesamt hätte Lehrer H. also etwa rund 60'000 Franken bezahlen müssen, wenn er dieses Urteil nicht an das Bundesgericht weitergezogen hätte. Um den völlig unschuldigen Lehrer möglichst brutal finanziell zu schädigen, erklärte Dr. Claudius Gelzer die bereits verjährten Meinungsäusserungen des Lehrers zu Dauerdelikten, um die Verjährungsfrist von 4 Jahren zu umgehen. Mit seinem Urteil vom 14. November 2018 hat das Bundesgericht die Tätigkeit von Dr. Claudius Gelzer mehrheitlich unterstützt. Gelzers Rechtsbeugung aus einem angeblichen Ehrverletzungdelikt ein Dauerdelikt zu konstruieren, konnten die Bundesrichter allerdings nicht durchlassen. Hätten die Bundesrichter das arglistige Vorgehen von Dr. Claudius Gelzer gutgeheissen, wären wir an dieser Stelle zum Schluss gekommen, die gesamte Justiz in der Schweiz sei eine kriminelle Organisation. In seinem Urteil behauptet das Bundesgericht, Lehrer H. habe nie beantragt, dass ihm seine eingezogenen Gegenstände wieder retourniert werden. Mit dieser faktenwidrigen Behauptung entlarven sich allerdings auch die 5 verantwortlichen Bundesrichter als Lügenrichter. Es ist im Verhandlungsprotokoll vom 24. Februar 2017 nämlich klar festgehalten, dass Lehrer H. sämtliche Gegenstände, die ihm die Basler Staatsanwaltschaft entwendet hat, wieder zurück haben will. 
Der Ball ist jetzt also wieder bei Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer, der allerdings von der Strafrechtlichen in die Zivilrechtliche Abteilung gewechselt hat. Er darf mit anderen Worten keine strafrechtlichen Fälle mehr leiten. Um eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden, versucht der angezählte Richter den Fall schriftlich zu erledigen. Lehrer H. will auf jeden Fall eine öffentliche Verhandlung ohne Dr. Claudius Gelzer. Dieser Richter ist in den Augen des Lehrers weder fair noch kompetent. Er hat gegen Gelzer diverse Strafanzeigen bei der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin deponiert. Kriminelle Richter haben aus unserer Sicht in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.

Mittwoch, 5. Dezember 2018

Dr. Christoph Eymann - Politiker für jüdische Interessen?


Mit seinem BaZ-Artikel vom 5.12.18 macht der ehemalige Erziehungsminister von Basel-Stadt Dr. Christoph Eymann den Bürgerinnen und Bürgern unmissverständlich klar, dass Antisemitismus in der politisch korrekten Gesellschaft nicht toleriert werden darf. Der gleiche Dr. Christoph Eymann forderte bei seinem Amtsantritt als Erziehungsminister eine SVP-freie Zone für Basel-Stadt. Gibt es einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Forderungen? Wir sind weder Antisemiten, noch sind wir bei der SVP, aber wir tun uns schwer mit den totalitären Forderungen dieses Politikers. Glaubt man den Argumenten von Dr. Christoph Eymann, dann gibt es keine realen Ursachen für den sog. Antisemitismus. Wer jedoch wirklich wissen will, warum der Antisemitismus schleichend zunimmt, muss das wichtigste jüdische Regelwerk den Talmud lesen. In diesem Buch wird detailliert aufgeführt, wie sich der Jude gegenüber den Ungläubigen verhalten darf. Bereits Reformator Martin Luther hat seine Zeitgenossen vor den jüdischen Interessen gewarnt. Wer die jüdischen Interessen kritisiert, wird reflexartig als Antisemit abgestempelt. Haben Sie sich schon mal gefragt, weshalb die ganze Welt verschuldet ist? Weshalb haben die USA jedes Jahr mehr Schulden? Bei wem ist die USA verschuldet? Wer hat Interesse daran, dass in Syrien seit Jahren ein blutiger Krieg stattfindet? Wer hat Interesse daran, dass der Iran in die Steinzeit zurückgebombt wird? Alle diese Fragen stellt sich Dr. Christoph Eymann nicht. Er ist sogar der Meinung, dass die Bestimmungen im Strafgesetzbuch nicht ausreichen, um Antisemitismus und Rassismus zu verhindern. Was meint Dr. Christoph Eymann damit? Sollen Andersdenkende in Zukunft in Konzentrationslager gesperrt werden? Lehrer H. war ein Andersdenkender. In seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" stellte er unangenehme Thesen auf. Die Thesen waren so unangenehm, dass Dr. Christoph Eymann den Blog des Lehrers durch seinen Anwalt sperren liess. Mit seinem Mitarbeiter Thomas Baerlocher wollte Dr. Christoph Eymann den Lehrer sogar mittels Fürsorgerischer Unterbringung in die Psychiatrie sperren. Als dies nicht gelang, versuchte Eymann mit anderen Mitteln, den Lehrer für zwei Jahre ins Gefängnis zu bringen. Auch dieser Versuch ist gescheitert. Alle von Dr. Christoph Eymann provozierten Übergriffe auf Lehrer H. wurden in den Mainstream-Medien heruntergespielt. Die wenigsten Journalisten getrauen sich, Dr. Christoph Eymann zu kritisieren. Über diesem Magistraten wacht offensichtlich eine schützende Hand! Wir wünschen ein frohes Chanukka-Fest!

Dienstag, 4. Dezember 2018

Politisch korrekter Faschismus


In Frankreich und Deutschland gehen die Bürgerinnen und Bürger auf die Strasse. Sie protestieren dagegen, dass die Steuern der Reichen gesenkt werden und die Steuern auf Energie erhöht werden. In Frankreich und in Deutschland hat das Volk längst begriffen, dass die Agenda der Eliten nicht im Sinne des Volkes ist. Leider werden die Grünen noch immer in die Parlamente gewählt, weil sie ja so viel Gutes für die Mutter Erde tun. Eines Tages wird der Tag kommen, wo der einfache Bürger erfriert. weil er sich die horrenden Preise für Gas, Öl oder Elektrisch nicht mehr leisten kann. Eines Tages wird der Normalbürger krank sterben, weil er sich die horrenden Preise für die Krankenkasse nicht mehr leisten kann. Diese Politik der Eliten hat System. Die Weltbevölkerung soll dezimiert werden. Die Nationen sollen aufgelöst werden und mit Migranten besiedelt werden. Um dem Volk diese Agenda schmackhaft zu machen, wird ein Heer von Psychologen, Politologen, Feministinnen, Gender-Wissenschaftlerinnen und anderen Dummschwätzern engagiert. Menschen, die vor dieser Entwicklung warnen, werden mit allen Mitteln diffamiert und verleumdet. Bürgerinnen und Bürger, die ganz genau wissen, was sie brauchen und wollen, werden mit Hilfe des politisch korrekten Staates an die Grenze des Erträglichen getrieben. Der Staat will keine wachen Bürgerinnen und Bürgerinnen, welche die Zusammenhänge begreifen, sondern er züchtet an seinen Schulen Gehirn gewaschene Zombies, die alles glauben, was von oben kommt. Lehrer, die ihre Schülerinnen und Schüler auf die Realität aufmerksam machen, werden mit allen Mitteln planmässig verleumdet und aus dem Schuldienst gemobbt. Die Wahrheit wird von Juristen, Staatsanwälten und Richtern politisch korrekt manipuliert und pervertiert. Wer das alles nicht glauben will, muss diesen Blog lesen.

Montag, 3. Dezember 2018

Das Bundesgericht unter der Lupe


Für uns Bürgerinnen und Bürger ist der Gang ans Bundesgericht häufig die letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit. Wir hoffen, dass das Bundesgericht, die ungerechten Urteile der Kantonsgerichte aufhebt und Gerechtigkeit walten lässt. Auch Lehrer H. wurde von den Basler Gerichten systematisch über den Tisch gezogen und hatte lange die Hoffnung, vom Bundesgericht fair behandelt zu werden. Insgesamt zog er die kantonalen Urteile 6 mal ans Bundesgericht und wurde 6 mal bitter enttäuscht. Wir haben im Internet recherchiert und die Bundesgerichtsurteile betreffend Lehrer H. analysiert. Das Ergebnis ist erschreckend. In keinem einzigen Urteil nehmen die jeweiligen Bundesrichter die Argumente von Lehrer H. in irgend einer Art und Weise ernst oder treten darauf ein. Für die Richter von Lausanne ist es kein Mobbing, wenn die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann den missliebigen Lehrer H. als selbst- bzw. fremdgefährlichen Gewalttäter diffamieren, um ihn aus dem Schulsystem zu entfernen. Auch die Lüge von Gaby Jenö, Lehrer H. habe sie bedroht, ist aus der Sicht des Bundesgerichts keine falsche Anschuldigung. Die perfide Entlassung des Lehrers (schwere Pflichtverletzung wegen Verzicht auf Psychiatrisierung) wird vom Bundesgericht geschützt. Die Befangenheitsanträge gegen die Staatsanwältin und den Richter, die den Lehrer zuerst psychiatrisieren und dann für 2 Jahre unbedingt wegsperren wollten, wurden selbstredend abgeschmettert. Auch die Videoaufnahmen, die Lehrer H. beim zweiten Überfall der Sondereinheit Barrakuda angefertigt hatte, blieben mit Genehmigung des Bundesgerichts bis auf den heutigen Tag eingezogen. Auch im neusten Entscheid des Bundesgerichts segnen die Bundesrichter alle unfairen Entscheide der Basler Vorinstanz ab, bis auf einen: Ehrverletzungsdelikte verjähren weiterhin nach 4 Jahren. Dass die Basler Gerichte die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zu einem Ehrverletzungsdelikt pervertieren, ist den Lausanner Richtern völlig egal. Diesen Richtern geht es offensichtlich nicht um Gerechtigkeit, sondern nur darum, die willkürlichen Urteile der kantonalen Gerichte mit einer unglaublich arglistigen Rabulistik zu schützen. Den Versuch von Richter Dr. Claudius Gelzer, Verleumdung in ein Dauerdelikt umzuwandeln, hat aber nicht einmal das mit allen Wassern gewaschene Bundesgericht goutiert. Trotzdem muss Lehrer H. die Kosten von 2500.-- für dieses Urteil selber berappen. Alle 6 Bundesgerichtsurteile kosteten den Lehrer insgesamt 12'500 Franken. Gesehen haben diese Bundesrichter den Lehrer nie. In ihrem Elfenbeinturm haben sie einfach die Lügen der Vorinstanz abgenickt und den nach Gerechtigkeit dürstenden Lehrer kräftig abgezockt. Lehrer H. hatte keine Lust auf Psychiatrie, deshalb hat er den Rechtsweg eingeschlagen. Sein Fazit: Wer glaubt, dass das Bundesgericht für Gerechtigkeit sorgt, glaubt immer noch an den Weihnachtsmann. In diesem Sinne wünschen wir allen treuen Lesern eine gesegnete Weihnachtszeit.

Samstag, 1. Dezember 2018

Dr. Claudius Gelzer - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht


Rund 60 Seiten dick ist das Urteil von Dr. Claudius Gelzer, in welchem dieser begründet, weshalb er Lehrer H. wegen angeblich planmässiger Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verurteilt hat. Wenn man dieses Urteil durchliest, erhält man den Eindruck, dieser Richter wolle den unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln fertig machen. Mit dem neusten Urteil des Bundesgerichts fällt das Urteil Gelzers allerdings wie ein überdimensioniertes, selbstgefälliges Kartenhaus in sich zusammen. Nur die NZZ hat sich mit dieser Justiz-Posse beschäftigt, ohne allerdings den Namen des verantwortlichen Richters zu veröffentlichen. Um das Strafmass für Lehrer H. rechtswidrig zu erhöhen, versuchte Gelzer die Verjährungsfrist für die angeblichen Ehrverletzungsdelikte künstlich zu verlängern. In Tat und Wahrheit hatte Lehrer H. seine Vorgesetzten überhaupt nie verleumdet, sondern lediglich deren Taten beschrieben. In erster Linie sind es Staatsanwältin Eva Eichenberger und ihr Handlanger Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann, die dem Lehrer mit allen Mitteln ein potenzielles "Kapitalverbrechen" andichten wollten, um ihn für 2 Jahre ins Gefängnis zu sperren. In Tat und Wahrheit ist Lehrer H. überhaupt nicht gefährlich. Er getraut sich allerdings, die Wahrheit zu benennen. Auch Regierungsrat Dr. Christoph Eymann hatte kein Musikgehör für den Lehrer, als dieser zum Thema Abschaffung von Kleinklassen und Musikklassen Bedenken äusserte. Die Verantwortlichen des Basler Erziehungsdepartements blieben stur und erfanden die "integrative Schule". In dieser Schule wurden alle integriert, ausser Lehrer H., dem man stattdessen die Sondereinheit "Barrakuda" auf den Hals hetzte. Nie hätte Lehrer H. gedacht, dass der Basler Macht-Filz derart arglistig agieren würde. Da sich der Lehrer bis auf den heutigen Tag im Recht sieht, hat er seine Anliegen insgesamt 6 Mal bis zum Bundesgericht gezogen. Bei jeder Eingabe verlor er viel Geld und Vertrauen in die Schweizerische Justiz. Heute weiss Lehrer H., wie die Justiz in der Schweiz funktioniert: Es wird behauptet und gelogen, und die Menschenrechte werden vorsätzlich mit Füssen getreten. Das von der Verfassung garantierte Recht auf ein faires Verfahren ist aus unserer Sicht in der Schweiz nicht mehr gegeben. Die verfassungsfeindlichen Funktionäre der Schweizerischen Justiz-Mafia können offensichtlich tun und lassen, was sie wollen. Sie sind unangreifbar, weil sie vom Parlament nicht mehr kontrolliert werden. Dass Dr. Claudius Gelzer dabei erwischt wurde, die Verjährungsfrist für qualifizierte Verleumdung ausser Kraft zu setzen, um das Strafmass von Lehrer H. rechtswidrig zu erhöhen, ist nur die Spitze des Eisberges. Solange derart verfassungsfeindliche Richter in den entsprechenden Machtpositionen agieren, ist der Rechtsstaat in der Schweiz nicht mehr gewährleistet. In Tat und Wahrheit hat Lehrer H. kein einziges Delikt begangen, sondern lediglich seine Meinung geäussert und Strafanzeigen gegen den Basler Macht-Filz getätigt.
   

Mittwoch, 28. November 2018

Die seltsamen Praktiken gewisser Bundesrichter






Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 14. November 2018 wird das Urteil des Appellationsgerichts des Kanton Basel-Stadt vom 24. Februar 2017 betreffend Verleumdung aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Obwohl das Basler Appellationsgericht unter Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer gegen Bundesrecht verstossen hat, muss Lehrer H. Fr. 2500.-- in die Bundesgerichtskasse einbezahlen. Dass Lehrer H. zur Kasse gebeten wird, obwohl die Basler Justiz-Mafia vorsätzlich Bundesrecht gebrochen hat, ist für den Normalbürger nicht nachvollziehbar. In ihrem 19-seitigen Urteil kommen diese Richter dem völlig unschuldigen Lehrer kein einziges Mal entgegen. Aus der Sicht dieser Funktionäre hat der Lehrer keine Entschädigung für die erlittene rechtswidrige Beugehaft verdient. Aus der Sicht dieser Richter müssen die rechtswidrig beschlagnahmten Gegenstände dem Lehrer nicht retourniert werden. Aus der Sicht dieser Richter hat es nie Mobbing gegen den Lehrer gegeben. Aus der Sicht dieser Richter ist der zweimalige Einsatz der Sondereinheit Barrakuda nicht zu beanstanden. Aus der Sicht dieser Richter sind die Grundrechte von Lehrer H. nicht mit Füssen getreten worden. Aus unserer Sicht sind diese Richter eine Gefahr für den schweizerischen Rechtsstaat. Es kann nicht sein, dass ein unschuldiger Lehrer seit über 12 Jahren durch sämtliche Instanzen gejagt wird und nie Recht bekommt. Mindestens zwei von diesen Richtern stammen aus der SVP. Diese Partei warnt uns seit Jahren vor fremden Richtern. Doch wer warnt uns eigentlich vor den eigenen Richtern? Es freut uns zwar, dass jetzt auch das Basler Appellationsgericht noch mitbekommen hat, dass qualifizierte Verleumdung nach Art. 174 Ziff. 2 StGB kein Dauerdelikt ist. Leider haben die Bundesrichter nicht bemerkt, dass Lehrer H. überhaupt keine Ehrverletzungsdelikte begangen hat, weil er sich nämlich immer strikte an die Wahrheit gehalten hat. Sie haben auch nicht bemerkt, dass Lehrer H. keine falschen Anschuldigungen getätigt hat, sondern lediglich legitime Strafanzeigen gegen diverse Personen verfasst hat, die seine berufliche Existenz vorsätzlich zerstört haben. Diese Richter haben auch nicht bemerkt, dass die Basler Staatsanwaltschaft dem Lehrer eine Irreführung der Rechtspflege andichtete, um damit zu vertuschen, dass der Autor der sog. "Schmähmails" bis auf den heutigen Tag von der Justiz begünstigt wurde. Richter, die unschuldige Bürger abzocken und sich nicht für die Wahrheit interessieren, sind eine Gefahr für den Rechtsstaat. Offensichtlich geht es solchen Leuten nicht um Gerechtigkeit, sondern nur um Geld und Machterhalt. Eigentlich wäre es die Aufgabe des Parlaments, solchen Richtern auf die Finger zu schauen. Aber eine Krähe hackt einer anderen bekanntlich kein Auge aus. 

Dienstag, 27. November 2018

Bundesgericht heisst Beschwerde von Lehrer H. teilweise gut


In seinem Urteil vom 14. November 2018 stellt das Schweizerische Bundesgericht fest, dass die Beschwerde betr. Lehrer H. teilweise gutzuheissen ist. Dieser Entscheid ist auf den ersten Blick erfreulich. Unter der Mitwirkung von Christian Denys, Laura Jacquemoud-Rossari, Niklaus Oberholzer, Yves Rüedi, Monique Jametti und Gerichtsschreiberin Doris Pasquini bastelten diese Damen und Herren ein Urteil zusammen, das nur schwer nachvollziehbar ist. Auch diese Bundesrichter treten die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. mit Füssen. Zur Erinnerung: Lehrer H. wurde 2006 von verschiedenen Personen aus dem Basler Schuldienst gemobbt. Dies wollte sich der Lehrer nicht gefallen lassen und er begann sich zu wehren. In der Folge deckten ihn die für das Mobbing verantwortlichen Personen mit Strafanzeigen ein. Obwohl Lehrer H. nie die Absicht hatte jemanden zu verleumden, falsch anzuschuldigen oder die Rechtspflege in die Irre zu führen, wurde er von den Basler Gerichten wegen dieser Delikte verurteilt. Dass auch das Bundesgericht in seinem Entscheid nicht feststellt, dass Lehrer H. nur seine Menschenrechte wahrgenommen hat und deshalb völlig unschuldig ist, entlarvt den völlig maroden Zustand der Schweizerischen Justiz. Immerhin fiel den Richtern auf, dass die qualifizierte Verleumdung nach Art. 174 Ziff. 2 StGB kein Dauerdelikt (BGE 93 IV 93) ist. Zur Erinnerung: Staatsanwältin Eva Eichenberger pervertierte die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. in eine planmässige Verleumdung und behauptete gleichzeitig, Ehrverletzungsdelikte seien als Dauerdelikte zu bewerten. Die gesamte Basler Justiz folgte dieser dümmlichen Argumentation und machte sich damit prompt lächerlich. Wörtlich schreibt das Bundesgericht:

"Ehrverletzungsdelikte sind gemäss ständiger Rechtssprechung grundsätzlich keine Dauerdelikte. Jede Ehrverletzung stellt für sich einen Einzelakt dar, weshalb hinsichtlich der Verjährung keine Einheit anzunehmen ist. Dies gilt nach BGE 142 IV 18 E. 2.5 auch bei ehrverletzenden Texten, die im Internet veröffentlicht wurden, wo der rechtswidrige Zustand nach der Veröffentlichung für eine gewisse Zeit fortdauern kann. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz beginnt die Verfolgungsverjährung somit mit der jeweiligen Veröffentlichung. Das angefochtene Urteil verletzt Bundesrecht. Die Sache ist an die Vorinstanz zurückzuweisen."

Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer hat mit seinem Urteil also gegen Bundesrecht verstossen. Aus unserer Sicht ist ein Richter, der gegen Bundesrecht verstösst nicht länger tragbar. Lehrer H. hat bei der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Ester Omlin eine Strafanzeige gegen diesen Richter deponiert.

Obwohl die Beschwerde vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen wurde, muss Lehrer H. die Gerichtskosten von Fr. 2500.-- selber berappen. Dieser Entscheid ist unfair und zeigt deutlich auf, das das Bundesgericht regelmässig die von der Verfassung garantierten Grundrechte missachtet.

Wer das Urteil dieser Bundesrichter auseinander nimmt, merkt sofort, dass die Richter auf der höchsten Instanz kein Interesse an der Wahrheitsfindung haben. Wörtlich schreiben sie:

"Gestützt auf die Anträge des Beschwerdeführers nimmt die Vorinstanz zu recht an, dass die Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände nicht angefochten war. Sie wurde im gesamten Berufungsverfahren denn auch von keiner Partei thematisiert und war somit nicht (mehr) streitig."

Mit dieser unglaublichen Lüge demonstrieren die fünf Bundesrichter, wie qualifizierte Rechtsbeugung funktioniert. Es ist erwiesen und mit Ton-Protokoll festgehalten, dass Lehrer H. in seinem Schlusswort an die Vorinstanz ausdrücklich die Zurückerstattung der beschlagnahmten Gegenstände gefordert hatte.

Auch die Lüge, Lehrer H. habe die Rechtspflege in die Irre geführt, wird von den fünf Bundesrichtern trotz klarer Beweislage dümmlich nachgeplappert.

Der Ball ist jetzt wieder beim Basler-Appellationsgericht. Offensichtlich ist Dr. Claudius Gelzer nicht fähig, ein faires Verfahren durchzuführen. Ausserdem erfolgte die Zusammensetzung des Spruchkörpers der Vorinstanz nicht von einem durch das Volk gewählten Richter.

Freitag, 26. Oktober 2018

Esther Omlin - Ausserordentliche Staatsanwältin im Mobbingfall Lehrer H.


Es geschieht äusserst selten, dass die Justiz gegen einen Oberstaatsanwalt ermittelt. Seit einigen Wochen steht Dr. Esther Omlin im Fadenkreuz der Justiz. Sie ist als ausserordentliche Staatsanwältin für die Ermittlungen im Mobbingfall Lehrer H. zuständig. Seit bald zwei Jahren ermittelt sie gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, die den völlig unbescholtenen Lehrer H. für zwei Jahre mittels unbedingter Haft wegsperren wollten. Dr. Esther Omlin ist im Besitz sämtlicher Unterlagen, die beweisen, dass die Basler Staatsanwaltschaft und die Basler Gerichte seit Jahren versuchen, den unbequemen Lehrer rechtswidrig zum Schweigen zu bringen. Offensichtlich soll nun die äusserst integere Oberstaatsanwältin aus Obwalden vorsätzlich diffamiert und ausgeschaltet werden.

Donnerstag, 25. Oktober 2018

Dr. Christoph Eymann - Ehemaliger Leiter des Basler Erziehungsdepartements


2006 erklärte das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann den engagierten und beliebten Lehrer H. zum potenziellen Selbstmörder bzw. Amokläufer und forderte eine psychiatrische Begutachtung. Um seine Anstellung als Lehrer nicht zu verlieren, liess sich Lehrer H. vom Basler Psychiater Dr. med. Piet Westdijk psychiatrisch begutachten. Dieser stellte fest, dass Lehrer H. völlig gesund und arbeitsfähig sei. Da das Erziehungsdepartement aber beschlossen hatte, dem Lehrer zu kündigen, erklärte man dieses Gutachten als ungültig. Unter Androhung der Kündigung nötigte die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö den Lehrer, sich bei Dr. Eric Odenheimer begutachten zu lassen. Um seine Anstellung nicht zu gefährden, leistete Lehrer H. dieser Nötigung Folge. Auch Dr. Eric Odenheimer, der nebenbei noch als Kassier der jüdischen Gemeinde tätig ist, konnte keine Krankheit feststellen, schickte den Lehrer aber noch zu Dr. Daniel Fasnacht, dem obersten Krankschreiber von Basel-Stadt. Da sich Lehrer H. allerdings völlig gesund fühlte, begann er sich gegen die aus seiner Sicht faschistoiden Massnahmen zu wehren und veröffentlichte seine Erlebnisse mit dem Basler Erziehungsdepartement auf seiner Internetseite "staatsmobbing.twoday.net". Daran hatte Dr. Christoph Eymann keine Freude. Zusammen mit seinem Anwalt Gabriel Nigon sorgte er dafür, dass der Blog des Lehrers aus dem Internet verschwand. Gleichzeitig unternahm Dr. Christoph Eymann alles, um den mutigen Lehrer in die Psychiatrie bzw. ins Gefängnis zu sperren. Allerdings mussten die Behörden den Lehrer nach 20 Tagen Beugehaft wieder aus dem Gefängnis entlassen. Auch nach über 12 Jahren Behördenstress ist der Lehrer immer noch nicht selbst- oder fremdgefährlich. Vielleicht ist er unangenehm für ein bösartiges System, das seine Bürgerinnen und Bürger mittels Gehirnwäsche und Propaganda unterdrückt und ausbeutet. Staatsanwalt Tobias Kaufmann meint dazu:

"Auf einigen dieser Blogs habe Lehrer H. diverse Personen systematisch beleidigt, verunglimpft und ihnen wider besseren Wissens Straftaten aller Art und weitere Tatsachen, die geeignet,ihren Ruf zu schädigen, unterstellt. Unter diesen betroffenen Personen befand sich auch Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, welchem Lehrer H. unter anderem vorgeworfen habe, er habe in seinem Departement unter Zuhilfenahme der Mittel der Manipulation und des Denunziantentums gezielt ein Mobbing-System zur Entfernung unliebsamer Mitarbeiter unterhalten oder zumindest begünstigt und habe Mitarbeitende terrorisiert, habe kriminelle Machenschaften seiner Mitarbeitenden vertuscht bzw. deren kriminelles Verhalten geduldet, er sei ein Lügner, verfolge in seinem Departement mittels Propaganda, Indoktrination und Zensur, eine totalitäre, sozialistische bzw. kommunistische Ideologie des Bildungsfaschismus im Sinne der New World Order und bediene sich demokratiefeindlicher Machenschaften, sein Handeln erinnere an den Nationalsozialismus bzw. an Nazi-Methoden resp. DDR- und Sovjettotalitarismus und Faschismus."

Ein System, welches derartige Meinungen als "planmässige Verleumdung" strafrechtlich sanktioniert und damit die Meinungsäusserungsfreiheit kriminalisiert, ist tatsächlich totalitär. Es ist zu hoffen, dass das Bundesgericht dem Kanton Basel-Stadt endlich klar macht, dass die Menschenrechte auch in Basel-Stadt ihre Gültigkeit haben.

Mittwoch, 24. Oktober 2018

Die falsche Berichterstattung des Mischa Hauswirth


Obwohl Journalist und Gerichtsreporter Mischa Hauswirth bei fast allen 26 Fragen von Lehrer H. die Aussage verweigerte, stellte Staatsanwalt Tobias Kaufmann das Strafverfahren gegen den beschuldigten Journalisten ein. Damit beweist Tobias Kaufmann einmal mehr, dass der Basler Staatsanwaltschaft nicht zu trauen ist. Warum ein Journalist, der nachweislich falsche Behauptungen aufstellt, sich in der Einvernahme an nichts mehr erinnern will und systematisch die Aussage verweigert, nicht angeklagt wird, bleibt somit das Geheimnis von Staatsanwalt Tobias Kaufmann. Auch wenn Kaufmann das Strafverfahren gegen Mischa Hauswirth einstellt, bleiben die Fragen von Lehrer H. trotzdem unbeantwortet. Woher hat Hauswirth seine falschen Informationen, die er in der BaZ als Wahrheit verkaufte? In der Gerichtsverhandlung hatte Lehrer H. die "Schmähmails" thematisiert, die der damaligen Chef der Basler Kripo Dr. Beat Voser zum Anlass nahm, bei Lehrer H. eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Das Protokoll der Gerichtsverhandlung beweist, dass Lehrer H. mehrmals aussagte, dass er diese Schmähmails nicht geschrieben haben könne, da er über keinen Laptop verfüge. Warum behauptete Mischa Hauswirth in seinem BaZ-Artikel aber genau das Gegenteil? Staatsanwalt T. Kaufmann hätte den Journalisten leicht an dessen Lügen aufhängen können, stattdessen greift der Staatsfunktionär tief in die Trickkiste. Wörtlich schreibt Kaufmann in seiner Einstellungsverfügung:

"Dem Protokoll der damaligen Hauptverhandlung ist zu entnehmen, dass tatsächlich mehrmals auf  "Verleumdungsmails" und "Schmähmails" an Dr. Christoph Eymann Bezug genommen wird, jedesmal auch im Zusammenhang mit dem angeklagten Blog "Advocatus". Es ist deshalb durchaus nachvollziehbar, dass für den durchschnittlichen Zuhörer der Gerichtsverhandlung der Eindruck entstehen konnte, dass auch diese Schmähmails Teil der Lehrer H. vorgeworfenen Delikte waren."

An dieser Stelle vergisst der Staatsanwalt vorsätzlich, dass ein Gerichtsreporter kein durchschnittlicher Zuhörer ist und dass in der Anklageschrift dem Lehrer keine "Schmähmails" vorgeworfen wurden. Ein Gerichtsreporter, der die Anklageschrift nicht liest und deshalb tatsachenwidrige Behauptungen verbreitet, ist nicht länger tragbar. Dass sich Staatsanwalt T. Kaufmann einmal mehr als Richter aufspielt und einen schlampigen Journalisten begünstigt, passt ins Bild. Wörtlich schreibt Kaufmann.

"Auch die Verwendung der Initialen des Beschuldigten, beweist nicht, dass der Beschuldigte Teil einer Intrige gegen den Anzeigesteller ist. Der Gebrauch von Initialen ist in der Berichterstattung üblich."

Auch hier beschönigt der Staatsanwalt das widerliche Vorgehen des BaZ-Journalisten. Es kommt nämlich höchst selten vor, dass in der Gerichtsberichterstattung die Original-Initialen des Angeschuldigten veröffentlicht werden. Dass Mischa Hauswirth praktisch bei allen Fragen des Lehrers die Aussage verweigert, beweist das Ausmass der Verschwörung. Für Staatsanwalt Tobias Kaufmann ist diese Tatsache kein Grund, Anklage zu erheben. Wörtlich schreibt er:

"Somit erscheint eine unabsichtliche Verwechslung bzw. Vermischung als glaubhaft und nachvollziehbar und die falsche Berichterstattung wurde allerhöchstens fahrlässig begangen."

Wenn dem wirklich so wäre, hätte sich Mischa Hauswirth schon längst bei Lehrer H. für seine falsche Berichterstattung entschuldigt. Die Tatsache, dass der Journalist die meisten Fragen von Lehrer H. nicht beantworten wollte, beweist allerdings, dass die Verschwörung gegen Lehrer H. mit der ganz grossen Kelle angerichtet wurde.

Dienstag, 31. Juli 2018

Mischa Hauswirth - BaZ-Journalist


Am 6.2.2015 diffamierte BaZ-Journalist Mischa Hauswirth den völlig integren Lehrer H. als "Cyber-Stalker". In seinem BaZ-Artikel behauptete er, Lehrer H. habe Regierungsrat Eymann "Schmähmails" geschrieben und es sei ein Laptop beim Lehrer gefunden worden. Nichts davon ist wahr. Tatsache ist, dass ein Unbekannter mittels Laptop und unverschlüsseltem Wlan "Schmähmails" betr. Eymann versendet hatte. Da Lehrer H. nie einen Laptop besessen hatte, konnte er auch keine "Schmähmails" über ungesicherte Wlan-Verbindungen versenden. Aufgrund der Lügen des Journalisten reichte Lehrer H. kurz nach Erscheinen des Artikels Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den fehlbaren Journalisten ein. Erst drei Jahre später wurde Mischa Hauswirth von Detektiv-Wachtmeister D. Bergmann zu diesem BaZ-Artikel befragt. Weshalb wartete Kriminalkommissär Urs Trüeb drei volle Jahre, bevor Mischa Hauswirth in die Staatsanwaltschaft eingeladen wurde? Offensichtlich wollte man dem Journalisten die Möglichkeit bieten, sich an nichts mehr zu erinnern. Mischa Hauswirth nützte die Gelegenheit und wollte sich tatsächlich an nichts mehr erinnern. Wörtlich gab der Journalist zu Protokoll:

"Ich kann ihnen nicht mehr sagen, was ich damals unter Schmähmails verstanden habe und weshalb ich diesen Ausdruck wählte."

Wenn Hauswirth 2015 die Anklageschrift tatsächlich gelesen hätte, hätte er bemerkt, dass dem Lehrer gar keine Schmähmails vorgeworfen wurden. Hauswirth kann sich aber angeblich auch nicht mehr erinnern, ob er die 354-seitige Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger gelesen hat. Wörtlich sagt er aus:

"Ob ich diese Anklageschrift gelesen habe oder nicht, weiss ich nicht mehr."

Auch ein mittelmässig intelligenter Journalist weiss nach drei Jahren noch, ob er sich durch eine 354-seitige Anklageschrift gequält hat, oder nicht. Beschuldigte, die sich plötzlich an nichts mehr erinnern können, machen sich verdächtig. Endgültig unglaubwürdig macht sich Hauswirth aber mit seiner nächsten Aussage:

"Ich möchte noch anfügen, in einem Gerichtsverfahren lässt der Gerichtspräsident nicht nur die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu, sondern lässt auch andere Faktoren einfliessen. Ich möchte damit nur sagen, dass dieses Wort (Schmähmail) auch gefallen sein könnte, ohne dass es in der Anklageschrift vorhanden ist."

Der Ausdruck Schmähmail wurde in der Gerichtsverhandlung tatsächlich erwähnt. Allerdings nicht von der Staatsanwältin oder vom Richter, sondern von Lehrer H. persönlich, der immer wieder klar stellte, dass er mit den "Schmähmails" nicht das geringste zu tun habe. Dass Mischa Hauswirth in seinem BaZ-Artikel trotzdem genau das Gegenteil schreibt, muss als vorsätzliche Verleumdung betrachtet werden. Doch woher hat Hauswirth seine offensichtlich falschen Informationen. Wer hat ihn darüber informiert, dass beim Lehrer angeblich ein Laptop und verbotene Mangas gefunden worden sein sollen? Bei dieser Frage verweigert Mischa Hauswirth jegliche Aussage. Offensichtlich weiss er ganz genau, wer ihm die falschen Angaben gesteckt hat. Mit seinem Schweigen schützt er offensichtlich die Person, die grösstes Interesse daran hat, den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre ins Gefängnis zu bringen. Es ist belegt, dass Hauswirth immer wieder BaZ-Interviews mit Dr. Christoph Eymann durchgeführt hat. In einem dieser Interviews bezeichnete Eymann den Lehrer als "Stalker". Eymann hat bekanntlich ein grosses Interesse daran, den "Mobbingfall Lehrer H." zum "Cyber-Stalker-Fall" umzuschreiben. Offensichtlich hat er in Mischa Hauswirth den geeigneten Schreiberling dafür gefunden. Um diesen Spekulationen präventiv zu begegnen, ergänzte Mischa Hauswirth das Vernehmungsprotokoll vom 4.4.18 mit seiner eigenen Handschrift. Wörtlich schreibt er:

"Grundsätzlich gehe ich ohne vorgefasste Meinung in den Gerichtssaal und verfolge die Verhandlungen. Begrifflichkeiten, die fallen, werden gegebenenfalls neutral aufgenommen und wiedergegeben. Ich respektiere die Regeln für Journalisten vom Strafgericht Basel-Stadt."

Die Tatsache, dass Hauswirth in seinem BaZ-Artikel behauptet, Lehrer H. habe Regierungsrat Eymann Schmähmails geschrieben, beweist dass diese Aussage eine reine Schutzbehauptung ist. Die vorsätzliche Verdrehung der Wahrheit ist aus unserer Sicht strafrechtlich relevant, wenn der gute Ruf eines Menschen geschädigt wird. Staatsanwalt Tobias Kaufmann will in den Lügen des Journalisten allerdings keine strafrechtlichen Tatbestände sehen und möchte den Fall so schnell wie möglich abwürgen. Dabei hat er sogar die von der Strafprozessordnung vorgesehene Mitwirkungspflicht des Klägers vorsätzlich missachtet und Lehrer H. nicht zur Befragung des Journalisten eingeladen. Unterdessen hat Kaufmann seinen Fehler eingesehen und den Journalisten und dessen Opfer zu einer erneuten Befragung vorgeladen. Wetten, dass sich Hauswirth auch bei den Fragen von Lehrer H. an nichts mehr erinnern wird?

Montag, 23. Juli 2018

Die Intrige gegen Lehrer H.


Das Jahr 2006 war für Lehrer H. das schlimmste Jahr seines Lebens. Er arbeitete als Lehrer an der Orientierungsschule Basel-Stadt und freute sich jeden Tag auf seine Schülerinnen und Schüler. Er war glücklich, einen so tollen Beruf ausüben zu dürfen, und es wäre ihm nicht einmal in seinen schlimmsten Albträumen in den Sinn gekommen, welch bösartige Intrige ihn noch erwarten würde. Bereits als Gaby Jenö noch Schulhausleiterin der OS Brunnmatt war, drohte sie dem Lehrer eines Tages, sie würde ihn in die Psychiatrie verfrachten, wenn dieser so weitermachen werde. Lehrer H. konnte sich keinen Reim auf diese Drohung machen, blieb aber bei seiner Meinung, dass das blödsinnige Gender-Programm das Jenö mit allen Mitteln an der Schule durchboxen wollte, totaler Schwachsinn sei. In den Sommerferien 2006 wurde Lehrer H. mit der Begründung freigestellt, er leide unter einer psychischen Erkrankung und müsse sich beim Vertrauensarzt des Arbeitgebers medizinisch untersuchen lassen. Da Lehrer aber völlig gesund war, liess er sich bei diesem Arzt nicht blicken. Aufgrund dieser Tatsache erstattete Gaby Jenö, die unterdessen zur Rektorin der Orientierungsschule aufgestiegen war, bei der Basler Polizei Strafanzeige gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung. Zwar hatte Lehrer H. niemandem gedroht, aber Gaby Jenö wollte den Lehrer offensichtlich mit allen Mitteln aus dem Schuldienst mobben. Ihre Strafanzeige wurde von der Basler Staatsanwaltschaft ernst genommen und die Sondereinheit Barrakuda überfiel den Lehrer an dessen Wohnort. Da Lehrer H. keine Ahnung hatte, was hinter seinem Rücken gespielt wurde, glaubte er zunächst, das ganze sei eine Übung. Erst als er im Basler Untersuchungsgefängnis gefragt wurde, ob er seine Chefin umbringen wolle, wurde ihm das Ausmass der Intrige klar. Der Lehrer wurde erst wieder freigelassen, nachdem er dem zuständigen Staatsanwalt Thomas Homberger in die Hand versprochen hatte, nie wieder im Brunnmatt-Schulhaus zu erscheinen. Der Lehrer hielt sich an seine Abmachung und liess sich am ersten Schultag nach den Ferien nicht blicken. In zahlreichen Schreiben erbat er sich Hilfe beim zuständigen Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann. Statt einer Antwort erhielt Lehrer H. von Gaby Jenö die Kündigung. Lehrer H. habe eine schwere Pflichtverletzung begangen, weil er sich beim Amtsarzt abgemeldet habe. Zwar wurde die Kündigung vom Basler Verwaltungsgericht wieder aufgehoben, aber Gaby Jenö hielt stur an ihrem Plan fest, den Lehrer mit allen Mitteln aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nötigte den Lehrer ein zweites Mal unter Androhung der Kündigung, sich von Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer medizinisch begutachten zu lassen. Um seine Anstellung nicht zu riskieren, erschien der Lehrer bei diesem "Arzt". Dieser mass dem Lehrer weder den Blutdruck noch hörte er die Herztöne des "Patienten" ab, sondern machte den Lehrer darauf aufmerksam, dass dieser nie mehr unterrichten dürfe, wenn er sich nicht von Dr. Daniel Fasnacht begutachten lasse. Das psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem Lehrer eine hundertprozentige Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bescheinigte, wurde von Odenheimer als ungültig erklärt. Heute ist Lehrer H. klar, warum Odenheimer das Gutachten von Dr. Piet Westdijk nicht akzeptierte. Odenheimer ist Jude und Kassier bei der jüdischen Gemeinde Basel-Stadt. Auch Dr. Daniel Fasnacht dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit Jude sein. Offensichtlich war Lehrer H. für das jüdische System in Basel-Stadt zur Bedrohung geworden. In seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" stellte Lehrer H. die These auf, dass die Basler Justiz nicht mehr unabhängig agiere, sondern sich nach den Interessen gewisser jüdischer Kreise richte. Dies reichte der Basler Staatsanwaltschaft um gegen den Lehrer erneut massiv vorzugehen. In einer über 300-seitigen Anklageschrift beschuldigte die jüdische Staatsanwältin Eva Eichenberger-Morgenthaler den völlig unschuldigen Lehrer, er habe Rassendiskriminierung begangen, verbotene Pornographie hergestellt, zahlreiche Personen planmässig verleumdet, die Rechtspflege in die Irre geführt und falsche Anschuldigungen getätigt. Zwar waren alle Anschuldigungen erstunken und erlogen, aber sie hatten ihre Wirkung. Mit ihren Lügen konnte die Staatsanwältin den Strafgerichtspräsidenten Dr. Luzius Hagemann dazu bringen, den völlig unschuldigen Lehrer zu einer 90-tägigen Sicherheitshaft zu verurteilen. Erneut überfiel die Sondereinheit Barrakuda den Lehrer H. und er musste die nächsten Wochen im Basler Untersuchungsgefängnis verbringen. Doch auch diesmal klappte es nicht, den völlig unschuldigen Lehrer psychisch krank zu machen. Innerhalb von 10 Tagen rekurrierte der Lehrer gegen die rechtswidrige Sicherheitshaft und wurde nach 20 Tagen vom Basler Appellationsgericht wieder in die Freiheit entlassen. In der Presse wurde Lehrer H. mehrheitlich als unsympathische Person beschrieben, die eine riesige Anzahl von Beamten und Behörden vorsätzlich und planmässig verleumdet haben soll. Die beiden Journalisten Peter Knechtli und Mischa Hauswirth behaupteten sogar wahrheitswidrig, Lehrer H. sei verantwortlich für die Blogs "IG Breitensport" und "Advocatus" in welchen Regierungsrat Dr. Christoph Eymann angeblich verleumdet worden sein soll. Die Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft hatten allerdings klar ergeben, dass Lehrer H. keinesfalls der Urheber dieser Blogs sein konnte. Trotzdem will Staatsanwalt Tobias Kaufmann die Strafanzeigen gegen Knechtli und Hauswirth abwürgen. Sämtliche Strafanzeigen des Lehrer gegen den Machtfilz wurden bisher eingestellt oder nicht behandelt. Auch die zuständige ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin scheint keine Eile zu haben, Staatsanwältin Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagenmann wegen Amtsmissbrauch anzuklagen. Ein Brief von Dr. Lucius Hagemann an Dr. Esther Omlin reichte aus, die hängigen Strafverfahren bis auf weiteres zu sistieren. Noch immer wartet Lehrer H. auf den Entscheid des Bundesgerichts. Falls das Bundesgericht die Intrige der Basler Behörden stützen sollte, müsste Lehrer H. für sämtliche Verfahrenskosten im Umfang von etwa Fr. 60'000 aufkommen. Diese Ungerechtigkeit dürfte den Lehrer dann nach über zwölf Jahren Kampf gegen dieses kriminelle System tatsächlich krank machen.

Donnerstag, 21. Juni 2018

Gabriel Nigon - Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann


Stellen Sie sich vor, Sie werden von diversen Staatsfunktionären beschuldigt, die Rechtspflege in die Irre geführt zu haben und Sie wissen ganz genau, dass Sie das nicht getan haben. Wie würden Sie in einer solchen Situation reagieren? Sie würden wahrscheinlich mit allen Mitteln versuchen, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Genau dies hat Lehrer H. in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" getan. Gabriel Nigon, der Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann, hat es allerdings ohne grossen Aufwand geschafft, diesen Blog aus dem Internet zu entfernen. Gleichzeitig behauptet Nigon, Lehrer H. sei auch für den Blog "advovatus.twoday.net" verantwortlich. Mit dieser vorsätzlichen Lüge versucht Nigon dem völlig unschuldigen Lehrer eine Straftat unterzujubeln. Obwohl die Staatsanwaltschaft herausgefunden hatte, dass der Betreiber des "Advocatus-Blogs" identisch mit dem Betreiber des "IG-Breitensports" ist, behaupten Gabriel Nigon und der Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer in ihrer Vernehmlassung zur Bundesgerichtsbeschwerde des Lehrer erneut, Lehrer H. habe diesen Blog selber geschrieben. Da Lehrer H. diesen Blog eingeklagt hatte, behauptete die Staatsanwaltschaft wider besseren Wissens, der Lehrer habe den Blog selber geschrieben und damit eine "Irreführung der Rechtspflege" begangen. Da in diesem Blog Lehrer H. mit Vor- und Nachnamen als Psychiatrie-Fall diffamiert wurde, ist es aber völlig abwegig, dass Lehrer H. für den Blog "advocatus.twoday.net" selber verantwortlich ist. Da die Staatsanwaltschaft und das Appellationsgericht aber das Gegenteil behaupten, ist erwiesen, dass die Verschwörung gegen Lehrer H. viel grösser ist, als es den Anschein hat. Auch Gabriel Nigon reicht diese Lüge weiter an das Bundesgericht. Damit verleumdet Nigon den Lehrer wider besseren Wissens als Straftäter, wohlwissend, dass diese böswillige Anschuldigung durch keinerlei Beweise untermauert werden kann. Nigon beruft sich in seinen 24-seitigen Ausführungen auch nicht auf Beweise, sondern auf die sog. "Indizienkette" die von der Staatsanwaltschaft und von Dr. Claudius Gelzer konstruiert wurde, um dem Lehrer vorsätzlich zu schaden. In den weiteren Ausführungen geht es Nigon vor allem darum, seinen Mandanten Dr. Christoph Eymann als "Verleumdungsopfer" darzustellen. H. wollte lange Zeit selber nicht glauben, dass Dr. Christoph Eymann etwas mit dem Mobbing gegen ihn zu tun hatte. 2006 bat er Eymann sogar um Hilfe. Als er  allerdings keinerlei Antwort erhielt und Eymanns verkündete, dass man den "Mobbing-Vorwürfen" des Lehrers keinen Glauben schenken solle, wurde dem Lehrer klar, dass Eymann der Kopf dieser Intrige sein musste. Hätte sich Eymann ein einziges Mal gesprächsbereit gezeigt, wäre Lehrer H. wahrscheinlich nie auf die Idee gekommen, dass dieser in das Mobbing involviert war. Es ist erwiesen, dass Dr. Christoph Eymann sogar in Kauf nahm, den völlig unschuldigen Lehrer für zwei Jahre ins Gefängnis zu sperren. Charakterlich anständig wäre es gewesen, wenn sich Eymann in den letzten zwölf Jahren mal bei Lehrer H. gemeldet hätte. Es wäre anständig gewesen, wenn sich Eymann beim Lehrer dafür entschuldigt hätte, ihn wegen des Blogs "IG Breitensport" verdächtigt zu haben. Dass Dr. Christoph Eymann seinen Anwalt Gabriel Nigon beauftragt hatte, die Wahrheit aus dem Netz zu löschen, zeigt den wahren Charakter von Dr. Christoph Eymann. Wörtlich schreibt Nigon in völliger Verkehrung der Tatsachen:

"Den Privatkläger als Staatsfunktionär darzustellen, der mittels hoheitlicher Macht seinen Untergebenen die Anordnung gibt, eine Lehrkraft aus dem Schuldienst zu mobben, dürfte Straftatbestände erfüllen."

Natürlich wäre es eine planmässige Verleumdung, wenn sich die Mobbing-Geschichte um Lehrer H. nicht tatsächlich so ereignet hätte. Es ist erwiesen, dass der Telefonanruf Eymanns bei den Basler Gesundheitsdiensten getätigt wurde, um den Lehrer über die Psychiatrie arbeitsunfähig zu schreiben. Das Telefongespräch Eymanns mit dem damaligen Leiter der Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller ist aktenkundig. Dass bis auf den heutigen Tag kein einziger Staatsanwalt oder Richter in Basel-Stadt von Dr. Andreas Faller wissen wollte, worüber Eymann mit ihm gesprochen hatte, zeigt das Ausmass dieser Verschwörung. Dr. Lucius Hagemann verfügte ohne rechtliche Grundlage die Löschung sämtlicher Blogs des Lehrers. Trotz dieser rechtswidrigen Nötigung ist Hagemann noch immer im Amt. Auch Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer behauptete, Lehrer H. sei für den "Advocatus-Blog" zuständig. Wahrheitswidrig behauptet Gelzer sogar, Lehrer H. habe Beweise manipuliert. In Tat und Wahrheit war es die Staatsanwaltschaft, welche die Beweise von Lehrer H. vorsätzlich nicht gewürdigt hatte. Auch zum Thema "Beschlagnahmte Gegenstände" lügt Dr. Claudius Gelzer vorsätzlich. Wörtlich schreibt er:

"In materieller Hinsicht hat der Beschwerdeführer ausschliesslich einen Freispruch beantragt und sich zur Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände in keiner Weise geäussert."

Es ist zwar richtig, dass der Anwalt von Lehrer H. diesen Punkt in der Beschwerde "vergessen" hatte, aber es ist aktenkundig, dass Lehrer H. in seinem Plädoyer sämtliche entwendeten Akten und Gegenstände zurückgefordert hatte. Die Eingabe von Gabriel Nigon an das Bundesgericht beweist, dass Dr. Christoph Eymann alles unternimmt, um die Wahrheit vorsätzlich zu zerstören. Durch seinen Anwalt lässt er verkünden, dass der Ausdruck "Mobbing" eine "planmässige Verleumdung" sei.   

Mittwoch, 11. April 2018

Dr. med. Eric Odenheimer - ehemaliger Amtsarzt


Rektorin Gaby Jenö hatte Lehrer H. mit Schreiben vom 26.3.08 unter Androhung der Kündigung genötigt, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Aus Angst, seine Anstellung zu verlieren, gab Lehrer H. dem Druck nach und liess diese "Untersuchung" am 14.4.08 von 14.00-15.30 Uhr über sich ergehen. Dr. med. Eric Odenheimer führte diese sog. "Untersuchung" durch und erklärte, das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk, das dem Lehrer eine 100 prozentige Arbeitsfähigkeit attestierte, kurzerhand für ungültig. Lehrer H. liess während der angeblich "medizinischen Untersuchung" durchblicken, dass er seinen Beruf sehr liebe und nach den Sommerferien seine Arbeit wieder aufnehmen wolle. Lehrer H. versicherte dem Amtsarzt, dass er völlig gesund sei und keinen Groll gegen seine Chefin habe. Obwohl sich Lehrer H. äusserst kooperativ zeigte, setzte Dr. med. Odenheimer alles daran, den Lehrer erneut psychiatrisch begutachten zu lassen. Offensichtlich wollte Dr. med. Odenheimer auf keinen Fall einsehen, dass die aktenkundigen psychiatrischen Abklärungen von Dr. med. Markus Spieler und Dr. med. Piet Westdijk eindeutig bewiesen, dass Lehrer H. völlig gesund war. Dr. med. Markus Spieler schrieb in seinem Bericht:

"Im Gespräch selber zeigt sich der Patient kooperativ, stellt überraschend nüchtern die Kränkungen dar, welche er in den letzten 6 Jahren an der Schule erlitten hat, stellt seine grundlegenden Vorstellungen über das Lehrersein und den Umgang mit Schülern dar. Diese Beschreibungen sind nachvollziehbar, wirken nicht übertrieben und sind kulturell angemessen. Bewusstsein klar, zeitlich und örtlich orientiert. Merkfähigkeit unauffällig, Zwänge scheinen keine vorzuliegen. Keine Sinnestäuschungen, keine Ich-Störungen. Keine akute Suicidalität."

Leider ignorierte Dr. med. Markus Spieler in seinem Bericht aber vorsätzlich die von Lehrer H. geschilderten Mobbing-Erlebnisse. Die zahlreichen aktenkundigen Mobbing-Hinweise wandelte Dr. Markus Spieler kraft seines Amtes kurzerhand in einen pathologischen "Verfolgungswahn" um. Damit versuchte Dr. Markus Spieler dem völlig gesunden, aber politisch unbequemen Lehrer H. vorsätzlich eine psychische Krankheit anzudichten. Herr Dr. Odenheimer konnte sich während der amtsärztlichen Untersuchung aber selber davon überzeugen, dass Lehrer H. völlig gesund war und überraschend nüchtern die unrechtmässigen und aktenkundigen Grenzüberschreitungen der beiden Staatsfunktionäre Gaby Jenö und Thomas Baerlocher auf den Punkt bringen konnte.

Auch Dr. med. Piet Westdjik, der mit Lehrer H. zahlreiche Gespräche geführt hatte, konnte sich dem Gutachten von Dr. med. Markus Spieler in diesem Punkt nicht anschliessen. Wörtlich schrieb er:

"Es liegt beim Expl. keine eigentliche Psychopathologie vor. Die von Herrn Dr. Spieler dargestellten Beobachtungen entsprechen nicht der von ihm gestellten Diagnose Wahn oder Verfolgungswahn. Wahn ist übrigens keine Diagnose sondern ein Symptom, das sich in verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbildern manifestieren kann. Dies sind folgende Krankheitsbilder: Schizophrenie, anhaltende wahnhafte Störungen, akute vorübergehende psychotische Störungen, eine induzierte wahnhafte Störung, schizoaffektive Störungen. Es wird von Herrn Dr. Spieler keine solche Krankheit erwähnt, nicht einmal als Verdachtsdiagnose. Es liegt also beim Expl. keine psychiatrische Störung im Sinne einer Geisteskrankheit vor. Seine Vorliebe für Selbständigkeit, Freiheit, seine Neigung zu akzentuierten Aussagen, zum Entweder-Oder-Denken dürften von seiner Vorgeschichte geprägt sein, sind aber Persönlichkeitszüge, die vielleicht nicht ganz durchschnittlich sind, die keineswegs aber als pathologisch zu bezeichnen sind."

Die Tatsache, dass das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte Gutachten vom Erziehungsdepartement, vom Appellationsgericht, von den Gesundheitsdiensten und vom Bundesgericht konsequent nicht akzeptiert wurde, entlarvt das bösartige "System".
Ohne Zweifel muss eine Staatsverwaltung hierarchisch organisiert sein. Offenheit, Vertrauen und Fairness sollten aber gleichwohl gewährleistet werden! Obwohl Lehrer H. nie ein Formular zur Entbindung vom Amts- und Berufsgeheimnis unterschrieben hatte, führte Odenheimer eine "Untersuchung" durch, die so nie hätte durchgeführt werden dürfen. Demzufolge dürfte neben der von Gaby Jenö verfügten Freistellung und Kündigung auch ihre Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung mit grösster Wahrscheinlichkeit missbräuchlich sein. Es ist verständlich, dass Lehrer H. sich unter diesen Umständen nicht unbedingt für die Empfehlungen von Herrn Dr. med. Odenheimer begeistern konnte. Dass der von Dr. med. Odenheimer empfohlene Psychiater Dr. Daniel Fasnacht angeblich "unabhängiger" sein soll, als der äusserst kompetente und erfahrene Dr. med. Piet Westdijk, konnte Lehrer H. ebenfalls nicht nachvollziehen. Obwohl sich Lehrer H. während der sog. "vertrauensärztlichen Untersuchung" korrekt und kooperativ zeigte, sprach Dr. Eric Odenheimer in seinem Bericht an Gaby Jenö von "psychischen Auffälligkeiten", die eine psychiatrische Begutachtung angeblich erforderlich machen sollten. Dass dabei eine Meinungsverschiedenheit zwischen Lehrer H. und seinem Vater, der als Zeuge der sog. "Untersuchung" beiwohnte, als "psychische Auffälligkeit" interpretiert wird, wird Lehrer H. später seine Karriere als Lehrer zerstören. Das Bundesgericht wird in seinem Urteil vom 3. August 2010 die Sicht von Dr. Eric Odenheimer in seinem Urteil übernehmen. Wörtlich schreiben die Bundesrichter:

"Entgegen der in der Beschwerde vertretenen Auffassung hat sich der Kantonsarzt hiebei auch auf eigene Beobachtungen von psychischen Auffälligkeiten stützen können. Er erwähnte im Bericht vom 18. April 2008 u.a., dass der Beschwerdeführer während der vertrauensärztlichen Exploration vom 14. April 2008 mehrmals durch kurze, aber heftige aggressive Ausbrüche gegenüber dem Vater, der ihn bei der Abklärung begleitete, auffiel. Entscheidend ist aber ohnehin nicht, ob der Kantonsarzt selber eine psychiatrische Diagnose zu stellen vermochte, sondern ob er eine fachärztliche psychiatrische Untersuchung für erforderlich erachtete. Dies hat der Kantonsarzt gestützt auf seine eigenen Feststellungen und die Aktenlage in nachvollziehbarer Weise bejaht und begründet. Er legte dabei auch überzeugend dar, weshalb er die vorhandenen medizinischen Berichte, einschliesslich desjenigen des Dr. med. W.________ nicht für genügend erachtete, um den psychischen Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit verlässlich beurteilen zu können. Wenn das kantonale Gericht auf diese kantonsärztlichen Einschätzungen abgestellt hat, ist dies nicht willkürlich."

Für Lehrer H. bedeutete der tendenziöse Bericht von Dr. Eric Odenheimer das Ende seiner beruflichen Karriere. Unterdessen hat Dr. Eric Odenheimer selber gekündigt.

Dr. Eric Odenheimer ist heute Vorstandsmitglied der jüdischen Gemeinde in Basel-Stadt. In dieser Funktion bemüht er sich, möglichst viel Geld zum Schutz der Basler Synagoge einzutreiben.

Freitag, 30. März 2018

Gaby Jenö - Von der Primarlehrerin zur Stufenleiterin


Schon als Schulhausleiterin machte Gaby Jenö dem beliebten Lehrer H. das Leben schwer. Über Jahre hinweg beantragte der engagierte Lehrer ein Klavier für den Musik-Gruppenraum. Nach etwa 8 Jahren vergeblichem Hoffen, kaufte der Lehrer das dringend benötigte Klavier aus Geldern, die seine letzte Klasse an zwei Musical-Aufführungen verdient hatte. Immerhin bezahlte die Schule den Transport. Noch immer in schlechter Erinnerung hat Lehrer H. ein Abschlussessen, bei welchem er seine Chefin nach Hause fahren musste. Die Schulhausleiterin wollte sich die Taxi-Kosten sparen und verlangte von Lehrer H., dass dieser noch einen kleinen Umweg über das Bruderholz mache. Wenn Lehrer H. damals schon gewusst hätte, mit welch arglistigen Mitteln Jenö den Lehrer in die Arbeitslosigkeit treiben sollte, hätte er diese Frau nie in sein Auto steigen lassen. 2006 war Jenö nicht mehr Schulhausleiterin, sondern Rektorin der Basler Orientierungsschule. Mit der Begründung H. habe eine psychische Krankheit, stellte sie den Lehrer frei und behauptete böswillig, er habe Drohungen ausgesprochen. Aufgrund ihrer eigenen Lügen, erstattete sie eine Strafanzeige gegen H., der keine Ahnung hatte, was hinter seinem Rücken ablief. Erst als die Baselbieter Sondereinheit Barrakuda den Lehrer an dessen Wohnort überfiel, wurde dem unschuldigen Lehrer klar, dass seine Chefin ein wirklich böses Spiel mit ihm gespielt hatte. Lange glaubte Lehrer H., dass die arglistige Aktion ein hinterlistiger Alleingang war. Als seine Schreiben an Regierungsrat Dr. Christoph Eymann allerdings unbeantwortet blieben, merkte der Lehrer, dass das bösartige Mobbing nicht von einer Einzeltäterin inszeniert worden war, sondern von einem Team, welches Dr. Christoph Eymann unterstellt war. Der Schulpsychologe Dr. Peter Gutzwiller, der Ressortleiter Hans Georg Signer und der Personalchef Thomas Bärlocher hatten vorher diverse Schreiben verfasst, die den Lehrer als "gefährlichen Gewalt-Täter" diffamierten. Auch Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann verleumdeten den völlig unschuldigen Lehrer als potentiellen "Kapitalverbrecher". Dr. Christoph Eymann behauptete in einem Radio-Interview, der Lehrer habe ihm Steuerbetrug und Alkoholprobleme nachgesagt und diese falschen Beschuldigungen via E-Mail in der ganzen Schweiz verbreitet. Hätte Eymann die Anklageschrift betreffend Lehrer H. gelesen, hätte er allerdings bemerkt, dass der Lehrer mit diesen Anschuldigungen nicht das geringste zu tun hatte. Bis auf den heutigen Tag hat die Basler Staatsanwaltschaft angeblich nicht herausgefunden, wer hinter den sog. Schmäh-Mails steckt, die Dr. Christoph Eymann dem völlig unschuldigen Lehrer in die Schuhe schieben will. Offensichtlich möchte sich Eymann mit seinem Interview im Regionaljournal vom Mobbing-Täter in ein Mobbing-Opfer verwandeln. Leider hat auch das Basler Appellationsgericht unter der Leitung des grünen Gerichtspräsidenten Dr. Claudius Gelzer dieses bösartige Spiel mitgespielt und den Lehrer wegen angeblich "planmässiger Verleumdung" verurteilt. In Tat und Wahrheit ist nicht Lehrer H. der "planmässige Verleumder", sondern Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter. Da Lehrer H. von seiner Unschuld überzeugt ist, hat er diverse Strafanzeigen gegen Basler Staatsanwälte und Richter eingereicht. Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin kennt die Fakten, hat aber die Strafanzeigen gegen den Basler Macht-Filz bis auf weiteres sistiert. Offensichtlich will sie abwarten, ob das Bundesgericht die Lügen der Basler Vorinstanzen schützt oder endlich Gerechtigkeit walten lässt.

Freitag, 23. März 2018

lic. iur. Gabriella Matefi - Gerichtspräsidentin am Basler Appellationsgericht



Wer von der Basler Justiz Gerechtigkeit und Fairness erwartet, ist hier an der falschen Adresse. Auch lic. iur Gabriella Matefi liess dem Lehrer, der sich seit über 10 Jahren gegen staatliches Mobbing wehrt, keine Chance. In ihrem Entscheid vom 9.12.2014 kam sie zum Schluss, dass es völlig normal sei, dass in Basel-Stadt ein Strafrichter sämtliche Entlastungszeugen eines Beschuldigten ablehnen kann, mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass der Beschuldigte auch Sympathisanten hatte. Die Begründung, die sich die linke Gabriella Matefi dabei leistet, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten. Wörtlich schreibt die befangene Rechtsverdreherin:

"Der Gesuchsteller begründet nicht, inwiefern die Ablehnung seiner Beweisanträge auf eine Befangenheit oder unzulässige Vorbefasstheit des Strafgerichtspräsidenten hinweisen soll."

In Tat und Wahrheit hatte sich Lehrer H. vorher die Finger wundgeschrieben. Auf insgesamt über sechs Seiten versuchte er der ignoranten Funktionärin vom Basler Appellationsgericht zu erklären, warum die Ablehnung von Zeugen ein faires Verfahren zunichte macht.

Wörtlich schrieb Lehrer H.: 

"Die Antwort des Gerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann fiel leider äusserst kurz aus. Laut der geltenden Strafprozessordnung muss die Ablehnung von Beweisanträgen begründet werden. Aus meiner Sicht reicht Hagemanns Begründung, alle meine Zeugen abzulehnen, nicht aus. Meine Zeugen haben das Mobbing gegen mich hautnah miterlebt und sind deshalb für das laufende Verfahren von äusserster Wichtigkeit. Isabelle Feder und Gabriela Furger waren Elternsprecherinnen der Klasse, in welcher ich Klassenlehrer war. Die beiden Mütter waren entsetzt über meine Entlassung und hatten sich vehement für mich eingesetzt. Diese beiden Zeugen einfach mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, abzulehnen, ist aus meiner Sicht rechtswidrig und reicht aus, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Jürg Stähli hatte seine beiden Töchter ebenfalls bei mir. Er ist Augenzeuge des Mobbings gegen mich und hat sogar einen mehrseitigen Brief an Regierungsrat Eymann geschrieben. Diesen Zeugen abzulehnen, ist rechtswidrig. Deshalb muss Dr. Lucius Hagemann als Richter in den Ausstand treten. Regula Stotz war über Jahre meine Arbeitskollegin. Mit ihr habe ich über zehn Jahre lang verschieden Klassen durch die OS geführt. Sie hat mich nie als selbst- bzw. fremdgefährlich erlebt, sondern als zuverlässigen Kollegen sehr geschätzt. Ich habe mit ihr diverse Lager organisiert, die für die Schulkinder und die Leiter jeweils ein unvergessliches Erlebnis bedeuteten. Meine ehemalige Mitarbeiterin als Sympathisantin zu bezeichnen, um sie als Zeugin auszuschalten, ist rechtswidrig. Deshalb ist Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Piet Westdijk hat mich als Psychiater durch das massive Mobbing begleitet. Er hat mehrere Gespräche mit mir geführt und festgestellt, dass ich weder an einer psychischen Krankheit leide, noch arbeitsunfähig bin. Diese Fachperson als Zeugen abzulehnen, ist ein Skandal. Dr. Lucius Hagemann ist daher als befangen zu erklären. Die Tatsache, dass Dr. Lucius Hagemann der Cousin der beiden Hagemanns  ist, deren Zeitungen mich in der Öffentlichkeit mit den Artikeln "Lehrer droht Behörden" vorsätzlich verleumdeten, ist ebenfalls ein Grund, diesen Gerichtspräsidenten wegen Befangenheit auszuwechseln. Es ist keines Falls "abwegig" jeden geringsten Hinweis auf "Vetterliwirtschaft" in der Justiz ernst zu nehmen. Dr. Lucius Hagemann ist daher wegen massiver Befangenheit in den Ausstand zu treten. Dass Dr. Lucius Hagemann mich nicht darauf hinweist, dass abgewiesene Anträge an der Hauptverhandlung erneut gestellt werden können, beweist ebenfalls, dass dieser Richter nur einseitig agiert. Dr. Lucius Hagemann ist daher als massiv befangener Richter nicht mehr tragbar. Im Übrigen hat Dr. Lucius Hagemann noch immer nicht bemerkt, dass sich die mir unterstellten Verbrechen gar nicht im Kanton Basel-Stadt ereignet haben können, da mein Computer immer in meinem Haus in Münchenstein stand! Das Basler Strafgericht ist also in meinem Fall überhaupt nicht zuständig! Aus diesem Grund ist das gesamte Strafverfahren gegen mich mit sofortiger Wirkung einzustellen. Ich hoffe, dass diese Fakten ausreichen, um Dr. Lucius Hagemann wegen massiver Befangenheit von meinem Fall abzuziehen."

Dass Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann dem Beschuldigten Lehrer H. sämtliche Zeugen verweigert, ist ein Skandal. Dass die linke Funktionärin lic. iur. Gabriella Matefi diesen Entscheid stützt und den arg gebeutelten Lehrer H. mit Fr. 500.-- zur Kasse bittet, entlarvt das bösartige System. Völlig unschuldige Menschen werden von kriminellen Beamten und Behörden als potentielle Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um sie dann Schritt für Schritt juristisch in die Scheisse zu reiten und finanziell auszusaugen.

Auch mit ihrer neusten Verfügung vom 21.3.18 versucht Matefi den arbeitslosen Lehrer erneut finanziell abzuzocken. Sie verlangt von Lehrer H. einen Kostenvorschuss von Fr. 800.--, damit dessen Strafanzeige betr. Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann in eine Beschwerde umgewandelt werden kann. Matefi verkennt dabei, dass Lehrer H. gar keine Beschwerde, sondern eine Strafanzeige verfasst hat. Wörtlich schrieb Lehrer H.:
 
"Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann. Er hat am 1. März das Strafverfahren gegen Peter Knechtli eingestellt. Dessen Argumente für den Einstellungsbeschluss sind so abwegig, dass sie als Amtsmissbrauch zu taxieren sind. Es ist klar erwiesen, dass Knechtli in seinen Artikeln über mich regelmässig die Unschuldsvermutung missachtet. Er bezeichnet mich als "notorischen Verleumder", wohl wissend, dass dazu kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Peter Knechtli hat mir in einem seiner Artikel unterstellt, ich hätte Dr. Christoph Eymann "Steuerbetrug" vorgeworfen. Diese Lüge hat er mit einem Screenshot illustriert, welches ebenfalls nicht von mir ist. Dieses Screenshot findet man nicht in der Anklageschrift. Es ist also abwegig, die vorsätzliche Verleumdung von Peter Knechtli als Verwechslung oder Missverständnis schönzureden. Wenn man die zahlreichen Artikel von Peter Knechtli zum Thema Lehrer H. liest, wird schnell klar, dass es die Absicht des Autors ist, mich möglichst negativ darzustellen. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Straftäter zu begünstigen. Auch für Peter Knechtli gilt deshalb der Grundsatz "in dubio pro duriore". Aufgrund dieser Tatsache ist lic. iur. Tobias Kaufmann wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung anzuklagen."

Dass Matefi diese Strafanzeige mittels Verfügung in eine Beschwerde umwandeln will, entlarvt einmal mehr das Rechtsverständnis des Basler Appellationsgerichts. Das Recht wird nach Lust und Laune verdreht und die Justiz-Opfer werden systematisch abgezockt. Eine Justiz, die nur dann tätig wird, wenn vorher ein happiger Kostenvorschuss geleistet wird, disqualifiziert sich selber.

Lehrer H. lässt sich also seine Strafanzeige nicht gegen einen Kostenvorschuss von Fr. 800.-- in eine lächerliche Beschwerde umwandeln, die dann mit höchster Wahrscheinlichkeit mittels rabulistischer Argumentation kostenpflichtig abgewiesen wird. Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin bleibt also auf den zahlreichen Strafanzeigen gegen die Basler Justiz-Mafia sitzen. Ob sie sich getraut, Anklage gegen den Basler Justiz-Filz zu erheben, steht in den Sternen. 

Montag, 5. März 2018

Lic. iur. Tobias Kaufmann - Staatsanwalt Basel-Stadt



Leider gehört auch der Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann zu den zahlreichen Beamten und Behörden von Basel-Stadt, die vorsätzlich ihre Macht missbrauchen. Der Verlautbarungsjournalist Peter Knechtli hatte bekanntlich berichtet, Lehrer H. habe Regierungsrat Eymann "Steuerbetrug" vorgeworfen. Diese vorsätzliche Lüge, die Knechtli unterdessen als "Fehler" beschönigt, sei laut Tobias Kaufmann eine "Verwechslung" bzw. ein "Missverständnis". Aufgrund der sehr langen Anklageschrift, welche Knechtli angeblich auf der Kanzlei gelesen haben will, sei dieser davon ausgegangen, dass auch der Blog "IG Breitensport" von Lehrer H. geführt worden sei und die entsprechenden Vorwürfe gegen Dr. Christoph Eymann deshalb vom Lehrer stammten. Wörtlich schreibt lic. iur. Tobias Kaufmann:

"Somit erscheint eine Verwechslung bzw. ein Missverständnis als glaubhaft und nachvollziehbar und die falsche Berichterstattung wurde allerhöchstens fahrlässig begangen."

Leider verkennt Staatsanwalt T. Kaufmann, dass Peter Knechtli in seinen Berichten betr. Lehrer H. kein einziges Mal die Unschuldsvermutung erwähnt. Diese Tatsache beweist, dass Knechtli vorsätzlichen Kampagnen-Journalismus gegen Lehrer H. betreibt. Knechtli wollte den Lehrer mittels eines Screenshot des Blogs "IG Breitensport" vorsätzlich als Eymann-Verleumder präsentieren. Dass Staatsanwalt Tobias Kaufmann dem Verlautbarungsjournalisten und Hofberichterstatter Peter Knechtli nun den Kopf aus der Schlinge zieht, zeigt einmal mehr den üblen Zustand der Basler Justiz. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft Journalisten, welche die Öffentlichkeit vorsätzlich manipulieren, zu begünstigen. Begünstigung ist bekanntlich eine kriminelle Handlung. Leider werden Strafanzeigen gegen kriminelle Beamten, Behörden und akkreditierte Journalisten in Basel-Stadt regelmässig von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch eine Strafanzeige gegen lic. iur. T. Kaufmann hätte nicht die geringste Chance. Wer solche Fälle ans Basler Appellationsgericht weiterzieht, erhält keine Gerechtigkeit, sondern nur eine saftige Rechnung.

Bürgerinnen und Bürger, die das unhaltbare Basler Justiz-System anprangern, werden mit allen Mitteln fertig gemacht. Die Wahrheit wird vorsätzlich als "Verschwörungstheorie" oder als "planmässige Verleumdung" pervertiert. So wurde Lehrer H. vom Basler Appellationsgericht wegen angeblich "planmässiger Verleumdung" zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Dieses kriminelle Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, weil Lehrer H. dagegen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hat. Nur in totalitären Staaten wird die Wahrheit zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert!

Auch für lic. iur. Tobias Kaufmann ist die Wahrheit offensichtlich eine Straftat. Wörtlich schreibt der Staatsanwalt:

"Unter diesen betroffenen Personen befand sich auch Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, welchem Lehrer H. unter anderem vorgeworfen habe, er habe in seinem Departement gezielt ein Mobbing-System zur Entfernung unliebsamer Mitarbeiter unterhalten oder zumindest begünstigt und habe Mitarbeiter terrorisiert, habe kriminelle Machenschaften seiner Mitarbeitenden vertuscht bzw. deren kriminelles Verhalten geduldet, er sei korrupt, er habe arglistig, skrupellos, menschenverachtend und diktatorisch gehandelt und gemauschelt, sei ein Lügner, verfolge in seinem Departement mittels Propaganda, Indoktrination und Zensur, eine totalitäre sozialistische bzw. kommunistische Ideologie des Bildungsfaschismus im Sinne der New World Order und bediene sich demokratiefeindlicher Machenschaften, sein Handeln erinnere an den Nationalsozialismus bzw. an Nazi-Methoden resp. DDR- und Sowjettotalitarismus und Faschismus."

Dass die Basler Volksschule unter Regierungsrat Eymann massiv verschlechtert wurde, kann nicht mehr länger beschönigt werden. Dass Lehrer H. mittels Psychiatrie aus dem Weg geräumt werden sollte, ist in den Originaldokumenten nachlesbar. Dass Eymann die ganze Schweiz mittels Harmos zentralistisch umpflügen wollte, ist bekannt. Gewisse Kantone haben sich allerdings erfolgreich gegen dieses Harmos-Diktat gewehrt. Mit der Einführung des Lehrplans 21 ist der Bildungsfaschismus im Sinne der New World Order aber in der ganzen Schweiz Realität geworden. Judith Barben hat dazu ein aufschlussreiches Buch mit dem Titel "Kinder im Netz globaler Konzerne" geschrieben. In ihrem Buch nennt sie ein Beispiel, wie Dr. Christoph Eymann vorsätzlich die "Unwahrheit" sagt. Das Buch zeigt eindrücklich auf, wie schweizerische Bildungspolitiker ganz im Sinne der New World Order das bewährte schweizerische Schulsystem vorsätzlich zerstörten. In diesem "politisch unkorrekten" Buch wird auch erklärt, wie mit dem "Lehrplan 21" Schülerinnen und Schüler vorsätzlich im Sinne der Globalisten manipuliert werden.

Mittwoch, 17. Januar 2018

Dr. Christoph Eymann - ehemaliger Leiter Erziehungsdepartement Basel-Stadt

Dr. Christoph Eymann, der ehemalige Leiter des Basler Erziehungsdepartements, spielte im Mobbingfall Lehrer H. eine besonders perfide Rolle. Kraft seines Amtes vertuschte er sämtliche Mobbinghandlungen seiner Mitarbeiter und bezichtigte den Lehrer, nicht die Wahrheit zu sagen. Wörtlich schrieb Eymann am 13. Dez. 2006:

"Lehrer H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbing-Kampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Lehrer H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen."

Ein Regierungsrat, der dermassen frech gutgläubige Eltern vorsätzlich belügt, disqualifiziert sich selber. Zahlreiche Dokumente belegen, dass die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann den beliebten Lehrer als selbst- bzw. fremdgefährlichen Gewalttäter diffamiert hatten, um ihn über einen bestellten Psychiater arbeitsunfähig zu schreiben. Lehrer H. wehrte sich mit allen möglichen juristischen Mitteln gegen diese arglistige Intrige. Leider waren die involvierten Staatsanwälte und Richter ebenfalls nicht im Geringsten an der Wahrheit interessiert. Dr. Christoph Eymann ist heute Nationalrat.

Wer die Wahrheit zum Mobbing-Fall Lehrer H. erfahren will, findet sie auf diesem Blog.