Samstag, 28. Oktober 2017

Lic. iur. Liselotte Henz - Gerichtspräsidentin am Basler Appellationsgericht

Liselotte Henz gehört zu den Frauen in Basel-Stadt, die sich in der Karriereleiter ganz weit hinauf gearbeitet haben. Sie begann als Staatsanwältin, wurde Richterin am Basler Strafgericht und schliesslich Präsidentin am Basler Appellationsgericht. Was muss man tun, um so erfolgreich zu werden? Man muss gut lügen können und die Begabung haben, die Wahrheit vorsätzlich zu verdrehen. Auch im Mobbingfall Lehrer H. hatte die Richterin mehrmals ihre Finger im bösen Spiel. Nachdem Lehrer H. Strafanzeigen gegen sämtliche Staatsfunktionäre, die ihn als gefährlichen potenziellen Straftäter verleumdet hatten, eingereicht hatte und die massiv befangene Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen eingestellt hatte, kam der Fall zu lic. iur. Liselotte Henz. Mehr als ein Jahr brauchte die damalige Präsidentin der Rekurskammer des Basler Strafgerichts, um die neun Rekurse von Lehrer H. gegen die neun Entscheide von Eichenberger abzuschmettern. Henz stützte sich dabei ausschliesslich auf das Lügengebäude der neun angeschuldigten Schreibtischtäter und schützte die Lügen der neun Mobber mit zusätzlichen Lügen:

„... da der Rekurrent in der Sache selber nichts Neues vorbringt, sondern auch seine nachträglich geltend gemachten Vorbringen und die nachträglich eingereichten Beweismittel, namentlich die auf den CD aufgenommenen Gespräche mit Dr. Spieler, Dr. Gutzwiller und Dr. Meier keine neuen Aspekte enthalten.“

Mit dieser Lüge entlarvte sich Henz als eine Richterin, die nicht nach der Wahrheit sucht, sondern diese mit allen rhetorischen Mitteln vorsätzlich vertuscht. Obwohl die CD eindeutig beweist, dass Lehrer H. weder psychisch krank, noch sonst irgendwie gefährlich ist, ignorierte Henz dieses brisante Beweisstück. Konsequent verdrehte die Richterin die Aussagen des Lehrers und behauptete ebenfalls, Lehrer H. habe sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun identifiziert. Wörtlich schrieb Henz:

„Es wird auch bestätigt, dass H. sich stark mit dem Fall „Tschanun“ beschäftigt hat und sich mit diesem, jedenfalls teilweise, auch identifizieren kann. Am Ende der Aufnahme, als der Notfallpsychiater ihm eröffnet, er solle in eine Klinik, weist er ihn gar mit den Worten aus dem Haus, es werde ihm jetzt zu blöd, jetzt werde das Spiel ernst.“

Natürlich verschwieg Henz vorsätzlich, dass Lehrer H. im Gespräch mit dem Notfallpsychiater die Taten Tschanuns unmissverständlich verurteilt hatte und konsequent von juristischen Gegenmassnahmen gegen das Mobbing sprach. Die CD zeigte deutlich, mit welchen rhetorischen Mitteln der staatliche Notfallpsychiater den unbescholtenen Lehrer in die Emotionalität treiben wollte. Lehrer H. aber liess sich nicht provozieren und zeigte eindrücklich, dass er psychisch sehr stabil war und über genügend Humor verfügte, um die bösartige Intrige der betreffenden Staatsfunktionäre auszuhalten. Obwohl die CD die Wahrheit dokumentierte, argumentierte Liselotte Henz so, als ob die CD völlig inexistent sei. Wörtlich schrieb sie:

„Es bestanden somit insgesamt objektiv gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass beim Rekurrenten im damaligen Zeitpunkt psychische Schwierigkeiten vorgelegen sind, welche sich auf seine Berufsausübung auswirken können.“

Dass gerade das Gegenteil richtig war, konnte man dank der CD deutlich hören. Wer allerdings vorsätzlich die Wahrheit verdreht, dem sind klare Beweise ein Gräuel. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die intrigante Vorgehensweise der OS Rektorin Gaby Jenö gegen den unschuldigen Lehrer von lic. iur. Liselotte Henz in den höchsten Tönen gelobt wurde. Wörtlich schrieb Henz:

„Es zeigt sich also, dass Gabriele Jenö jeweils auch angemessen reagiert hat und ein Missbrauch ihrer amtlichen Befugnisse nicht einmal im Ansatz erkennbar ist.“

In den Augen von Henz ist es also angemessen, einen völlig unschuldigen Menschen als potenziellen Selbstmörder und Amokläufer zu verleumden, um diesem systematisch die berufliche Karriere zu zerstören. Eine Richterin, die einer Rufmörderin ein „sehr differenzierendes und zurückhaltendes Aussageverhalten“ attestiert, gehört aus unserer Sicht ins Gefängnis. Dass Henz unterdessen sogar Richterin am Appellationsgericht geworden ist, zeigt, wie man sich in Basel-Stadt als Frau verhalten muss, wenn man den Gipfel der Macht erklimmen will. Dass nun ausgerechnet Henz als Präsidentin des Basler Berufungsgerichts die Befangenheit ihres Kollegen lic. iur. Christian Hoenen klären soll, ist in Anbetracht der Fakten nur noch lächerlich. Es ist ein ausgewachsener Justiz-Skandal, aber typisch für die Basler Justiz-Mafia! Es ist jedem juristischen Laien sofort klar, dass Henz in dieser Sache genau so befangen ist, wie sie es bereits schon vor Jahren als Präsidentin der Rekurskammer im Fall Lehrer H. war. Leider hat lic. iur. Christian Kummerer, der Anwalt von Lehrer H., ohne Rücksprache mit seinem Mandanten das ganze Basler Appellationsgericht als befangen erklärt. Damit lag er zwar richtig, machte es den Richtern des Bundesstrafgerichts aber leicht, nicht auf das Gesuch eintreten zu müssen. Wörtlich schrieb Bundesstrafrichter Stefan Blättler:

"Pauschale Ausstandsgesuche gegen eine Justizbehörde als Ganzes sind grundsätzlich nicht zulässig, da sich diese auf einzelne Mitglieder der Behörde zu beziehen haben."

Offensichtlich hatte es lic. iur. Christian Kummerer verpasst, konkrete Befangenheitsgründe betreffend lic. iur. Christian Hoenen geltend zu machen. Dass der Fall jetzt einmal mehr in den Händen der äusserst befangenen lic. iur. Liselotte Henz liegt und diese offensichtlich nicht im geringsten daran interessiert ist, in den Ausstand zu treten, zeigt auf, wie die Basler-Justiz-Mafia funktioniert. Aus unserer Sicht ist lic. iur Christian Hoenen befangen, weil er erst nach zwei Jahren merken wollte, dass die Verfügungen des Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann bezüglich Lehrer H. rechtswidrig waren und weil er nicht einsehen wollte, dass eine Staatsanwältin, die vorsätzlich lügt, befangen ist. Eichenberger und Hagemann wollten Lehrer H. bekanntlich mittels Beugehaft dazu nötigen, die Wahrheit aus dem Internet zu löschen. Hoenen selber will in der Sache unbefangen sein, obwohl er mit Hagemann vier Jahre lang am gleichen Gericht tätig war.

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