Freitag, 8. September 2017

Daniel Wahl - Richten ohne Rechtsgrundlage


Grundsätzlich ist es höchst lobenswert, wenn Daniel Wahl über den Mobbingfall Lehrer H. berichtet. Der seit 11 Jahren andauernde Behörden-Terror, dem Lehrer H. ausgesetzt ist, verdient auch eine Würdigung in der Basler Zeitung. Leider ist Daniel Wahl in seinen Artikeln nicht immer so genau, wie er es sein sollte. Auch im neusten Artikel, in welchem Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann ein zweites Mal schlecht wegkommt, haben sich einige Fehler eingeschlichen, die wir nicht unkommentiert lassen können. Wörtlich schreibt der Journalist:

"Das Appellationsgericht erachtet es als erwiesen, dass alle diese Blogs aus der Feder von Lehrer H. stammen, und hat ein drakonisches Urteil des Strafgerichts im Grundsatz bestätigt, aber das Strafmass weit heruntergesetzt: von zwei Jahren Gefängnis auf eine bedingte Geldstrafe."

Leider sind dem sonst sehr seriösen Journalisten in diesem Satz gleich mehrere Fehler unterlaufen: Das Appellationsgericht hat es nicht als erwiesen erachtet, dass der diffamierende Blog "IG-Breitensport" aus der Feder von Lehrer H. stammt. Aufgrund dieses Blogs führte die Basler Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. durch. Das Appellationsgericht hat die unbedingte Strafe von 2 Jahren Haft in 15 Monate bedingte Haft umgewandelt. Eine Geldstrafe hat weder das Strafgericht noch das Appellationsgericht verhängt. Allerdings soll Lehrer H. für sämtliche Verfahrenskosten im Umfang von über Fr. 50'000 aufkommen.

Natürlich hat Lehrer H. keine Lust, für Kosten aufzukommen, die er nicht verursacht hat. Lehrer H. ist zwar tatsächlich der Meinung, dass Regierungsräte, die ihre Gegner mittels Psychiatrie mundtot machen wollen, kriminell handeln, dennoch ist es nicht verboten, diese Meinung zu vertreten. Diffamierend war vor allem die Äusserung von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, der den Lehrer in der BaZ als "Stalker" diffamiert hatte. Basels Erster Staatsanwalt Alberto Fabbri stellte die Strafanzeigen gegen Eymann allerdings ein. Wörtlich schrieb Fabbri:

"Abschliessend ist festzuhalten, dass mangels Konnexität zwischen der Äusserung der beschuldigten Person und der Person Lehrer H., mangels Missbrauch der Bezeichnung "Stalker" und zusätzlich der fehlenden Eigenschaft einer pathologischen Bezeichnung kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt."

Leider verschweigt Daniel Wahl auch, dass Lehrer H. dem ehemaligen Regierungsrat Eymann drei mal zufällig begegnet ist. Bei diesen Begegnungen hatte Lehrer H. den Magistraten jedes Mal um eine faire Aussprache gebeten, die dem Lehrer aber bis auf den heutigen Tag nicht gewährt wurde. Lehrer H. kann sich noch gut erinnern, wie er an einer dieser Begegnungen von Eymann gefragt wurde, warum er nicht zum Amtsarzt gegangen sei, nachdem man ihm dies mit "Engelszungen" nahegelegt habe. Weil er nicht krank sei, erwiderte der gemobbte Lehrer, was den Magistraten allerdings nicht zu interessieren schien. 

Unterdessen haben sämtliche psychiatrische Gutachten Lehrer H. von einer psychiatrischen Krankheit freigesprochen. Dem Lehrer wurde also gekündigt, weil man ihn fälschlicherweise beschuldigt hatte, psychisch krank zu sein. Für diese infame Vorgehensweise des Basler Erziehungsdepartementes ist auch der ehemalige Vorsteher des ED Dr. Christoph Eymann mitverantwortlich. Dr. Christoph Eymann ist es auch, der seinem Anwalt Gabriel Nigon den Auftrag gegeben hatte, den Blog des Lehrers zum Verschwinden zu bringen. Auch für dieses Vorgehen dürfte es keine rechtliche Grundlage geben. Regierungsräte, welche die Meinungsäusserungsfreiheit von freien Bürgern verhindern, diskreditieren sich selber. 

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