Freitag, 4. August 2017

Wie sich die Staats-Mafia selber in die Irre führt ...



Mit dem Urteil des Basler Appellationsgerichts vom 24. Februar 2017 ist Lehrer H. unter anderem auch wegen sog. "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft und das Appellationsgericht behaupteten frech, Lehrer H. habe die beiden "Advocatus"-Blogs, die er am 2.5.08 beanzeigt hatte, selber geschrieben. Die von der Staatsanwaltschaft gestellte Frage lautete: Wie kommt der Betreiber der "Advovatus"-Blogs an das E-Mail von Gaby Jenö, in welchem die damalige Leiterin der Basler Orientierungsschule dem Lehrer mit der Kündigung gedroht hatte? Die Antwort ist simpel: Am 7. März 2008 hatte der Lehrer diese Mail auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlicht. Von dort kopierte der Advocatus die Mail und stellte sie am 23.April 2008 wieder ins Netz. Schon früh war Bruno Glauser der Meinung, dass Lehrer H. "für den Inhalt der beanzeigten Blogs selber verantwortlich" sein dürfte und dass Lehrer H. der Betreiber der "Advocatus"-Blogs sei. Da der Eintrag des Lehrers vom 7. März 2008 auf Druck der damaligen OS-Rektorin wieder aus dem Internet verschwand, behauptete Bruno Glauser, der Betreiber des "Advocatus-Blogs" hätte das Mail gar nicht kopieren können, also sei Lehrer H. der "Advocatus". Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann konnte dieser absurden Argumentation allerdings nicht folgen und sprach Lehrer H. vom Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege frei. Da Staatsanwältin Eva Eichenberger aber gegen diesen Entscheid Berufung einlegte, bekam Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer erneut die Chance, den Lehrer in die Irre zu führen. Wörtlich schreibt Gelzer in der Urteilsbegründung:

"Die gesamte Situation kann nicht anders gedeutet werden, als dass der Berufungskläger die Mail von Gabriele Jenö vom 10. März 2008 im Nachgang zur Einvernahme vom 2. Mai 2012 zu Beweiszwecken in den vom ihm verwalteten Blog http://staatsmobbing.twoday.net unterhalb seines eigentlichen Eintrags, aber noch vor dem Datum des 7. März 2008, eingefügt hat. Bei dieser Situation bleibt es bei der Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass kein Fremder die Möglichkeit gehabt hätte, die an den Berufungskläger gerichtete Mail von Gabriele Jenö vom 10. März 2008, zu kopieren."

Offensichtlich ist Logik nicht unbedingt die Stärke von Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer. Lehrer H. hat das E-Mail vom 10. März kurz nach dem 7. März 2008 unter dem Thema "Kündigungsandrohung" eingefügt, um die Reaktion von Jenö zu dokumentieren. Es ist für jeden halbwegs intelligenten Menschen offensichtlich, dass der Betreiber des Advocatus-Blogs genügend Zeit hatte, Einträge vom Blog des Lehrers zu kopieren und unter Advocatus zu veröffentlichen. Besonders auffallend war, dass der Betreiber der beiden Advocatus-Blogs, immer wieder den vollen Namen von Lehrer H. erwähnte. Damit verletzte dieser hinterhältige Intrigant mehrmals die Persönlichkeitsrechte des Lehrers.

Wir wissen leider nicht, wer sich hinter dem Advocatus-Blog versteckt. Tatsache ist, dieser Advocatus will Lehrer H. offensichtlich systematisch in die Scheisse reiten. Schon die Behauptung des Advocatus, er habe den Original-Eintrag von Lehrer H. auf http://advocatus.twoday.net gefunden, ist so unglaubwürdig, dass nur die Staatsfunktionäre Bruno Glauser, Eva Eichenberger und Dr. Claudius Gelzer diesen Mist glauben. Aus den Akten der Staatsanwaltschaft geht im Übrigen klar hervor, dass die E-Mail-Adressen der beiden "Advocatus"-Blogs keinesfalls dem Lehrer zugeordnet werden können. Da die tatsächlichen Betreiber, der von Lehrer H. beanzeigten Blogs bis auf den heutigen Tag von der Basler Staatsanwaltschaft unbehelligt blieben, ist nicht auszuschliessen, dass sich Bruno Glauser persönlich hinter dem "Advocatus" versteckt. Bereits in den Einvernahmen hatte Lehrer H. diesen Verdacht geäussert, was bei Bruno Glauser eine heftige Reaktion ausgelöst hatte. Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, dass die Urheberschaft der von Lehrer H. beanzeigten Blogs von einer unbefangenen Staatsanwältin geklärt wird. Frau Dr. Esther Omlin wäre aus unserer Sicht die geeignete Person.    


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