Freitag, 28. April 2017

Baschi Dürr - Vorsteher des Basler Sicherheitsdepartements


Lieber Baschi Dürr
Sie sind schon seit einiger Zeit Vorsteher des Basler Sicherheitsdepartements. Seit Sie dieses Amt übernommen haben, fühlen wir uns nicht mehr sicher. Ihre Mitarbeiter bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten sind ausser Kontrolle geraten. Offensichtlich haben die Ihnen unterstellten Mitarbeiter Ihren Wahlkampf-Slogan falsch verstanden. "Mehr Mut zur Freiheit" heisst nicht, dass man machen kann, was man will. Leider nehmen sich besonders Ihre Mitarbeiter in der Staatsanwaltschaft Freiheiten heraus, die aus unserer Sicht nicht mehr akzeptabel sind. Stellen Sie sich vor, Herr Dürr, Sie lesen in einem Internet-Blog, Sie seien psychiatrisiert worden. Sie würden sich diese Frechheit nicht bieten lassen und würden umgehend eine Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen. Sie werden von der Staatsanwaltschaft als Auskunftsperson vorgeladen und der zuständige Ermittler behauptet frech, Sie hätten den Blog selber geschrieben. Plötzlich sehen Sie sich nicht mehr als Auskunftsperson, sondern als Angeschuldigter! Der Leitende Staatsanwalt unterschreibt einen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl und Ihr Haus wird von oben bis unten durchsucht und fotografiert. Ohne irgendwelche Beweise behauptet die Leitende Staatsanwältin dann, Sie hätten mit Ihrer Strafanzeige die Rechtspflege in die Irre geführt, weil Sie ja den Blog selber geschrieben hätten. Sie trauen Ihren Augen nicht, als Sie in einer 350-seitigen Anklageschrift lesen, Sie hätten zahlreiche Beamten und Behörden verleumdet und eine Irreführung der Rechtspflege begangen. Vom Basler Strafgericht werden Sie zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt. Sie landen in sofortiger Sicherheitshaft, weil der zuständige Richter einen Amoklauf von Ihnen erwartet. Immerhin hat der Richter in seinem Urteil festgestellt, dass Sie die Rechtspflege nicht in die Irre geführt hätten. Die zuständige Staatsanwältin ist damit allerdings nicht einverstanden, da sie sonst zugeben müsste, dass der zuständige Ermittler Mist gebaut hat. In zweiter Instanz werden Sie vom Basler Appellationsgericht zwar vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und der harten Pornographie freigesprochen, aber die Richter behaupten erneut, Sie hätten die Rechtspflege in die Irre geführt. Sie kommen zwar nicht ins Gefängnis, müssen aber sämtliche Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 bezahlen. Ihre Strafanzeigen gegen zwei Journalisten, die in ihren Artikeln falsche Angaben machen, verschwinden in der Schublade des Ersten Staatsanwalts. Zum Glück, lieber Baschi Dürr, mussten Sie das alles nicht erleben. Sie mussten auch nicht erleben, dass Sie zweimal aufgrund von Verfügungen der Basler Staatsanwaltschaft und des Basler Strafgerichts von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda überfallen wurden. Lehrer H. hingegen schon. Er hat dies alles selber erlebt und nicht geträumt. Seit Sie im Amt sind, wird Lehrer H. von Ihren Beamten und Behörden systematisch terrorisiert. Der Pädophilen-Skandal und der Spitzel-Skandal sind nur die Spitze des Eisberges in Ihrem Departement. Der Mobbingfall Lehrer H., der in diesem Blog detailliert beschrieben wird, zeigt auf, dass die Kriminalpolizei vorsätzlich falsche "Indizien" konstruiert und die Richter diese sog. "Indizien" ohne Hemmungen gegen den Angeklagten verwenden. Lehrer H. hat unterdessen Strafanzeige gegen einige der fehlbaren Staatsfunktionäre eingereicht. Allerdings wehren sich die mutmasslich kriminelle Staatsanwältin und der mutmasslich kriminelle Richter mit allen Mitteln. Unterdessen ist der Fall Lehrer H. auch in der BaZ abgehandelt worden. Der Artikel zeigt auf, wie eine Staatsanwältin und ein Richter, gegen den Lehrer gemeinsame Sache machen. Seit diesem Artikel in der BaZ können Sie, lieber Baschi Dürr, nicht mehr behaupten, Sie hätten vom Mobbingfall Lehrer H. noch nie etwas gehört. Stellen Sie sich einfach vor, Sie selber wären in das Räderwerk Ihres Departementes geraten. Sie seien völlig unschuldig zu einer bedingten Haftstrafe und zu Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 verurteilt worden. Lehrer H. hat niemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt. Er hat auch die Rechtspflege nicht in die Irre geführt. Als Mitglied des Gesamtregierungsrats haben Sie Kenntnis davon, dass die Strafanzeigen gegen die Staatsanwältin und den Strafrichter im Fall des Lehrers nicht eingestellt wurden. Vielleicht wäre es an der Zeit, dass Sie von sich aus und ohne Druck der Medien zu diesem Fall Stellung nehmen. Der Fall ist so gut dokumentiert, dass er kaum mehr zu vertuschen ist. Haben Sie den Mut und nutzen Sie Ihre Freiheit, Ihr Departement wieder in Ordnung zu bringen!

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