Donnerstag, 30. März 2017

Alle Jahre wieder: Die Basler Kriminalstatistik


Wenn diese drei Herren vor der Presse auftauchen, heisst das Thema immer "Kriminalstatistik". Auch dieses Jahr kommen Delikte von Beamten und Behörden in der Statistik nicht vor. Wer die drei Herren näher kennt, weiss auch warum. Lehrer H. hat diese Herren so kennengelernt, wie sie sitzen. Staatsanwalt Thomas Homberger stellte auf Grund von Verleumdungen der Basler OS-Rektorin Gaby Jenö 2006 ein sog. "Anhaltungs- und Zuführungsbegehren" gegen Lehrer H. an das Statthalteramt Arlesheim. Dieses "Begehren" endete für Lehrer H. mit einem Überfall der Sondereinheit Barrakuda. Wie ein Schwerverbrecher wurde der völlig unschuldige Lehrer von der schlagkräftigen Antiterroreinheit an dessen Wohnort überfallen. Schliesslich landete H. in den Fängen der Basler Staatsanwaltschaft, wo er Thomas Homberger in die Hand versprechen musste, am anderen Tag nicht in der Schule zu erscheinen. In seiner Aktennotiz vom 12.8.2006 schrieb Homberger:

"Um ca. 16.00 Uhr meldete der Dienstchef KAPO BS, Oblt Bader, dass soeben der Zugriff vor dem Hause H. erfolgt sei. Es sei allerdings nicht nötig gewesen, gewaltsam in das Haus einzudringen. Die KAPO BS habe die KAPO BL vor dem Zugriff mit der Verhandlungsgruppe unterstützt. Ihm sei bekannt geworden, dass H. im Verlauf der Verhandlungen geäussert habe, dass seine Waffe mittlerweile geladen sei und er sich erschiessen werde."

Tatsache ist: Lehrer H. hatte dem Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vor dem "Zugriff" in einem zweistündigen Gespräch erklärt, dass er zu seiner Militärpistole keine Munition habe, er niemanden umbringen wolle und dass er von seiner Chefin Gaby Jenö gemobbt werde.

Auch Dr. Beat Voser, der Chef der Basler Kriminalpolizei, hat zu Lehrer H. kein entspanntes Verhältnis. Aufgrund von manipulativen Ermittlungen unterschrieb Voser am 12.11.10 als Leitender Staatsanwalt einen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahme-Befehl zu Ungunsten von Lehrer H., der genötigt wurde, seinen Hausschlüssel herauszugeben. Grund für die Hausdurchsuchung war Dr. Christoph Eymans Strafanzeige gegen unbekannt, wegen "Übler Nachrede" und "Missbrauch einer Fernmeldeanlage". Da bei Lehrer H. allerdings kein Laptop gefunden werden konnte, war Voser schnell klar, dass Lehrer H. mit den von Dr. Christoph Eymann beanzeigten Delikten nicht das geringste zu tun hatte. Trotzdem intensivierte Dr. Beat Voser die Ermittlungen gegen Lehrer H., obwohl dieser nur seine Mobbing-Erlebnisse mit den Mitarbeitern von Dr. Christoph Eymann ins Internet gestellt hatte. In seiner Editionsverfügung vom 4.9.2012 nötigte Voser den Lehrer, sämtliche Zugangscodes, Passworte und Benutzernamen herauszugeben. Auf 48 Seiten erklärte der Chef der Basler Kriminalpolizei, dass die Texte, die sich mit dem Mobbing an Lehrer H. befassten allesamt ehrverletzend seien. Auch der folgende Text fiel unter diese Rubrik:

"Es ist davon auszugehen, dass die Funktionäre mit ihrer Strafanzeige beabsichtigen, die Wahrheit rechtswidrig zu unterdrücken. Dass ausgerechnet die Personen, die 2006 den Lehrer als selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter verleumdeten, nun Strafanzeigen gegen den völlig unbescholtenen Lehrer einreichen, ist an satanischer Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten. Die von der staatlichen Mobbing-Truppe unterzeichneten Dokumente beweisen klar, dass die Entlassung von Lehrer H. auf einem widerlichen Lügenkonstrukt basiert."

Natürlich wollte sich Lehrer H. vom Chef der Basler Kriminalpolizei nicht die freie Meinungsäusserung verbieten lassen und reichte eine Strafanzeige gegen Dr. Beat Voser ein. Diese Strafanzeige landete auf dem Tisch des Ersten Staatsanwalts Alberto Fabbri. Dieser schrieb am 16.2.11. folgendes:

"Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat am 4.2.2011 Ihre Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung sowie Freiheitsberaubung und Entführung vom 15.11.2010 der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zugestellt, welche bei uns eingegangen ist. In der mit "Strafanzeige" betitelten Eingabe vom 15.11.2010 machen Sie geltend, die oben beschriebenen Amtshandlungen seien rechtswidrig und erfüllten verschiedene Tatbestände des StGB."

Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sind aus der Sicht von Fabbri also nur Amtshandlungen. Demzufolge gibt es offiziell auch keine Beamten- und Behördenkriminalität. Da der Staat das Gewaltmonopol besitzt, darf er grundsätzlich alles. Er hat auch das Wahrheitsmonopol. Deshalb werden die Wahrnehmungen der Staatsopfer systematisch als planmässige Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie noch wissen, warum die Basler Kriminalstatistik jedes Jahr eine Zunahme von "Drohungen gegen Beamte und Behörden" zu vermelden hat? Ganz einfach: Viele Bürgerinnen und Bürger haben es satt, sich von Beamten und Behörden ungerecht behandeln zu lassen. Sich gegen einen ungerechten Staat zu wehren, ist ein Grundrecht. Wie der Kanton Basel-Stadt mit Grundrechten umgeht, kann auf diesem Blog bis ins Detail nachgelesen werden.

Mittwoch, 29. März 2017

Der BaZ-Artikel zum Thema "Lehrer H."



Von Daniel Wahl

Basel/Münchenstein. Für einen nicht vorbestraften Pädagogen, der im Internet seine Entlassung beschrieb und die Behörden, darunter den damaligen Erziehungsdirektor Christoph Eymann, mit harschen Worten angriff, war es letztlich eine drakonische Strafe: Lehrer H. wurde von Richter Lucius Hagemann in erster Instanz zu zwei Jahren Gefängnis verdonnert, davon 90 Tage Sicherheitshaft. Elf Jahre nach dieser Entlassung beschäftigt der Fall von Lehrer H. die Justiz über die Kantonsgrenzen hinaus.

Zur Bewältigung von zwölf Anzeigen der Basler Staatsanwältin Eva Eichenberger und des Basler Strafrichters Lucius Hagemann gegen den mutmasslich weiterhin bloggenden Lehrer H. wurde Esther Omlin aus dem Kanton Obwalden als ausserordentliche Staatsanwältin eingesetzt.

Ausserhalb des Kantons Basel-Stadt weht aber ein anderer Wind, und es kommt knüppelhart gegen Staatsanwältin Eichenberger und Richter Hagemann: Ihre sämtlichen Strafanzeigen hat Omlin eingestellt oder gar nicht erst zur Hand genommen. Es sei nicht erwiesen, dass es sich um Verleumdungen handle, diese sollten erst einmal bewiesen werden. Umgekehrt werden die Anzeigen von Lehrer H. wegen Amtsmissbrauchs weiterverfolgt. Für die Basler Juristen muss dies ein Schlag in die Magengrube sein.

Ausgerechnet null und nichts gegen H., den die beiden Basler Juristen wegen «planmässiger Verleumdung» vor allem von Regierungsrat Eymann für mindestens zwei Jahre hinter Schloss und Riegel sehen wollten. Darüber hinaus beschrieb Staatsanwältin Eichenberger den Lehrer als Amokläufer. Hagemann setzte ihn vorbehaltlos in Sicherheitshaft für 90 Tage. Nun, dieses erstinstanzliche Urteil war selbst für das Basler Appellationsgericht zu unverhältnismässig. Es hat das Verdikt vor rund einem Monat massiv nach unten korrigiert. Es verblieb bei bedingten 15 Monaten Gefängnis; Lehrer H. musste nach 20 Tagen Gefängnis auf freien Fuss gesetzt werden.

Auf diese Nichtanhandnahmen und Einstellungsbeschlüsse haben Eichenberger und Hagemann je eine Beschwerde eingereicht und machen nun gemeinsame Sache: Die Betupften kritisieren, dass die Staatsanwältin aus den Alpen das Fairnessgebot verletzt habe, weil sie darüber hinaus die Gegen-Strafanzeigen des Lehrers H. weiterverfolge; das Verfahren gegen die Justizbeamten – soweit es nicht wegen der Beschwerde auf Eis gelegt ist – läuft also weiter. Das sei willkürlich, argumentieren die beiden Basler Juristen, nachdem sich das Blatt gegen sie gewendet hat. Pikant an der Beschwerde von Lucius Hagemann ist, dass nun Richter Hagemann seine private Eingabe auf offiziellem Briefpapier der Staatsanwaltschaft eingereicht hat: Der Richter firmiert also mit der Adresse von Eva Eichenberger und dem Briefkopf der Staatsanwaltschaft. Ganze Passagen sind in beiden Beschwerden identisch.

Die Frage, ob Eva Eichenberger aufgrund des Briefkopfs und der Unterschrift mit der Person Richter Hagemann einen neuen Mitarbeiter beschäftigt, beantwortet die Staatsanwaltschaft nicht. Sprecher Peter Gill verweist auf Esther Omlin und reagiert nicht mehr auf den Hinweis, dass hier die Basler Staatsanwaltschaft zu einer Stellungnahme angehalten sei. Zu peinlich wäre vermutlich seine Antwort für diese dokumentierte Zusammenarbeit zweier Institutionen, zwischen denen ein Eiserner Vorhang bestehen müsste. Richter Hagemann sagt knapp zur Tatsache, dass seine Beschwerde auf Staatsanwaltschaftspapier geschrieben ist: «Ich habe ihre (Eva Eichenbergers) Formulierungen weitgehend übernommen und dabei irrtümlicherweise auch den Absender.» Er hat ihr also abgeschrieben. Für den Verteidiger von Lehrer H., Christian Kummerer, ist diese kuriose Eingabe ans Appellationsgericht ein weiteres Indiz dafür, dass die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht schon lange gemeinsam gegen Lehrer H. vorgegangen sind. «Beweisen kann man das nicht», sagt er. Aber das Vorgehen und das unverhältnismässige Urteil der Justizbehörden gegen Lehrer H. sprächen Bände – besonders nachdem sich alt Regierungsrat Christoph Eymann von Lehrer H. im Internet angegriffen sah.

Hintergrund dieses Gerichtsfalls ist letztlich die Entlassung des Lehrers vor elf Jahren aus dem Basler Erziehungsdepartement. Es gab in den Jahren 2005 und 2006 Eltern, die mit dem Pädagogen nicht einverstanden, jedoch auch andere, die geradezu Fan von H. waren. Sicher ist, dass Lehrer H. sich gegen die Kündigung wehrte und das Vorgehen der Schulleitung im Internet im Blog "staatsmobbing.twoday.net" öffentlich machte. Und gewiss ist auch: Lehrer H. ist kein angenehmer Zeitgenosse. Wer nicht seiner Meinung ist, wird schnell belehrt – mitunter mit Verschwörungserklärungen wie: das World Trade Center in New York sei am 11. September 2001 gesprengt worden.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Arbeitsstreits im Internet sah sich damals Regierungsrat Christoph Eymann im Internet mit Blogs konfrontiert, die die Rolle seiner damaligen Frau in der Cosco-Affäre thematisierten und ihn als grossen Profiteur dieser Betrugsaffäre hinstellten. Gegen die Veröffentlichung und Interpretation von solchen Dokumenten wehrte sich Eymann mit Strafanzeigen. Aufgrund der Ähnlichkeit dieser «Eymann-Blogs» und jenem Blog von Lehrer H. schossen sich Justiz und Beamten auf Lehrer H. ein. Über den Vorwurf der Verleumdung hinaus versuchte man, ihn als selbstmordgefährdet und potenziellen Amokläufer hinzustellen. Es ging so: Man bot den Lehrer zur amtsärztlichen Untersuchung auf, nachdem er angeblich Drohungen ausgestossen habe. Als Lehrer H., gestützt auf das Personalrecht, sich weigerte, zum Amtsarzt zu gehen, ersuchte der damalige Personalleiter Thomas Baerlocher vom Erziehungsdepartement die Gemeinde Münchenstein um «Ergreifen von Massnahmen». Seine Anschuldigungen im Brief waren nicht weiter belegt. Doch im Baselbiet bot man die Sondereinheit Barrakuda auf: Zuerst wurde ein Notfallpsychiater entsandt, der den Lehrer H. in die Psychiatrie zwangseinweisen wollte. Ein Richter aus dem Baselbiet stoppte das behördliche Denunziantentum aus dem Nachbarkanton; der Psychiater musste unverrichteter Dinge abziehen. Dann aber umstellte die Sondereinheit das Haus des Lehrers und nahm ihn zwei Tage in Polizeigewahrsam. Der Nachbar von Lehrer H. in Münchenstein erinnert sich noch genau an diesen Tag: «Ich sollte mein Haus nicht mehr betreten dürfen, weil die Behörden ihn als gefährlich einstuften. Dabei kann der keiner Fliege etwas zuleide tun.» Er habe sich durch die Absperrung gedrängt und sein Haus aufgesucht.

Ein Gutachten, das der Lehrer von einem Basler Psychiater über sich erstellen liess, anerkannte die Justiz einfach ab. Umgekehrt aber blähte Staatsanwältin Eichenberger den Fall Lehrer H. mit einer Monsteranklage auf: 354 Seiten umfasste die Schrift. Zum Vergleich: Dieter Behrings Anklageschrift, bei der es um mutmasslich 2000 Geschädigte und eine Summe von 800 Millionen Franken ging, umfasste nur 80 Seiten. «Eine solche Anklageschrift, wie sie Eichenberger beim Lehrer H. einreichte, ist im Rahmen einer normalen Gerichtsverhandlung gar nicht zu bewältigen», sagt der Verteidiger des Lehrers. Doch Richter Hagemann hat diese Anklage angenommen und folgte summarisch und weitgehend der Argumentation der Staatsanwältin. Im Basler Justizapparat spannen ein Richter und die Staatsanwältin bei Bedarf zusammen. Ausserhalb des Kantons wird der Fall H. komplett andersbeurteilt. Die externe Staatsanwältin kommt zum Schluss, dass die vielen Blogs, insbesondere Eymann betreffend, nicht Lehrer H. angelastet werden können: «Trotz intensiver Bemühungen der Basler Behörden konnte ein derartiger Verdacht nicht erhärtet werden, zumal diverse andere Personen sich für die betreffenden Blogs für verantwortlich erklärten. Es ist davon auszugehen, dass diese Blogs und Accounts nicht von Lehrer H. stammen.» Die Anzeigen Eichenbergers und Hagemanns seien «nicht genügend substantiiert, inwiefern es sich hier um Ehrverletzung handelt». Hinzu komme, dass Lehrer H. nicht Aussagen und Bemerkungen «wider besseres Wissen gemacht hat, er bestätigte, dass das, was er gepostet oder verlinkt habe, der Wahrheit entspreche». Ob dies die Wahrheit sei, könne derzeit nicht beurteilt werden. Und dann muss die Staatsanwältin aus Obwalden die Basler Juristen sogar über die Grundrechte aufklären: Einer Person wie Lehrer H. könne nicht «falsche Anschuldigung und Nötigungsversuch vorgeworfen werden, wenn dieser mit einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs reagiert, da es sich lediglich um die Wahrnehmung von Rechten handelt, welche von der schweizerischen Rechtsordnung allen Menschen garantiert werden». Inzwischen ist es ein Justizfall mit umgekehrten Vorzeichen: Zuerst jammerte Lehrer H., er werde unfair und willkürlich behandelt, jetzt sind es Eichenberger und Hagemann.


Der heutige BaZ-Artikel von Daniel Wahl trifft den Nagel auf den Kopf. In Basel-Stadt werden Menschenrechte offensichtlich zu "planmässiger Verleumdung", "falscher Anschuldigung" und "Irreführung der Rechtspflege" verdreht und mit Gefängnis bestraft. Im Kanton Obwalden hingegen sind sämtliche Strafanzeigen gegen Lehrer H. eingestellt worden. Dr. Esther Omlin hat sich von den beiden Staatsfunktionären Eichenberger und Hagemann nicht beeindrucken lassen und die Strafverfahren gegen die beiden Funktionäre aus dem Basler Filz nicht eingestellt. Zur Vorladung wollten die beiden allerdings nicht erscheinen. Mit zwei Beschwerden ans Basler Appellationsgericht versuchen Eichenberger und Hagemann zur Zeit das Verfahren in die Länge zu ziehen. Es ist zu hoffen, dass Dr. Esther Omlin ihre Ermittlungen auch ohne Befragung der beiden Täter fortsetzt und die Angelegenheit zur Anklage bringt. 

Dienstag, 21. März 2017

Vom Täter zum Opfer


Es geht aus den Akten klar zu hervor, dass sich der damalige Regierungsrat Dr. Christoph Eymann persönlich für die Entlassung von Lehrer H. eingesetzt hat. Bis auf den heutigen Tag hat Eymann ein offizielles Gespräch mit dem Lehrer verweigert. Sämtliche E-Mails und Briefe, die der Lehrer an Eymann gesandt hatte, wurden nicht beantwortet. Obwohl die Staatsanwaltschaft sämtliche Computer von Lehrer H. durchschnüffelt hat, sind die Mails und Briefe, in denen Lehrer H. Eymann um Hilfe bittet, nicht bei den Akten. In den über 5000 Seiten Akten befinden sich aber unzählige "Schmähtexte", die allesamt nicht vom Lehrer stammen. Aufgrund dieser Texte hat der Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. angeordnet. Allerdings lieferten die beschlagnahmten Gegenstände keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. etwas mit den sog. "Schmähtexten" zu tun hat. Trotzdem ermunterte der zuständige Ermittler Bruno Glauser sämtliche Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, Strafanzeigen gegen Lehrer H. einzureichen. Bis auf den heutigen Tag will Glauser nicht herausgefunden haben, wer für diese "Schmähtexte" tatsächlich verantwortlich ist. Offensichtlich spielte das für Ermittler Bruno Glauser auch gar keine Rolle, war es doch offensichtlich dessen Aufgabe, den Verdacht subtil auf Lehrer H. zu lenken. Dass Bruno Glauser nicht davor zurückschreckt, dem Lehrer eine "Irreführung der Rechtspflege" unterzujubeln, macht stutzig. Ausgerechnet die E-Mail-Adresse advocatus70@gmx.ch, die im Zusammenhang mit den "Schmähtexten" immer wieder verwendet wurde, wird von IT-Ermittler Bruno Glauser missbraucht, um dem Lehrer eine Straftat unterzujubeln. Da diese E-Mail-Adresse zu 100% nicht dem Lehrer zugeordnet werden kann, erfüllt Bruno Glauser aus unserer Sicht den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs. Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden. Wenn man die von Glauser produzierten Akten sichtet, wird man den Eindruck nicht los, dass hier jemand Aktenberge erstellt hat, um sich selber zu beschäftigen. Keine einzige Akten-Seite beweist, dass Lehrer H. jemanden falsch angeschuldigt oder verleumdet hat. Offensichtlich sollen die aufgeblasenen Ermittlungen von Bruno Glauser vom eigentlichen Mobbing-Skandal ablenken und Kosten generieren, die dem völlig unschuldigen Lehrer aufgehalst werden können. Lehrer H. soll laut Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer tatsächlich die Kosten von über Fr. 50'000 übernehmen, obwohl es keinen einzigen Beweis gibt, dass Lehrer H. vorsätzlich die Unwahrheit geäussert hat. Lehrer H. hat nach besten Wissen und Gewissen die Wahrheit veröffentlicht und Strafanzeigen gegen diejenigen Personen eingereicht, die ihn aus dem Schuldienst gemobbt hatten. Der oberste Chef von Bruno Glauser lic. iur Alberto Fabbri hat die Angelegenheit unterdessen der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin übergeben.

Sonntag, 19. März 2017

Ein Mail von Lehrer H.



Lehrer H. schrieb dem damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann mehrere E-Mails, in welchen er den Basler "Magistraten" um ein klärendes Gespräch bat. Bis auf den heutigen Tag ist das klärende Gespräch nie zustande gekommen. Lieber lässt Dr. Christoph Eymann den Lehrer mittels Staatsanwaltschaft und Justiz in den Ruin treiben. Dass die Staatsanwaltschaft und diverse Richter aus Basel-Stadt diese arglistige Intrige mitspielen, ist kaum zu glauben. Wir haben uns die Mühe gemacht, auf unserem Blog die Fakten zu präsentieren. Dies passt den Staatsfunktionären, die sich an der Intrige gegen Lehrer H. beteiligten, natürlich nicht. Aus diesem Grund wird die Wahrheit von gewissen Richtern als "planmässige Verleumdung", "falsche Anschuldigung" und "Irreführung der Rechtspflege" diffamiert. Von den vielen Blogs, die sich mit Dr. Christoph Eymann beschäftigt haben, sind praktisch alle aus dem Internet verschwunden. Offensichtlich ist es den Drahtziehern dieser Verschwörung gegen Lehrer H. peinlich, wenn deren Taten im Internet ausgebreitet werden. Wir haben in mühsamer Kleinstarbeit die von der Staatsanwaltschaft produzierten Akten im Umfang von tausenden von Seiten studiert und halten unsere Schlussfolgerungen auf diesem Blog fest. Wir sind nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt, dass unsere Version zum Mobbingfall Lehrer H. der Wahrheit entspricht. Es ist uns aber auch klar geworden, dass es im Basler Bildungssystem keinen Platz hat, für Lehrkräfte, die an der Wahrheit interessiert sind. Die Umgestaltung der Basler Schulen ist abgeschlossen. Erst mit dem Abgang von Dr. Christoph Eymann wird die Kritik an der sog. Integrativen Schule wieder zunehmen. Die integrative Schule ist die Missgeburt einer totalitären Ideologie, die unter der Bezeichnung "Globalismus" versucht, die Welt zu versklaven. Lehrer H. hat sich gegen diese Bestrebungen gewehrt und dabei seinen geliebten Job riskiert. Dass man auch uns vorwirft, unschuldige Beamte und Behörden "planmässig" zu verleumden, ist absurd. Allerdings ist uns bewusst, dass in totalitären Staaten die freie Meinungsäusserung nicht gefragt ist. Der 10-jährige Terror an Lehrer H. beweist, dass Basel ein totalitärer Staat geworden ist. Die freie Meinungsäusserung wird hier strafrechtlich verfolgt und geahndet. Der Orwell-Staat ist damit zur bitteren Realität geworden.

Dr. Beat Voser - Chef der Basler Kriminalpolizei


Aufgrund der Schmähmails gegen Dr. Christoph Eymann, des Blogs IG-Breitensport und des Advocatus-Blogs, mit denen Lehrer H. nicht das geringste zu tun hatte, unterschrieb der Leitende Staatsanwalt und Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser am 12.11.2010 einen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl. Der Lehrer wurde in die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gelockt, wo man ihm seine Hausschlüssel entwendete und ihn mit drei kriminellen Personen in eine Zelle sperrte. Während Lehrer H. den ganzen Nachmittag in der Zelle schmorrte, drangen Bruno Glauser und seine Mitarbeiter Det Allenspach, Benkler, Emmenegger, Dinkel, UB Schönbucher und Inf Stutz in das Haus von Lehrer H. ein und beschlagnahmten sog. Beweismittel, Deliktsgut, Bargeld, Wertgegenstände (zur Sicherung der Verfahrenskosten). Als Tatvorwurf gab Dr. Beat Voser die Straftatbestände "Üble Nachrede" und "Missbrauch einer Fernmeldeanlage" an. Folgende Gegenstände wurden beschlagnahmt:

1. Computer
2. roter Ordner mit Schriften
3. Taschenagenda
4. PC "Acer"
5. 4 CDs
6. PC
7. blauer Ordner "Macht"
8. 2 orange Mappen "Beilagen"
9. pinke Mappe mit Schriften
10. roter Ordner
11. lose Schriftstücke
12. roter Ordner mit Schriften
13. 2 DVDs
14. 6 3.5'' Disketten
15. 1 Schachtel mit 33 3.5" Disketten
16. Div. Schriftstücke mit Zugangsdaten
17. Ausdruck "Behördenmobbing"
18. Ausdruck und Kopien
19. 5 CDs
20. CD "Notfallpsychiater 12.8.06"
21. CD "Die Lösung"
22. Div. Schriftstücke
23. Leere CD Hülle "Jam-Gang"

Bis auf den heutigen Tag hat Lehrer H. diese Gegenstände nie mehr gesehen. Laut Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer sollen alle diese Beweismittel bis auf weiteres eingezogen bleiben. Seit dieser Hausdurchsuchung fehlen dem Lehrer zahlreiche Dokumente, die beweisen, dass er von zahlreichen Mitarbeitern Eymanns aus dem Schuldienst gemobbt worden ist. Der Inhalt von Position 20 ist unterdessen im Internet aufrufbar.

Nach dieser Razzia hätte Dr. Beat Voser eigentlich merken müssen, dass Lehrer H. mit den sog. "Schmähmails" betr. Dr. Christoph Eymann nicht das geringste zu tun hat. Er hätte dem Lehrer die diversen Gegenstände wieder retournieren und das Strafverfahren gegen Lehrer H. einstellen können. Doch jetzt liess Dr. Beat Voser die Hexenjagd erst recht eskalieren. Ohne Anfangsverdacht weitete er die Straftatbestände auf "harte Pornographie" und "Rassendiskriminierung" aus und verlangte von Lehrer H. die Zugangcodes, Passwörter und Benutzernamen sämtlicher Blogs, die das Mobbing an Lehrer H. ausführlich dokumentierten. Da H. diese Daten allerdings nicht kannte, liess Dr. Beat Voser sämtliche Blogs sperren. Damit hat Dr. Beat Voser bewiesen, dass in Basel-Stadt die Äusserung der eigenen Meinung als Delikt behandelt wird, wenn Themen wie Eymann, Macht und Mobbing behandelt werden.

Samstag, 18. März 2017

Bruno Glauser - IT-Ermittler im Fall Lehrer H.


In rund 10 Verhören versuchte der Kriminalbeamte Bruno Glauser dem völlig unschuldigen Lehrer H. diverse Straftaten anzuhängen. Schon beim ersten Treffen hatte Glauser den ahnungslosen Lehrer massiv über den Tisch gezogen. Lehrer H. hatte eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht, weil sein vollständiger Name auf einem Blog mit Titel "advocatus" aufgetaucht war. Auf diesem Blog hatte ein anonymer Autor behauptet, Lehrer H. sei ein Psychiatrie-Patient. Aufgrund dieser Strafanzeige wurde Lehrer H. von Glauser als Auskunftsperson in die Basler Staatsanwaltschaft eingeladen. Nach etwa einer halben Stunde erklärte Glauser dem verdutzten Lehrer, dieser sei jetzt ab sofort nicht mehr Auskunftsperson, sondern Beschuldigter, weil sämtliche Indizien darauf hindeuten, dass Lehrer H. den "advocatus"-Blog selber geschrieben habe. Mit dieser arglistigen Lüge beschuldigte Glauser den Lehrer, eine "Irreführung der Rechtspflege" begangen zu haben. In Tat und Wahrheit führte Glauser mit diesem Trick die Staatsanwaltschaft selber in die Irre, denn ab sofort wurde nur noch einseitig ermittelt. Noch am selben Tag wurde Lehrer H. seiner Freiheit und seiner Hausschlüssel beraubt und eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. durchgeführt. Bewilligt hatte diese Hausdurchsuchung der Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser. Sämtliche Computer wurden beschlagnahmt, mit der Hoffnung, dass man darauf Hinweise finden würde, dass Lehrer H. der unbekannte "R. Jauslin" sei, der mit seinen Schmähmails und seinem Blog IG-Breitensport Regierungsrat Dr. Christoph Eymann jahrelang als "Steuerbetrüger" verleumdet hatte. Die Analyse der Computer von Lehrer H. ergab allerdings, dass Lehrer H. mit dem Blog "IG-Breitensport", mit den sog "Schmähmails" und den beiden "advocatus"-Blogs nicht das geringste zu tun hatte.

Weil die Durchsuchung der Computer klar ergaben, dass Lehrer H. nicht "R. Jauslin" war und dem Lehrer keine einzige der 25 E-Mail-Adressen, die "R. Jauslin" benutzt hatte, zuzuordnen war, entschloss sich der Leitende Staatsanwalt Dr. Beat Voser das Strafverfahren gegen Lehrer H. auf "Rassendiskriminierung" und "harte Pornographie" auszuweiten.

Doch wer steckt tatsächlich hinter den 25 E-Mail-Adressen die zum realen "Eymann-Stalker" führen? Da die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen in erster Linie auf Lehrer H. konzentriert hatte, ist bis auf den heutigen Tag nicht klar, wer dieser unbekannte "R. Jauslin" ist. Offensichtlich ist das auch sämtlichen Staatsfunktionären egal, denn man hatte in Lehrer H. den idealen Sündenbock gefunden. Wenn ein versierter IT-Ermittler wie Bruno Glauser nicht herausfinden kann, wer hinter den oben aufgeführten E-Mail-Adressen steckt, stellen sich automatisch zwei Fragen: Ist die Basler Staatsanwaltschaft mit ihren zahlreichen IT-Ermittlern tatsächlich so unfähig, oder hat sie überhaupt kein Interesse an der Wahrheitsfindung, weil sie von Dr. Christoph Eymann den Auftrag erhalten hatte, einen Sündenbock zu präsentieren? Die Tatsache, dass die Basler Staatsanwaltschaft und die Basler Justiz dem Lehrer mit allen Mitteln eine "Irreführung der Rechtspflege" unterjubeln wollen, spricht für die zweite Variante.

Freitag, 17. März 2017

lic. iur. Christian Hoenen - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht


Mit seinem Entscheid vom 28.2.2017 hat lic. iur. Christian Hoenen die offensichtliche Befangenheit von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger in Abrede gestellt. Es ist eine Tatsache, dass gegen Eichenberger schon seit einigen Wochen ein Strafverfahren wegen diverser Amtsdelikte läuft. Bereits im Vorverfahren liess die Staatsanwältin Sachlichkeit, Unbefangenheit und Objektivität vermissen. Ihr oberstes Ziel war es, Lehrer H. mittels "kleiner Verwahrung" aus dem Verkehr zu ziehen. Als ihr dies nicht gelang, forderte sie eine 2-jährige unbedingte Haftstrafe für Lehrer H., der allerdings nur seine Menschenrechte wahrgenommen hatte. Auch im Berufungsverfahren trickste die Staatsanwältin wiederum die Richter des Appellationsgerichts arglistig aus, indem sie falsche Spuren legte. Mit ihrem Mitarbeiter Bruno Glauser behauptete sie wider besseren Wissens, Lehrer H. sei für die beiden "Advocatus-Blogs" verantwortlich, die den Lehrer mit vollem Namen als Psychiatrie-Patienten verleumdet hatten. Als Lehrer H. gegen diese beiden Blogs mit einer Strafanzeige gegen unbekannt vorgehen wollte, drehte Bruno Glauser einfach den Spiess um und behauptete wider besseren Wissens, Lehrer H. habe die inkriminierten Blogs selber geschrieben. Mit dieser Lüge, lenkten Glauser und Eichenberger den Verdacht auf Lehrer H. und konstruierten damit den Straftatbestand der "Irreführung der Rechtspflege", den sie dem unschuldigen Lehrer anlasteten. Leider sind die drei Appellationsrichter am 24.2.17 auf diesen Trick von Glauser und Eichenberger hereingefallen und haben den Lehrer wegen "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt. Das arglistige Vorgehen von Glauser und Eichenberger ist aus unserer Sicht kriminell. Es ist nämlich erwiesen, dass die E-Mail-Adresse advocatus70@gmx.ch nur den beiden Blogs "IG-Breitensport" und "advocatus" zugeordnet werden kann, mit denen der Lehrer nicht das geringste zu tun hat. Damit ist klar, dass Bruno Glauser seine Ermittlungen vorsätzlich manipuliert hat. Dass Staatsanwältin Eichenberger aufgrund dieser Manipulation dem Lehrer eine "Irreführung der Rechtspflege" unterstellt, unterstreicht deren Befangenheit. Leider hat lic. iur. Christian Hoenen diese Fakten nicht mitbekommen. Weil Hoenen seinen Entscheid erst nach der Gerichtverhandlung vom 24.2.17 getroffen hat und Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer die Verhandlung trotz pendentem Ausstandsbegehren nicht verschieben wollte, ist es doppelt stossend, dass Lehrer H. mit Fr. 500.-- für diesen Entscheid zur Kasse gebeten wird. Offensichtlich kümmert sich die Basler Justiz nicht um Gerechtigkeit, sondern nur um die Abzocke unschuldiger Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat lic. iur. Christian Hoenen seinen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.

Freitag, 10. März 2017

Dr. Christoph Eymann - Ex-Leiter des Basler Erziehungsdepartements





In seiner mündlichen Urteilsbegründung vom 24.2.17 stellte Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer fest, dass es keine Verschwörung gegen Lehrer H. gegeben habe. Offensichtlich hat der Richter die Akten nicht sorgfältig gelesen, sonst wäre ihm aufgefallen, dass Dr. Christoph Eymann seine Mitarbeiter nicht daran gehindert hatte, Lehrer H. planmässig als selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter zu diffamieren. Obwohl Lehrer H. dem Ex-Leiter des Basler Erziehungsdepartements mehrere E-Mails und Briefe zugestellt hatte, liess dieser dessen legendäre Gesprächsbereitschaft kläglich vermissen. Statt mit dem diffamierten Lehrer das Gespräch zu suchen, verleumdete der "Magistrat" den Lehrer als "Stalker" und eröffnete zahlreiche Strafverfahren gegen den Lehrer, um nicht vor der eigenen Türe wischen zu müssen. Dank Claudius Gelzer, der in Dr. Christoph Eymann angeblich ein Opfer sieht, muss Lehrer H. dem Kopf der Mobbing-Truppe eine Entschädigung von Fr. 8'927.35 bezahlen. Mit anderen Worten. Für das Mobbing an Lehrer H., das wir auf unserem Blog bis ins Detail beschreiben, muss Lehrer H. dem angeblichen "Opfer" Dr. Christoph Eymann eine Summe von fast 10'000 Franken in den Arsch schieben.


Unterdessen hat Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Dr. Claudius Gelzer eingereicht. Der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt lic. iur. Alberto Fabbri muss sich mit dieser Strafanzeige beschäftigen. Da Dr. Christoph Eymann nicht mehr im Regierungsrat sitzt und damit der Staatsanwaltschaft keine Weisungen mehr erteilen kann, könnte Fabbri ab sofort unbefangen ermitteln. Vielleicht kommt die Wahrheit im Mobbing-Fall Lehrer H. doch noch ans Licht.

Hans Georg Signer - die rechte Hand von Dr. Christoph Eymann



In seiner mündlichen Urteilsbegründung vom 24.2.17 stellte Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer fest, dass es keine Verschwörung gegen Lehrer H. gegeben habe. Offensichtlich hat der Richter die Akten nicht sorgfältig gelesen, sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Leiter Ressort Schulen Hans Georg Signer den völlig gesunden Lehrer H. vorsätzlich krank schwatzen wollte. In einem längeren Gespräch mit Lehrer H. nötigte Signer den Lehrer, sich krank schreiben zu lassen. Obwohl Signer genau wusste, dass Lehrer H. kerngesund war, wollte er den Lehrer zu einem Verstoss gegen das Basler Personalgesetz bewegen. Der Ressortleiter Schulen spielte das böse Spiel so lange, bis Lehrer H. schliesslich von der Baselbieter Sondereinheit "Barrakuda" an dessen Wohnort überfallen wurde. Obwohl Hans Georg Signer ganz genau wusste, dass Lehrer H. niemandem gedroht hatte, informierte der Ressortleiter die Basler Zeitung über die "Vorkommnisse der letzten Wochen" nur einseitig. Selbstverständlich erwähnte er die arglistige Verschwörung, die sich das Basler Erziehungsdepartement gegen Lehrer H. ausgedacht hatte, mit keinem Wort. Die Freistellung wurde nämlich nicht wegen Drohungen verfügt, sondern weil man den Lehrer via Psychiatrie aus seinem Beruf mobben wollte. Heute ist Hans-Georg Signer pensioniert. Er kann stolz darauf sein, den Lehrerinnen und Lehrern von Basel-Stadt eine Schule hinterlassen zu haben, in welcher nicht mehr vernünftig unterrichtet werden kann.

Das Mobbing-Kader

In seiner mündlichen Urteilsbegründung vom 24.2.17 stellte Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer fest, dass es keine Verschwörung gegen Lehrer H. gegeben habe. Offensichtlich hat der Richter die Akten nicht sorgfältig gelesen, sonst wäre ihm aufgefallen, dass Thomas Bärlocher, Peter Gutzwiller und Gaby Jenö ein arglistiges Spiel mit Lehrer H. getrieben hatten. Gaby Jenö, die damalige Rektorin der OS, nötigte den Lehrer bei Dr. Peter Gutzwiller ein sog. Coaching zu besuchen. Da Lehrer H. glaubte, Gutzwiller sei neutral und wolle ihm helfen, öffnete er dem Psychologen sein Herz. Er informierte Gutzwiller über das Mobbing, das er wegen Gaby Jenö erleiden musste. Allerdings hatte Lehrer H. damals das Ausmass der Verschwörung völlig unterschätzt. Er wusste noch nicht, dass auch Dr. Gutzwiller auf der Seite der Verschwörer stand. Erst als er in den Akten las, dass Gutzwiller der Meinung war, dass Lehrer H. Aggressionen habe, die sich jederzeit gefährlich entladen könnten, war dem Lehrer klar, wie das böse Spiel funktionierte. Aus den Frustrationen des Lehrers hatte der Psychologe kurzerhand "Aggressionen" gebastelt um die Verschwörung gegen Lehrer H. vorsätzlich anzuheizen. Als der Personalleiter Thomas Bärlocher von den frei erfundenen "Aggressionen" hörte, erstellte der damalige SP-Präsident Bärlocher eine Gefährdungsmeldung, um Lehrer H. mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug (heute FU) aus dem Verkehr zu ziehen. Lehrer H. bekam Besuch von Notfall-Psychiater Dr. Markus Spieler, der den Lehrer fast zwei Stunden lang vorsätzlich provozierte. In diesem Gespräch distanzierte sich Lehrer H. deutlich von den Taten des Günther Tschanun, was den Psychiater aber nicht weiter kümmerte. In seinem Bericht behauptete Spieler wahrheitswidrig, Lehrer H. habe sich mit Tschanun "identifiziert". Das Gespräch mit dem Notfall-Psychiater wurde allerdings zufälligerweise aufgezeichnet und zeigt die ganze Wahrheit. Allerdings war bisher kein Richter an diesem Tondokument interessiert, was das Ausmass der Verschwörung gegen Lehrer H. wiederum deutlich unterstreicht.

Die Schulleitung und das Team von Lehrer H.



In seiner Urteilsbegründung stellte Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer fest, dass es keine Verschwörung gegen Lehrer H. gegeben habe. Damit ignoriert er sämtliche Fakten und begünstigt sämtliche Staatsfunktionäre, die am Mobbing gegen Lehrer H. beteiligt waren. Nachdem OS Rektorin Gaby Jenö Lehrer H. bei der Polizei vorsätzlich falsch angeschuldigt hatte, Drohungen ausgestossen zu haben, erhielten die Mitglieder der Schulleitung Monate später den Auftrag, diese frei erfundenen Drohungen zu bestätigen. Im Schreiben vom 23.11.06, behaupteten Marianna Arquint, Benjamin Liebherr und Denise Haberthür, dass zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer angeblich Angst vor Lehrer H. gehabt hätten. Zufälligerweise hatten diejenigen Personen am meisten Angst vor Lehrer H., die sich beim Mobbing gegen den Lehrer besonders engagiert hatten. Dass sich die Mitglieder der Schulleitung bösartige Geschichten ausdachten, um den völlig integeren Lehrer als gefährlichen Gewalttäter zu diffamieren, störte Appellationsgerichtspräsident nicht im Geringsten. Zwar stellte der Richter fest, dass Lehrer H. während der letzten Jahre nie gewalttätig war, dennoch wollte er hinter den arglistigen Aussagen der Schulhausleitung und der diversen Team-Mitglieder keine Verschwörung erkennen. Nicht nur die Schulleitung hatte sich gegen den Lehrer verschworen, sondern auch die drei Kolleginnen mit denen Lehrer H. im Team gearbeitet hatte. Eva Sibold behauptete, sie sie habe Angst vor Lehrer H., so dass sie sich bedroht fühle. Diese Angst sei so gross, dass sie befürchte, er könne ihr gegenüber gewalttätig werden. Wenn man mit vorgetäuschten Angstgefühlen einen völlig korrekten Lehrer zum potenziellen Gewalttäter diffamiert, ist das besonders arglistig. Auch Team-Kollegin Barbara Nasdala benutzte diesen Trick und gab zu bedenken, dass sie zur Zeit alleine wohne, da ihr Mann für längere Zeit in Frankreich sei. Sie habe ganz schlechte Gefühle und wisse nicht zu was Lehrer H. fähig sei. Auch Team-Kollegin Claudia Gass stellte Lehrer H. in ein schlechtes Licht, in dem sie behauptete, Lehrer sei wirr aufgetreten und habe von Verschwörung und Mobbing geredet. Ausgerechnet Claudia Gass hatte dem Lehrer einen Brief  geschrieben, in welchem sie dem Lehrer "wahnhafte Schübe" unterstellen wollte. Schulleiter Benjamin Liebherr zeigte sich besonders verängstigt: Nach einem Telefongespräch mit Lehrer H. wollte er sich nicht mehr getraut haben, alleine ins Schulhaus zu gehen. Auf Grund dieser Paranoia hatte er die Hauswartin angefragt, ob sie ihn ins Schulhaus begleiten könne. Es ist uns klar, dass Benjamin Liebherr diese peinliche Geschichte heute nicht mehr hören will, aber sie steht genau so in den Akten. Das Gerücht, Lehrer H. habe sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen, geht auf die Interpretation von Marianna Arquint zurück. Sie hatte von Claudia Gass gehört, dass Lehrer H. diesen Namen erwähnt habe. Lehrer H. hatte diesen Namen tatsächlich erwähnt, weil er bei seinen Recherchen zum Thema Mobbing auf diesen Namen gestossen war. Wenn man die Akten genau studiert, begreift man, dass sämtliche Mobbing-Akteure mit ihren subjektiven Befindlichkeiten vorsätzlich ein Klima der Angst generierten, um Lehrer H. vorsätzlich als gefährlichen Gewalttäter erscheinen zu lassen.

Es ist traurig, dass ausgerechnet Marianna Arquint und Benjamin Liebherr auch heute noch in Schulleitungen tätig sind. Gaby Jenö, die den Lehrer mit allen Mitteln psychiatrisieren wollte, ist ebenfalls immer noch im Amt. Sie ist heute Leiterin des Schulkreis II.       

Montag, 6. März 2017

Basler Fasnacht - Die drei scheenschte Dääg

Nei, mir finde's gar nid glatt
Wenn d' Meinig saisch in däre Schtadt
D' Woohret koschtet zimmlich Gäld
Das isch hüt so uff dääre Wält

Was d' Woohret isch, beschtimme mir
Halt d' Schnurre zue, denn sunscht chunnt d' Schmiir
Mir und unsri linke Knächte
Mir luege z' Basel scho zum Rächte

Macht und Gäld und no viel meh
Hänn mir dank dr' LDP
Au d' SP, die isch voll dr' by
So isch es z' Basel an mym Rhy

Wenn di getrausch, uns z' kritisiere
Denn mien mir di halt ruiniere
Drum mi Liebe sig nid dumm
Sig doch eifach lieber schtumm

Du muesch di nümme länger quäle
Und uns zum Fasnachts-Sujet wähle
Wirsch gseh, was mir sunnscht mit dir mache
Denn hesch sicher nüt meh z' lache

Schnitzelbängg dörfsch alli bringe
Doch über uns, do söttsch nid singe
Au unsri Maske dörfsch nid ha
Zieh lieber d' Waggis-Larve a

Due uns lieber e chli loobe
Jo, mir sinn jetzt halt ganz oobe
Dank em Zins und unsrem Gäld
Regiere mir die ganzi Wält

Mir dien z' Basel d' Richter miete
Demit si d' Woohret, dien verbiete
Au d' Zittig schribt, nur was mir wänn
Und das, wo mir zum Schriibe gänn

Das dörfsch du aber nit luut sage
Sunnscht goht's dr zimmlig schnäll an Krage
Für das hänn mir s' Rassismus-Gsetz
Mir hoffe, du kapiersch das jetz

Das verbotene Buch



Basler Zeitung vom 9.Februar 1996:
Rassistisches Buch bei Jäggi sorgt für Aufregung
In der heutigen Ausgabe des „Israelitischen Wochenblattes“ [IW] soll ein Brief abgedruckt werden, der die Unterschriften von Willy und Ulrich Jäggi, dem Präsidenten und dem Delegierten des Verwaltungsrates der gleichnamigen Firma in Basel, trägt. Die beiden entschuldigen sich dafür, dass sie das Buch „Geheimgesellschaften“ (Band 2), welches „in grober Hinsicht die Gefühle unserer jüdischen Mitbürger (aber auch jedes vernünftigen Menschen) verletzt“, nicht früher aus ihrem Sortiment genommen haben. ... Es verstehe sich von selbst, dass der Erlös aus dem Verkauf dieses Buches an eine gemeinnützige jüdische Institution gehe.
Nun ja, wohin denn sonst, als an eine jüdische Institution? Besonders hübsch ist die Wortkombination „gemeinnützig“ und „jüdisch“.
Das Buch „Geheimgesellschaften Band 2, Interview mit Jan van Helsing“, aber auch der erste Band aus dem deutschen Ewert-Verlag strotzen in der Tat nur so von antijüdischem Gedankengut. Im Werk ist gemäss Darstellung von Peter Bollag, Chefredaktor des „Israelitischen Wochenblatts“, beispielsweise davon die Rede, dass unter der Herrschaft des Juden Stalin und dessen Nachfolger in der damaligen Sowjetunion innerhalb von wenigen Jahren über 20 Millionen Menschen abgeschlachtet worden seien. Oder dass New York fast vollständig im Besitz von Juden sei ...

Eine eigenständige Beurteilung des Buches scheint die Basler Zeitung (BaZ) nicht geben zu wollen. Da stützt sie sich schon lieber auf das IW ab, vorsichtshalber. Es könnte ja sein, dass jemand die unpassende Frage stellen würde, was denn an der Tatsache antijüdisch sei, dass Stalin1 20 Millionen Menschen umbrachte. Im weiteren erzählt dann die BaZ, dass sich Jäggi zunächst als störrisch erwiesen habe:
Die Interventionen des Anwalts und Vorstandsmitglieds der Israelitischen Gemeinde Basel, Peter Liatowitsch ... fruchteten nur bedingt. Jäggi erklärte sich immerhin bereit, das Buch aus dem Extrastand ... herauszunehmen und es an einem weniger augenfälligen Ort anzubieten. Doch dieser blosse Teilrückzug wurde von den Betroffenen nicht akzeptiert. Liatowitsch schaltete die Basler Staatsanwaltschaft ein, welche das Buch unlängst beschlagnahmte.

Den Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Herr Liatowitsch schaltet die Staatsanwaltschaft ein, um ein ihm lästiges Buch verbieten zu lassen! Sie haben richtig gehört, liebe Leser: Das Vorstandsmitglied eines kleinen Religionsvereins von der Mannschaftsstärke etwa der Zeugen Jehovas kann via Staatsanwaltschaft darüber entscheiden, was wir lesen dürfen. Hat noch jemand eine Frage nach denen, die an den Schalthebeln der Macht sitzen?
Willy Jäggi ... ist der Fall hörbar peinlich. Sein Entscheid sei in Unkenntnis der Fakten erfolgt, weil ihm zum Lesen des Buches in der stressigen Weihnachtszeit die Zeit gefehlt habe. Wenn er sich anfangs hartnäckig gegen ein Verkaufsverbot zur Wehr setzte, dann auch deshalb, weil er sich keine Zensur aufdrängen lassen wollte. Sonst könnten ja andere Kunden in verschiedensten Büchern rassistische Inhalte bemängeln und ein Verbot fordern. ... Jäggi machte sich im Gespräch mit der BaZ für die Bildung einer Kommission stark, die sich solch heikler Fälle annehme und bei Bedarf alle Buchhandlungen zu einem Verkaufsverbot auffordere. Erst wer sich nicht an diese Vorschriften halte, sollte dann bestraft werden können.
Jäggis Argumente und Ideen stossen allerdings weder bei Anwalt Liatowitsch noch bei Professor Georg Kreis, dem Präsidenten der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, auf offene Ohren. Kreis ... gab zu bedenken, dass niemand von einem Buchhändler erwarte, dass er den Inhalt seines ganzen Sortiments kenne. Bei klaren Signalen seitens der Kundschaft sei aber ein sensibleres Verhalten durchaus am Platz.

Ist das nicht fein formuliert? Herr Jäggi wird sicher verstanden haben, welche Art von Kundschaft gemeint ist, und was für eine Sensibilität vom Buchhändler in Zukunft erwartet wird. Er hat sich zwar eine Zensurbehörde gewünscht, dabei aber nicht bedacht, dass wir doch in einer Demokratie leben und eine Zensur ganz undenkbar ist. Oder nicht?
Jäggi hatte sich zu spät entschuldigt. Solche Renitenz muss geahndet werden. Und nicht nur bei ihm. Die Wochenzeitung (WoZ) vom 24.Mai 1996:
Letzte Woche hat nun Herbert Hauert, der leitende Basler Staatsanwalt, Anklage erhoben. Der Seniorchef der Buchhandlung wird sich also demnächst vor dem Basler Strafgericht zu verantworten haben.
Strafverfahren laufen auch in anderen Kantonen – beziehungsweise laufen an. In der psychiatrischen Praxis von Regina Möckli in Mettschlatt TG lag das Buch laut Besucher(innen) mit Preisanschrift zum Verkauf auf, was eine Anzeige und ein Strafverfahren provozierte.
Ein Verfahren droht auch dem „Buechlade Cham“. „Die Buchhändlerin empfahl mir das Buch“, berichtete eine Kundin der WoZ. „Ich will die Sache strafrechtlich abklären lassen“, erklärt der Zuger Polizeidirektor Hanspeter Uster.
Weil die „Geheimgesellschaften“ im Februar an einem Ufo-Kongress in Zürich verkauft wurden, eröffnete auch die Zürcher Justiz ein Verfahren, ... usw. usw.
Schon am 4. April 96 hatte die WoZ in bezug auf den Buchversand von Emil Rahm in Hallau gemeldet:
Nach Ansicht des Strafrechtsprofessors Marcel Niggli bietet Rahm das Buch eindeutig öffentlich an. Das heisst: Die Schaffhauser Justiz müsste gegen Rahm eine Strafuntersuchung wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz einleiten.

Das Ende vom Lied im Fall Jäggi berichtete dann wieder die WoZ am 6. Juni 97:
Die Buchhandlung Jäggi hat laut einem Bericht der „Basler Zeitung“ mit dem Verkauf des antisemitischen Buchs „Geheimgesellschaften 2“ von Jan van Helsing immerhin einen Gewinn von 2500 Franken erzielt. Dagegen stehen nun 1000 Franken Busse, die ein Basler Einzelrichter Willy Jäggi, dem Besitzer der Buchhandlung, ... auferlegt hat. ... Zum Zeichen der Reue will Jäggi, der als liberal und tolerant beschrieben wird, nun auch den Gewinn aus dem Verkauf des umstrittenen Buches einer gemeinnützigen Organisation überweisen.

Welcher Art die Organisation ist, verschweigt die WoZ hier schamhaft. Aber der geneigte Leser, der weiter oben gut aufgepasst hat, weiss es schon.

Sonntag, 5. März 2017

Politisch korrektes Justiz-Theater





Können Sie sich noch an den Fall Osmanoglu erinnern? Dort behauptete Dr. Claudius Gelzer, der Angeklagte habe nur seine private Meinung kundgetan. Auch Lehrer H. hat nur seine private Meinung kundgetan, trotzdem wurde er von Gelzer zu einer bedingen Haftstrafe von 15 Monaten und der Übernahme der gesamten Kosten von über Fr. 50'000 verurteilt. Bei politisch korrekten Urteilen werden Basler Bürger mit christlichem Hintergrund offensichtlich anders beurteilt als muslimische Secondos, die Gewalt an Frauen propagieren. Damit stellt sich die Frage, ob das Urteil gegen Lehrer H. nicht gegen das Gleichheitsgebot verstösst. Es darf nicht sein, dass ein christlicher Bürger in seiner Geburtsstadt Basel-Stadt anders behandelt wird, als ein muslimischer Zeitgenosse, der seine Kinder nicht einmal in den Schwimmunterricht schicken will. Offensichtlich will man Lehrer H. jetzt auch noch in den finanziellen Ruin treiben, nachdem man ihn im Basler Erziehungsdepartement als potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hatte. Das völlig haltlose Urteil von Gelzer ist nur erklärbar, wenn man die Kräfte erkennt, die dahinter stehen. Es ist der Zeitgeist der politischen Korrektheit, die unsere Welt neu ordnen will. Die politische Korrektheit ist nichts anderes als ein satanisches Programm zu Eroberung der Welt. Offensichtlich ist unterdessen auch das oberste Basler Gericht von diesem Krebsgeschwür befallen worden, anders ist die Gesinnungsjustiz, die von Dr. Claudius Gelzer an Lehrer H. betrieben wird, nicht erklärbar. Dass man dem völlig unschuldigen Lehrer sämtliche Kosten von über Fr. 50'000 aufhalst, beweist, dass sich die Basler Justiz zu einer kriminellen Geldmaschinerie entwickelt hat, die uns Bürgerinnen und Bürger unsere letzten Ersparnisse raubt, wenn wir nicht politisch korrekt spuren. Nicht zufällig hängt im Advokaten-Zimmer des Basler Appellationgerichts ein Bild mit dem bezeichnenden Titel "der Lichtbringer". Leider wissen die wenigsten, wer dieser Lichtbringer wirklich ist. Der Lichtbringer ist Luzifer, besser bekannt als Satan, der auch als der Herr der Lüge bezeichnet wird. Der Herr der Lüge ist offensichtlich auch das grosse Vorbild von Gerichtspräsident Dr. Claudius, der in seiner mündlichen Urteilsbegründung behauptet hatte, es habe keine Verschwörung gegen Lehrer H. gegeben. Wir haben die Verschwörung auf unserem Blog gut dokumentiert. Nur wer selber an der Verschwörung gegen Lehrer H. beteiligt ist, stellt diese vorsätzlich in Abrede. Der Teufel wird nur sichtbar, wenn man ihn mit Weihwasser bespritzt. Mit jedem Beitrag auf unserem Blog werden wir das satanische System, welches schon seit einiger Zeit in Basel-Stadt wütet, sichtbar machen. Wer genau wissen will, wer die Basler Marionetten-Justiz im Griff hat, sollte sich erkundigen, welche Bücher die Staatsanwaltschaft vor Jahren verboten hat. Ein Staat der Bücher verbietet, verbietet auch die Freie Meinungsäusserung. Dagegen wird sich Lehrer H. mit allen legalen Mitteln wehren.

Samstag, 4. März 2017

Dr. Claudius Gelzer - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht




Dr. Claudius Gelzer liess sich am 15.5.2011 vom Volk ins Appellationsgericht wählen. Mit dem Slogan "kompetent und gerecht" schaffte es der kleinwüchsige Richter in die höchste Etage des Basler Macht-Filzes. Mit dem Urteil vom 24. Februar 2017 hat Dr. Claudius Gelzer bewiesen, dass er weder kompetent noch gerecht ist.

Obwohl Lehrer H. nur seine Menschenrechte wahrnahm, verurteilte ihn Gelzer zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 15 Monaten. Ohne irgendwelche Beweise unterstellte der Richter dem Lehrer, er habe vorsätzlich die Unwahrheit über diverse Staatsfunktionäre geäussert. Mit dieser arglistigen Lüge verdonnerte der Richter Lehrer H. zur Bezahlung von Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 41'335.35 und einer Urteilsgebühr von Fr. 9'000.--. Zusätzlich muss Lehrer H. dem Kopf der arglistigen Mobbingtruppe Dr. Christoph Eymann eine Entschädigung von Fr. 8'927.35 bezahlen.

Mit diesem bösartigen Urteil beweist Dr. Claudius Gelzer, dass es in Basel-Stadt nicht mehr um Gerechtigkeit geht, sondern nur noch um die Durchsetzung von primitiver satanischer Macht. Lehrer H. hatte nie die Absicht jemanden zu verleumden, sondern er reagierte auf eine arglistige Rufmord-Kampagne, die sich gewisse Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann gegen Lehrer H. ausgedacht hatten. Mit diesem Urteil missbraucht Dr. Claudius Gelzer aus unserer Sicht nicht nur sein Amt, sondern er begünstigt damit alle Personen, die Lehrer H. in diese miserable Situation getrieben haben. Dass Gelzer die Meinungsäusserungsfreiheit des Lehrers als "planmässige Verleumdung" darstellt und das Recht auf Erstatten von Strafanzeigen als "Falsche Anschuldigung" taxiert, ist nicht nur schändlich, sondern strafbar. Es ist aus den Akten leicht ersichtlich, dass die Strafanzeige gegen Unbekannt, gegen die beiden Advocatus-Blogs, die Lehrer H. als Psychiatrie-Fall verleumdeten, keine "Irreführung der Rechtspflege" sein kann. Dass alle drei Richter die klaren Beweise für die Unschuld von Lehrer H. nicht sehen wollten, ist ein Skandal. Schon während der Verhandlung wurde schnell klar, dass das Dreiergericht gar nicht an der Wahrheitsfindung interessiert war. Kein einziges Mal warf man einen Blick in die Anklageschrift. Sämtliche Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden systematisch ignoriert.

Wenn man das Urteil genau liest, stellt man fest, dass Dr. Christoph Eymann, der den Lehrer in der BaZ als "Stalker" verleumdet hatte, ursprünglich noch eine Entschädigung von Fr. 13'939.-- gefordert hatte. Diese Forderung wurde vom Gericht allerdings abgelehnt. 

Wir sind uns bewusst, dass das, was wir hier schreiben wiederum als "Planmässige Verleumdung" ausgelegt werden kann. Wir sind uns auch bewusst, dass der Basler Machtfilz unseren Blog mit allen Mitteln aus der Welt schaffen will. Das dürfte allerdings nicht so leicht sein, denn unser Standort ist in den USA. Dort ist im Gegensatz zur Schweiz und Europa die Äusserung der freien Meinung noch erlaubt.

Dass in den Medien nicht darüber berichtet wurde, dass sämtliche beschlagnahmten Gegenstände von Lehrer H., wie z.B. Computer, Agenda, Beweismittel, etc. ohne Begründung eingezogen wurden, beweist, dass in Basel-Stadt der Orwell-Staat zur Realität geworden ist. Ebenfalls wird in den Medien nicht berichtet, dass das arglistige Urteil von Dr. Claudius Gelzer bis auf weiteres noch nicht rechtskräftig ist. Zuerst muss sich Gelzer und seine Gerichtschreiberin lic. iur. Saskia Schärer eine Begründung zusammenlügen, die von Lehrer H. nicht postwendend zerfetzt werden kann. Dass dieses satanische Urteil nicht von Gelzer, sondern von seiner Gerichtsschreiberin unterschrieben wurde, beweist, dass dieser Richter nicht mal genügend Mumm in den Knochen hat, seinen inkompetenten und selbstgerechten Schwachsinn auch selber zu unterschreiben.

Freitag, 3. März 2017

Dr. Esther Omlin - ausserordentliche Staatsanwältin



Dr. Esther Omlin gehört nicht zum Basler Justiz-Filz. Sie hat vom Ersten Basler Staatsanwalt Dr. Alberto Fabbri den Auftrag erhalten, die Strafanzeigen gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann unabhängig zu prüfen. Dies dürfte den beiden Staatsfunktionären, die Lehrer H. in die Pfanne hauten, nicht unbedingt passen. Tatsächlich behauptet die angeschossene Staatsanwältin Eva Eichenberger, die Vorgehensweise von Frau Dr. Esther Omlin sei in casu stossend, widerspräche dem Fairness- und Gleichbehandlungsgebot und sei zumindest dazu angetan, den Anschein der Befangenheit zu erwecken, zumal nachvollziehbare Gründe für dieses Vorgehen nicht erkennbar seien.

Offensichtlich ist Eva Eichenberger auf beiden Augen blind, sonst würde sie einsehen, dass sie es ist, die seit Jahren das Fairness- und das Gleichbehandlungsgebot mit Füssen tritt. Sie ist es auch, die im hohen Masse befangen ist. Leider wollte bis auf den heutigen Tag niemand aus dem Basler Filz, diese Befangenheit erkennen. Sowohl Marie-Louise Stamm (LDP) als auch Gabriella Matefi (SP) stellten die offensichtliche Befangenheit mit kühnsten Begründungen in Abrede.

Seit zwei Jahren decken die beiden Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann den Lehrer mit querulatorischen Strafanzeigen ein. Diese Strafanzeigen wurden von Dr. Esther Omlin allerdings alle eingestellt. Wenn man die Äusserungen von Lehrer H. analysiert, stellt man einmal mehr fest, dass es sich bei den inkriminierten Blog-Beiträgen um ganz normale Meinungsäusserungen handelt. So schreibt Lehrer H. zum Beispiel:

"Seit die linken Quotenregelungen gelten und unfähige Frauen wichtige Ämter besetzten, ist das Chaos in unserem Rechtsstaat ausgebrochen. Auch in den Staatsanwaltschaften von Basel-Land und Basel-Stadt ist buchstäblich der Teufel los."

"Wenn Staatsanwaltschaften sich selber in die Irre führen, um unschuldige Bürgerinnen und Bürger arglistig zu beschuldigen, muss von Amtsmissbrauch gesprochen werden. Leider werden Strafverfahren gegen kriminelle Staatsanwälte regelmässig eingestellt."

"Heute fand am Basler Strafgericht der Prozess gegen Lehrer H. statt. Staatsanwältin Eichenberger verdrehte die Meinungsfreiheit von Lehrer H. zu  einem "Cyber-Dschihad" und forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren."

"Behördenkriminalität gibt es offiziell nicht. Wenn allerdings Staatsanwälte und Richter vorsätzlich lügen, um missliebige Bürgerinnen und Bürger hinter Gitter zu bringen, muss man von Organisierter Kriminalität sprechen."

Nicht nur Lehrer H. kämpft seit 10 Jahren gegen die organisierte Basler-Behördenkriminalität. Auch wir beobachten, dass die Justiz in Basel-Stadt wie ein wildes Tier völlig ausser Rand und Band geraten ist. Es ist zu hoffen, dass Frau Dr. Esther Omlin den Basler Behördenfilz so richtig zum Zittern bringt und die fehlbaren Staatsfunktionäre zur Rechenschaft zieht.

Mittwoch, 1. März 2017

Die Verschwörung gegen Lehrer H.


Obwohl Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer am 24.2.17 in seiner Urteilsbegündung behauptete, es habe keine Verschwörung gegen Lehrer H. gegeben, beweisen wir an dieser Stelle das Gegenteil. "Je kleiner der Richter, desto grösser die Lügen." Dieses Sprichwort trifft auch auf Dr. Claudius Gelzer zu. Um Lehrer H. die Verfahrenskosten anzuhängen, behauptete der Justiz-Betrüger faktenwidrig, Lehrer H. habe eine Irreführung der Rechtspflege, mehrfache Verleumdungen und Falsche Anschuldigungen getätigt. Diese drei Lügen können wir nicht unkommentiert lassen. Wir haben gehofft, dass das Appellationsgericht den Mobbingfall Lehrer H. endlich fair und gerecht abhandelt. Wir haben uns getäuscht! Offensichtlich haben Lügen lange Beine. Auch in der Appellationsverhandlung konsultierte man keine Sekunde lang die Anklageschrift. Sämtliche Zeugen und Beweisanträge von Lehrer H. wurden einmal mehr abgelehnt. Lehrer H. durfte allerdings ein E-Mail vorlesen, in welchem er seinen obersten Chef Dr. Christoph Eymann 2006 um Hilfe bat. Sämtliche Dokumente, welche klar beweisen, dass in Basel-Stadt seit über 10 Jahren systematischer Rechtsmissbrauch gegen Lehrer H. betrieben wird, wurden vom Gericht vorsätzlich ignoriert. Folgende Fakten wurden von Dr. Claudius Gelzer, MLaw Jacqueline Frossard und Dr. Carl Gustav Mez als "Planmässige Verleumdung" mit 15 Monaten bedingter Haft kriminalisiert:

Seit 1984 war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. 2005 erhielt H. mit Gaby Jenö eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom damaligen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Personaleiter Schulen Thomas Baerlocher (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP) und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt.

Als Vorwand für die Intrige gegen Lehrer H. dienten drei rufschädigende Schreiben von drei links-feministischen Müttern. Diese sog. Beschwerden nahm Jenö ungeprüft zum Anlass, H. über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln. Noch innerhalb der Sommerferien 2006 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er derart schockiert, dass er sich schriftlich beim Amtsarzt abmeldete. Daraufhin verlangte Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde BL die Verfügung eines FFE. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater konnte aber keinen FFE verfügen, weil H. trotz unglaublicher Provokationen immer gelassen und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kapo BL "Barrakuda" überfallen und für 24 Stunden im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof eingesperrt. Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert.

Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. Die Eskalations-Kaskade, die H. während seiner Sommerferien 2006 aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung" geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und stets korrekt handelte. Die Warnungen von H. an die Schulhausleitung und die Schulleitung, Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in den beiden Lokal-Zeitungen ein. Der als "Lehrer droht Behörden" getitelte Text im Baslerstab und der als "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" aufgemachte BaZ-Artikel stellten H. rechtswidrig in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, er habe eine "schwere Pflichtverletzung" begangen, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Gaby Jenö, Ressortleiter Hans Georg Signer und ED Vorsteher Christoph Eymann systematisch ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg.

Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die PRK nicht im Geringsten. Zwei von H. verfasste Aufsichtsrechtliche Anzeigen wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Auch die Privatklage wegen Ehrverletzung, die H. gegen seine Chefin angestrengt hatte, wurde vom befangenen Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser rechtswidrig abgeschmettert. Der Richter verdrehte sämtliche Fakten und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Dass in Wirklichkeit Gaby Jenö diesen Vergleich mit ihrer Strafanzeige wegen angeblicher Drohung hergestellt hatte, vertuschte das Basler Strafgericht vorsätzlich. Alle Beweise, Zeugen und Fragen, die Gaby Jenö massiv belastet hätten, wurden von Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser nicht zugelassen. Als Höhepunkt der völlig willkürlich geführten Gerichtsverhandlung wurde das Mobbing-Opfer Lehrer H. vom befangenen Gerichtspräsidenten zur Übernahme der Anwaltskosten der Gegenpartei im Umfang von Fr. 8685.50 verurteilt. Es ist unglaublich, dass in diesem sog. "Rechtsstaat" das schwer in seiner Ehre verletzte Mobbing-Opfer am Schluss auch noch sämtliche Kosten zu bezahlen hat.

Mit Beschluss vom 23.3.07 wurde das von Gaby Jenö rechtswidrig angestrengte Strafverfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingestellt. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress erhielt H. läppische Fr. 1200.-- vom Staat als Entschädigung. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Lehrer H. massiv in seiner Persönlichkeit verletzt worden war:

"Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem "Fall" in vielleicht doch höherem Ausmass in ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände Ihrer Anhaltung und die mit diesen zweifelsohne verbundenen Gerüchte in Ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt."

In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle geplant worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Auch ein Mitarbeitergespräch (MAG) mit Lehrer H. fand nie statt. Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne Lehrer H. vorher zu kontaktieren. Offensichtlich führen an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter "ernst" genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine "kritiklose Untertanenmentalität" zeigen, werden mit allen Mitteln ins "Burn-Out" oder in die "Kündigung" getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit § 25 des Personalgesetzes freigestellt.

In seinem Urteil vom 18.12.07 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verfügte Kündigung unrechtmässig war. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht arbeiten. Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich vom IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Ausserdem behauptete Jenö ernsthaft, dass die von H. angeblich ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten "nicht ernstgenommen" fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene "Beratungsstelle für Lehrkräfte" ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. Was Lehrer H. in den letzten Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt. Die Art und Weise wie der ehemalige Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben.

Lehrer H. hat sowohl bei der GPK, bei der Ombudsstelle, als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterstützung war äusserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer amtsärztlichen Untersuchung als "schwere Pflichtverletzung" ein Kündigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung führte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Stunden dauerndes Telefongespräch, kam überraschenderweise zum Schluss, dass das widerliche Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jenö kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Amtsmissbrauch, Nötigung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege oder Üble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."

Leider ist die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben beschönigte das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm das intrigante Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als "Formfehler". Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, wäre er für immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht will trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise für "Mobbing" erkennen.

2008 sprach die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö erneut eine Kündigung gegen den unbescholtenen Lehrer aus. Diesmal sollte es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, weil sich der völlig gesunde und arbeitsfähige H. nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen wollte. Natürlich rekurrierte  H. auch gegen die zweite Kündigung. Einmal mehr folgte die Personalrekurskommission diesmal unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Meyer in allen Punkten der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements. Auch die Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz wollte in den arglistigen Veranstaltungen der verschiedenen Staatsfunktionäre keine strafbaren Handlungen erkennen. Leider hat sich am 15.10.09 nun auch das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm der absurden Argumentation der Anstellungsbehörde und der Personalrekurskommission angeschlossen. Obwohl sich Lehrer H. auf Weisung der Anstellungsbehörde sogar vom Basler FFE-Spezialisten Dr. Eric Odenheimer amtsärztlich untersuchen liess, und dieser keinerlei Anzeichen für eine Krankheit erkennen konnte, verlangte Gaby Jenö eine psychiatrische Zusatzbegutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht. Da der Lehrer sich diese erneute Nötigung nicht gefallen lassen wollte, wurde er ein zweites Mal wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" entlassen.

Verwaltungsgerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), die bereits in der ersten Verhandlung drei Polizisten aufgeboten hatte, die den völlig integren Lehrer vergeblich nach Waffen absuchten, engagierte zur zweiten Verhandlung wiederum Polizisten, die explizit den Auftrag hatten, den Lehrer abzuführen, falls dieser bei der Urteilsverkündung allenfalls "ausrasten" würde. Offensichtlich wusste die Verwaltungsgerichtspräsidentin bereits im Voraus, dass ihr Entscheid bei Lehrer H. nicht auf Begeisterung stossen würde. Obwohl sich Lehrer H. völlig korrekt der rechtswidrig diktierten amtsärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, stützte das Verwaltungsgericht die missbräuchliche Kündigung. Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. Christoph Eymann nicht in den Rücken fallen wollte, als sie verkündete, dass der völlig gesunde Lehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischen IV-Begutachtung angeblich eine "schwere Pflichtverletzung" begangen haben soll. Mit dieser äusserst fragwürdigen Auslegung des Basler Personalgesetzes hat das Verwaltungsgericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde in einem völlig inakzeptablen Umfang massiv erweitert. Aufgrund dieses unhaltbaren Entscheids kann die Anstellungsbehörde völlig willkürlich unbequeme Mitarbeiter fristlos freistellen und zu einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung nötigen. Jeder nicht krankgeschriebene Mitarbeiter, der seine verfassungsrechtlichen Grundpositionen wahrnimmt und die Weisung zur psychiatrischen Zwangsbegutachtung ablehnt, wird in Zukunft wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" in die Arbeitslosigkeit getrieben. Dass Lehrer H. diese Interpretation des Basler Personalgesetzes nicht einfach so hinnehmen wollte, versteht sich von selbst. Leider hat das Bundesgericht unter Bundesrichter Ursprung, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard und Gerichtschreiber Lanz mit Beschluss vom 3. August 2010 die Beschwerde von Lehrer H. abgewiesen. Aufgrund dieses Entscheids haben Anstellungsbehörden ab sofort das Weisungsrecht ihre Mitarbeiter zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen, wenn diese eine eigene Meinung vertreten. Wer sich gegen eine solche Weisung wehrt, muss mit seiner Entlassung wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" rechnen. Zwar ist in keinem Personalgesetz der Schweiz, diese Regelung so festgehalten, aber Bundesrichter dürfen die Gesetze bekanntlich so auslegen, wie es ihnen gerade in den Kram passt.

Die langjährige Leidensgeschichte von Lehrer H. gibt einen interessanten Einblick in den schweizerischen Machtfilz. Die Staatsanwaltschaft und diverse Richterinnen und Richter des Strafgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts machen einen mehr als zweifelhaften Eindruck. Eine Staatsanwaltschaft und eine Justiz, welche gegen unbequeme Mitarbeiter dermassen arglistig vorgeht, ist eine grosse Gefahr für den Rechtsstaat. Das Bundesgericht schützt in der Schweiz offensichtlich den Beamten- und Behördenfilz in einer verfassungswidrigen Art und Weise. In Anbetracht dieser Fakten, muss davon ausgegangen werden, dass die sog. Gewaltenteilung im Kanton Basel-Stadt und in der ganzen Schweiz nur noch auf dem Papier existiert.

Weil Lehrer H. seine Erlebnisse nicht für sich behalten wollte, eröffnete die Basler Staatsanwaltschaft gegen den Lehrer eine Strafuntersuchung wegen angeblicher Üblen Nachrede und angeblichem Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Anzeigesteller waren die selben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt hatten. Am 4.9.12 behauptete Staatsanwalt Dr. iur. Beat Voser, die in diesem Blog veröffentlichten Fakten seien ehrverletzend und rufschädigend. Obwohl er laut Art. 265 StPO nicht das Recht dazu hat, nötigte er Lehrer H. Zugangscodes, Passworte und Benutzernamen dieses Blogs herauszugeben. Mit dieser Nötigung dürfte Voser sein Amt einmal mehr massiv missbraucht haben.

Am 21.3.14 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister B. Glauser ein letztes Mal vernommen. Der Staatsfunktionär versuchte, den völlig unschuldigen Lehrer mit völlig irren Vorhaltungen aufs Glatteis zu führen. Als er merkte, dass er mit dieser Methode keinen Erfolg hatte, versuchte er, den Lehrer mit einer weiteren List zu übertölpeln. Er übergab dem Angeschuldigten ein amtliches Formular, mit welchem Lehrer H. sich von der Schweigepflicht der Basler UPK-Ärzte hätte entbinden sollen. Da Lehrer H. aber noch nie in der UPK war, da er den dortigen "Ärzten" massiv misstraut, verzichtete H. darauf, das Formular zu unterzeichnen. Hätte Lehrer H. das Formular unterschrieben, hätte er sich selber entmündigt und den gefährlichen Gutachtern der Basler-Psychiatrie ausgeliefert.

Interessanterweise wurde das Psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem staatlich terrorisierten Lehrer eine 100% Arbeitsfähigkeit attestiert, einmal mehr vorsätzlich ignoriert. Offensichtlich wollen gewisse kriminelle Staatsfunktionäre den unbequemen Lehrer immer noch bis auf weiteres in eine psychiatrische Klinik sperren. Allerdings stellte auch der Forensiker der Basler UPK Oberarzt Martin Schrumpf klar fest, dass Lehrer H. nicht an einer psychiatrischen Krankheit leide. Aufgrund dieses Gutachtens konnten Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den Lehrer nicht mehr in die Psychiatrie sperren. Trotzdem hielten die beiden Staatsfunktionäre an ihrer irren Theorie fest, Lehrer H. habe mit planmässigen Verleumdungen seine Vorgesetzten verleumdet und verurteilten den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft.

In Wirklichkeit waren es Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, die den Lehrer planmässig verleumdet hatten. Ohne jeglichen Beweis behaupteten die beiden, Lehrer H. habe die Staatsanwältin "zu Hause aufgesucht". Damit Lehrer H. sich gegen das ungerechte Urteil nicht wehren konnte, verfügten die beiden Staatsfunktionäre eine sofortige Sicherheitshaft von mindestens 90 Tagen. In ihrer Begründung unterstellten sie dem Lehrer Flucht- und Ausführungsgefahr. In ihren Stellungsnahmen zum Haftentlassungsgesuch des Lehrers, stellten sie den Lehrer ein weiteres Mal als potenziell gefährlichen Gewalttäter dar, der zu einem "Kapitalverbrechen" fähig sei. Aufgrund dieser arglistigen Verleumdung erstattete Lehrer H. gegen die beiden Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Verleumdung. Leider hat der zuständige ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger bis auf den heutigen Tag nichts in dieser Sache unternommen.

Am 25.2.2015 wurde Lehrer H. von Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen nach 20 Tagen Sicherheitshaft in die Freiheit entlassen.

Leider wurde am 24.2.2017 das Berufungsverfahren in Sachen Lehrer H. von Richtern abgehandelt, die von Fairness, Kompetenz, und Gerechtigkeit keine Ahnung hatten. Um Lehrer H. die Verfahrenskosten anzuhängen, behaupteten die Justiz-Betrüger faktenwidrig, Lehrer H. habe eine Irreführung der Rechtspflege, mehrfache Verleumdungen und Falsche Anschuldigungen getätigt. Offensichtlich haben Lügen lange Beine. Auch in der Appellationsverhandlung schaute man keine Sekunde in die Anklageschrift. Sämtliche Zeugen und Beweisanträge von Lehrer H. wurden abgelehnt. Lehrer H. durfte nur ein E-Mail vorlesen, welches er seinem obersten Chef Dr. Christoph Eymann 2006 geschrieben hatte. Sämtliche Dokumente, welche klar beweisen, dass in Basel-Stadt seit über 10 Jahren systematischer Rechtsmissbrauch gegen Lehrer H. betrieben wird, wurden vom Gericht vorsätzlich ignoriert. MLaw Jacqueline Frossard stellte dem UPK-Gutachter tatsächlich die Frage, ob es Sinn mache, Lehrer H. während einer stationären Behandlung mit einer Zwangsmedikation zu behandeln. Zum Glück spielte der Sachverständige das böse Spiel nicht mit und unterstrich, dass die Diagnose "paranoide Persönlichkeitsakzentuierung" keinen "Krankheitswert" habe.