Donnerstag, 22. September 2016

Eva Eichenberger - Staatsanwältin in Sachen Lehrer H.




2015 behauptete Staatsanwältin Eva Eichenberger, Lehrer H. habe zahlreiche Mitarbeiter aus dem Basler Erziehungsdepartement planmässig verleumdet und forderte deshalb eine Haftstrafe von 2,5 Jahren und eine sofortige Sicherheitshaft von mind. 12 Wochen. In der Realität war genau das Gegenteil der Fall. Die Mitarbeiter aus dem Erziehungsdepartement hatten Lehrer H. als gefährlichen potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet und vorsätzlich aus dem Schuldienst gemobbt.


Die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö behauptete, Lehrer habe Selbstmorddrohungen geäussert und Drohmails versendet. Aufgrund dieser Lügen wollte Jenö den Lehrer psychiatrisieren, was ihr allerdings nicht gelang. Staatsanwältin Eva Eichenberger kümmerte sich nicht im geringsten um die nicht existenten Drohmails und kam zum Schluss:


"Frau Jenö kann nicht ansatzweise nachgewiesen werden, in der Absicht, dem Anzeigensteller einen Nachteil zuzufügen, gehandelt zu haben."


Bei Dr. Markus Spieler, der dem völlig gesunden Lehrer einen paranoiden Verfolgungswahn unterstellen wollte und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun identifiziert, ignorierte die Staatsanwältin sogar den Mitschnitt des Gesprächs zwischen Lehrer H. und Spieler, der genau das Gegenteil beweist:


"Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von Lehrer H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des Lehrers als rechtmissbräuchlich bezeichnet werden muss."


Auch Thomas Bärlocher, der Lehrer H. mittels Fürsorgerischen Freiheitsentzugs aus dem Weg räumen wollte, wurde von Staatsanwältin Eichenberger mit Samthandschuhen angefasst. Wörtlich schrieb die Staatsanwältin:


"Es muss festgehalten werden, dass es sich in der subjektiven Wahrnehmung des Anzeigestellers wohl so verhalten mag, dafür jedoch jeder objektive Anhaltspunkt fehlt."


Bei Amtsarzt Dr. Marc Meier, der mit seinen diversen Schreiben und Telefonaten den Lehrer während den Sommerferien 2006 massiv stresste, war die Staatsanwältin auf beiden Augen blind:


"Die gegen Dr. Marc Meier erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. Lehrer H. werden daher wegen querulatorischer Anzeigeerstattung die Verfahrenskosten sowie eine Gebühr auferlegt."


Bei den Mitgliedern der Schulhausleitung, die den Lehrer als gefährlichen Mitarbeiter dargestellt hatten, wollte Eichenberger ebenfalls nicht korrekt ermitteln. Wörtlich schrieb die Anwältin des Staates:


"Die beanzeigten Sachverhalte sind vielmehr Ausdruck der verzerrten subjektiven Wahrnehmung, der der Anzeigesteller vor dem Hintergrund der Verschwörungs- und Mobbingtheorie, als deren Opfer er sich sieht, unterliegt."


Dass auch Dr. Peter Gutzwiller, der behauptet hatte, Lehrer H. leide unter massiven Aggressionen, für dessen Unterstellungen nicht strafrechtlich verfolgt wurde, ist der rabulistischen Rhetorik von Eva Eichenberger zu verdanken:


"Es wird einmal mehr deutlich, dass Lehrer H. sämtlichen  involvierten Personen und vorliegend Dr. Gutzwiller unterstellt, Teil eines ausgeklügelten Mobbing-Plans gewesen zu sein, dafür indessen jeden Beweis schuldig bleibt."


Selbstredend, dass Eichenberger auch das Strafverfahren gegen Hans Georg Signer einstellte, der den Lehrer überreden wollte, sich krankschreiben zu lassen:


" Was Hans Georg Signers Ansinnen betrifft, den Anzeigesteller zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe zu bewegen, so hatte er infolge dessen vorangegangenen Verhaltens begründeten Anlass zur Annahme, dass dieser sich in einer psychischen Situation befinde, in der er solcher Unterstützung bedürfe."


In den Einstellungsbeschlüssen von Staatsanwältin Eva Eichenberger wurden sämtliche Lügen der Staatsfunktionäre aus dem Basler Erziehungsdepartement weissgewaschen. In der Optik von Eva Eichenberger hat das "angebliche" Mobbing nur im Kopf von Lehrer H. stattgefunden. Doch wo sind die Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll. Wieso wurde Gaby Jenö von der Staatsanwaltschaft nie zu diesem Thema befragt? Wieso wird die Tonaufnahme mit dem sog. Notfallpsychiater nicht als Beweis für die arglistige Intrige gegen Lehrer H. herangezogen? Wieso verbreitet Staatsanwältin Eva Eichenberger zusätzlich die Lüge, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht? Wieso will Eva Eichenberger Lehrer H. wegen angeblicher Flucht- und Ausführungsgefahr bis auf weiteres mittels Sicherheitshaft wegsperren?


Für uns ist klar, dass Lehrer H. das Opfer einer grossangelegten Verleumdungskampagne ist. Allerdings ist uns schleierhaft, wieso die Basler Staatsmafia den völlig integren Lehrer mit allen Mitteln ausschalten will. Dass Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann während der Gerichtsverhandlung keinen einzigen Blick in die Anklageschrift warf und Lehrer H. trotzdem zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilte, passt ins Bild.


Es ist zu hoffen, dass die Richter des Basler Appellationsgerichts die Beweise des Lehrers endlich rechtsgenüglich würdigen.