Montag, 30. Mai 2016

Marie-Louise Stamm - Gerichtspräsidentin am Basler Appellationsgericht


Wer in Basel-Stadt Gerechtigkeit sucht, kommt an Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) nicht vorbei. Justiz-Opfer haben bei ihr allerdings keine Chance. Auch im Mobbingfall Lehrer H. hatte die Juristin mehrfach ihre Finger im bösen Spiel.

Als Verwaltungsgerichtspräsidentin entschied sie, es sei eine schwere Pflichtverletzung, wenn sich ein völlig gesunder Lehrer weigere, sich durch einen staatlich bestellten Psychiater krank schreiben zu lassen. Als Appellationsgerichtspräsidentin fand sie es in Ordnung, dass die ehemalige OS-Rektorin Gaby Jenö den beliebten Lehrer vorsätzlich als potenziellen Mörder verleumdet hatte, um diesem möglichst massiv zu schaden. Mit dem Urteil vom 2. August 2010 demonstrierte sie unter der Mitwirkung von Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Heiner Wohlfart und Gerichtsschreiber lic. iur. Johannes Hermann, wie im Kanton Basel-Stadt das Recht vorsätzlich verdreht wird.

Dr. Marie-Louise Stamm, welche als Verwaltungsgerichtspräsidentin das perfide Mobbing gegen Lehrer H. gutgeheissen hatte, vertuschte auch in ihrem Amt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Schulkreisleiterin Gaby Jenö. Um dem beliebten Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte die arglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und Fremdgefährdung“ unterstellt, um ihn in die Psychiatrie einzusperren. Der Plan funktionierte allerdings nicht. Lehrer H. liess sich vom sog. Notfallpsychiater nicht provozieren und beschritt konsequent den Rechtsweg. Leider wurde die böswillige Behauptung, Lehrer H. sei zu einem "allfälligen Amoklauf" fähig, von den befangenen Richterinnen und Richtern des Appellationsgerichts weder als Üble Nachrede noch als Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Im Gegenteil: Marie-Louise Stamm verteidigte das bösartige Vorgehen von Gaby Jenö und behauptete, die ehemalige OS-Rektorin habe ihre Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Verantwortung“ getätigt. Sie trage als Rektorin der Orientierungsschule die Verantwortung für das Wohlergehen von Schülern und Lehrern an ihrer Schule. Ein allfälliger Amoklauf an der Schule hätte das Leben und die Gesundheit vieler Personen stark gefährdet.

Dass der planmässig gemobbte Lehrer nicht ein einziges Mal an Selbstmord oder Amok gedacht hatte, sondern über Jahre mit rechtlichen Mitteln gegen das arglistige Mobbing kämpfte, blendeten die befangenen Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts systematisch aus. Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind in ihrer Verlogenheit und Bösartigkeit kaum zu überbieten. Zu keiner Zeit war Lehrer H. gewalttätig, nicht einmal als man ihn mittels juristischen Rechtsverdrehungen in die Arbeitslosigkeit gemobbt hatte. Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige gegen Lehrer H. behaupteten "Drohmails" sind bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Auch hat sich Lehrer H. nie mit Günther Tschanun verglichen, sondern nur dessen Namen im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz erwähnt. Richter, die vorsätzlich lügen, Fakten ignorieren, Zeugen ablehnen, strafbare Handlungen vertuschen, das Recht vorsätzlich verdrehen und missbräuchliche Kündigungen gutheissen, sind eine Gefahr für den Rechtsstaat.

Auch im Strafverfahren gegen Lehrer H. wegen angeblicher Ehrverletzung, behandelte Stamm den unschuldigen Lehrer völlig ungerecht. Laut Art. 6 der Menschenrechte haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf ein faires Verfahren. Sie dürfen sich nach Ziff. 3 auch selber verteidigen.

Dass ausgerechnet Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm die Menschenrechte von Lehrer H. einmal mehr mit pseudojuristischem Geschwafel ausser Kraft setzt, beweist, dass die Schweiz ein totalitäres Land ist. Dr. Marie-Louise Stamm, die den Lehrer am liebsten in die Psychiatrie gesperrt hätte, tönte auch in ihrem neusten Entscheid an, dass die "geistige Gesundheit" von Lehrer H. einen Zwangsanwalt nötig machen. Wörtlich schrieb die Gerichtspräsidentin:

"Es besteht jedoch eine grosse Nähe zwischen der amtlichen Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO und der notwendigen Verteidigung nach Art. 130 lit. c StPO, wonach die beschuldigte Person wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann."

Dass der Basler Macht-Filz die geistige Gesundheit von Lehrer H. regelmässig anzweifelt, ist leicht erklärbar: Lehrer H. wehrt sich vehement gegen den planmässigen Behördenterror, dem er seit bald zehn Jahren ausgeliefert ist. Das passt dem Basler Justiz-Filz natürlich nicht, denn der ist es gewohnt, Menschen, die den Justiz-Filz kritisieren, mit allen Mitteln mundtot zu machen.

Wer diese Webseite gründlich studiert, erhält einen beängstigenden Einblick in den Basler Macht-Filz: Arglistige Funktionäre konstruierten böswillig ein Bedrohungsszenario, in welchem Lehrer H. vorsätzlich als potenzieller Selbstmord-Attentäter diskriminiert wurde. Hätte Dr. Marie-Louise Stamm ihr Amt als oberste Richterin von Basel-Stadt korrekt wahrgenommen, könnte Lehrer H. schon längst wieder als völlig unbescholtener Lehrer seinen Beruf ausüben. Dass die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte psychiatrische Gutachten über Lehrer H. systematisch ignorieren, beweist klar, dass die in diesem Blog aufgeführten Schreibtischtäter keinerlei Interesse an der Wahrheit haben.

Leider spielt auch die Basler Zeitung bei diesem bösen Spiel mit. Bis auf den heutigen Tag hat sich Chefredaktor Markus Somm geweigert, Lehrer H. ein Interview zu gewähren.
Offensichtlich ist die Basler Zeitung auch unter dem neuen Chefredaktor nur ein Sprachrohr des bösartigen Basler Macht-Filzes.

1 Kommentar:

  1. Hier etwas interessantes für euch: https://parseundparse.wordpress.com/2016/08/28/politikum-basler-staatsanwaltschaft-zerstoert-rechtswidrig-alexander-dorins-lebensgrundlage/

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