Samstag, 16. März 2024

Die Aufarbeitung des Corona-Wahns

                  

Der globale Corona-Betrug gehört zu den schlimmsten Verbrechen, welche die Menschheit je über sich ergehen lassen musste. Staat und Pharma-Mafia haben sich weltweit zusammengeschlossen, um die Bevölkerung zu terrorisieren und zu disziplinieren. Mittels kriminellen Verordnungen wurden ahnungslose Bürgerinnen und Bürger gezwungen, krankmachende Masken zu tragen und sich einer völlig schwachsinnigen Testerei zu unterziehen, die Milliarden in die Kasse von Big Pharma spülte. Der masslose Terror wurde von den Regierungen veranstaltet, um die Menschheit zu einer Spritze zu nötigen, die mehr schadete als nützte. 

Bis auf den heutigen Tag werden in der Schweiz die Corona-Impfschäden verharmlost und vertuscht. Noch kein einziges Impf-Opfer wurde in der Schweiz entschädigt. Das wirft ein schlechtes Licht auf die Beamten und Behörden, die uns systematisch in die Spritze getrieben haben. 

Nach dem Nazi-Terror von 1933-1945 wurden die verantwortlichen Täter zur Rechenschaft gezogen. Für die Täter des Corona-Terrors gibt es bis auf den heutigen Tag keine Strafen. Eine völlig befangene Justiz nimmt die Corona-Faschisten in Schutz und bestraft noch immer Menschen, die bei diesem Corona-Terror nicht mitspielen wollten. 

Auch die Mainstream-Medien sind an dieser gewaltigen Corona-Verschwörung beteiligt. Systematisch wurden Ursachen und Wirkungen vorsätzlich verdreht. Impf-Opfer, die von der Spritze krank wurden, werden zu Long-Covid-Patienten pervertiert, um das Narrativ von der erfolgreichen Impfung aufrecht zu erhalten. Nur Alternative Medien befassen sich mit Menschen, die in jungen Jahren "plötzlich und unerwartet" sterben. 

Unterdessen hat die Wissenschaft herausgefunden, dass die Spritze hunderte von verschiedenen Krankheiten auslösen kann. Seit dem Einsatz der "Impfung" ist die Übersterblichkeit und die Krebs-Rate markant gestiegen, doch die Beamten und Behörden schweigen. 

Die globale Corona-Verschwörung hat unterdessen mehr als 6 Millionen Opfer gefordert. Genaue Zahlen werden verschwiegen, denn es soll ja verheimlicht werden, dass die Bevölkerung massiv reduziert werden soll. Millionen von Menschen werden in den nächsten Jahren an Krebs sterben, weil sie den Beamten und Behörden blind vertraut haben. 

Dienstag, 13. Februar 2024

Dr. Lucius Hagemann - Ex-Strafgerichtspräsident Basel-Stadt

                   

Es ist äusserst schwierig ein Photo von Dr. Lucius Hagemann aufzutreiben. Über Jahre hinweg schickte dieser Richter in Basel-Stadt unzählige Menschen in die Psychiatrie oder ins Gefängnis. Auch Lehrer H. bekam es mit diesem Richter zu tun, weil er die Wahrheit über seine Entlassung aus dem Schuldienst ungeschminkt ins Internet gestellt hatte. 

Zuerst wollte Hagemann den unschuldigen Lehrer in die Psychiatrie abschieben. Als der zuständige Gutachter das böse Spiel aber nicht mitspielen wollte, verurteilte Hagemann den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft mit sofortiger Sicherheitshaft. In seinem Schreiben an das Basler Appellationsgericht vom 16. Februar 2015 behauptete der Richter ohne jeglichen Beweis, der Lehrer müsse wegen "Fortsetzungsgefahr", "Fluchtgefahr" und "Ausführungsgefahr" eingesperrt werden. Um seine Lügen zu untermauern, stellte er den unschuldigen Lehrer als einen gefährlichen Täter dar, der aus dem Verkehr gezogen werden müsse. Wörtlich schrieb Hagemann:

"Lehrer H. ist beruflich und sozial total entwurzelt und gänzlich ohne Perspektive, zumal ihm aufgrund seiner nun schon länger andauernden Arbeitslosigkeit bald auch das Geld ausgehen wird und er gemäss seinen eigenen Aussagen sein Einfamillienhaus zu verkaufen haben wird. Zu seiner beruflichen Perspektive befragt, gab Lehrer H. an, niemand wolle einen als Amokläufer verschrienen Lehrer einstellen. Sein Hass auf nahezu alle Basler Instanzen ist zudem grenzenlos. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren und die Anordnung von Sicherheitshaft. Um sich dem zu entziehen, blieb Lehrer H. der Urteilseröffnung fern. Das Gericht verurteilte ihn zu 2 Jahren unbedingt, verfügte Sicherheitshaft und die sofortige Festnahme. Im Verlaufe des Abends konnte die Fahndung Lehrer H. an seinem Wohnort auffinden. Lehrer H. weigerte sich jedoch, die Tür zu öffnen. Der beigezogenen Barracuda-Einheit der Polizei Baselland gelang es schliesslich Lehrer H. festzunehmen. Aufgrund all dieser Umstände muss die Gefahr, dass sich Lehrer H. dem Verfahren bzw. dem Strafvollzug durch Flucht oder Untertauchen entzieht, als hoch eingestuft werden. 

Wie bereits im Haftbeschluss vom 6. Februar 2015 ausgeführt, liess sich Lehrer H. weder von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch von der Erhebung einer Anklage gegen ihn von weiteren diffamierenden Äusserungen gegen verschiedenste Adressaten abhalten. Selbst während der Hauptverhandlung veröffentlichte er weiter Texte der angeklagten Art, welche sich gegen die bisherigen Geschädigten, aber auch gegen die Strafverfolgungsbehörden richteten. Von Seiten Lehrer H. liegt somit keinerlei Einsicht in das Unrecht seiner Tat vor, vielmehr hat er sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung wiederholt geltend gemacht, er schreibe immer nur die Wahrheit, während alle übrigen Involvierten satanisch lügten. Somit kann mit einem genauen Überlegen, was in Zukunft ins Internet gestellt wird, sicher nicht gerechnet werden. 

Der Gutachter attestierte Lehrer H. am 23.10.2014 eine ausgeprägte querulatorische Entwicklung bei bestehender paranoider Persönlichkeitsakzentuierung. Eine schwere psychische Störung liege nicht vor. Aus den Akten liessen sich derzeit keine Risiken auf ein erhöhtes Ausführungsrisiko (Gewaltakte) erkennen. Eine zukünftige Verschlechterung bzw. Zuspitzung der Lebenssituation (etwa eine Verschlechterung der finanziellen Situation) könne allerdings ein Risikofaktor für das Begehen von weiteren Delikten sein, die in ihrer Schwere dann allenfalls auch über das bisherige Handeln hinausgehen könnten.

Das Gericht hatte entgegen den Behauptungen von Lehrer H. die Akten in ihrem vollen Umfang studiert und von den Tschanunaussagen, von seinem versteckten und besessenen Vorgehen anlässlich der der zu beurteilenden Taten bis zu seinem bedrohlichen Verhalten gegenüber dem einvernehmenden Beamten Kenntnis erhalten. Es hatte zudem Kenntnis von weiteren besorgniserregenden Verhaltensweisen, die nicht in den Akten erwähnt sind (die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, Stalkingverhalten gegenüber Gerichtsmitgliedern etc.) Und vor allem konnte es (im Gegensatz zum Gutachter) Lehrer H. persönlich kennen lernen, der in der Hauptverhandlung einen hasserfüllten und wahnhaften Eindruck hinterliess. Das Gericht stuft deshalb die Situation pessimistischer ein als der Gutachter, sowohl bezüglich der Schwere der psychischen Störung als auch bezüglich der Gefahr für künftige Gewaltdelikte. Kommt hinzu, dass durch die Verurteilung zu 2 Jahren Freiheitsentzug und die Anordnung von Sicherheitshaft die Belastungssituation für Lehrer H. noch zugenommen hat. Das Gericht hat ernsthafte Bedenken, dass der perspektivlose und entwurzelte Lehrer H. ein Kapitalverbrechen begehen könnte. Dennoch hat das Gericht wegen der bereits sehr langen Dauer des Ermittlungsverfahrens davon Abstand genommen, das Verfahren auszustellen und ein Obergutachten anzuordnen (zwecks Klärung der Frage, ob allenfalls eine stationäre Massnahme anzuordnen wäre). Zudem musste in Betracht gezogen werden, dass ein Obergutachten aufgrund der bestehenden Voraussetzungen wenig Sinn machen würde. Ferner war wichtig, der lange bestehenden psychischen Belastung der Geschädigten Rechnung zu tragen. Das Gericht erachtet es jedoch als wichtig, dass die erwähnte Problematik im zweitinstanzlichen Verfahren im Auge behalten wird."

Kurz nachdem Lehrer H. die Ausführungen von Dr. Lucius Hagemann gelesen hatte, erstattete er Strafanzeigen gegen diesen Richter wegen Verleumdung und Amtsmissbrauch. Natürlich sahen die zuständigen Beamten und Behörden im Verhalten des Richters keinerlei deliktisches Verhalten. Anstatt den Richter wegen Amtsmissbrauch und Verleumdung anzuklagen, wurde Lehrer H. wegen angeblich "Falscher Anschuldigung" verurteilt. 

Unterdessen sind rund 9 Jahre vergangen und Lehrer H. hat weitere "Delikte" begangen: Er hat am Rhein während der Corona-Hysterie den Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten und beim Einkaufen im Coop konstant die Maske verweigert. 

Bis auf den heutigen Tag hat Lehrer H. keinen Drang verspürt, das von Dr. Lucius Hagemann erwähnte "Kapitalverbrechen" zu begehen. Es ist ihm aber nach wie vor ein grosses Anliegen, staatliche Lügen konsequent zu entlarven. 

Die 2 jährige unbedingte Haftstrafe hat sich unterdessen in eine bedingte Geldstrafe verwandelt. Für die Beamten und Behörden steht weiterhin fest, dass die Veröffentlichung der Wahrheit eine "planmässige Verleumdung" darstellt.

Die Tatsache, dass der gesamte Basler Justiz-Filz die Fakten von Lehrer H. zum "Dauerdelikt" pervertiert hatte und damit vor Bundesgericht grandios scheiterte, ist offenkundig. Leider hatte das Bundesgericht aber nicht die Grösse festzustellen, dass das Veröffentlichen von Fakten nicht zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert werden darf.           

Freitag, 19. Januar 2024

Das Plädoyer von Lehrer H. - Ein Zeitdokument

          

Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident Oser
Liebe Anwesende
Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
Wir haben uns heute hier zusammengefunden, weil die beklagte Gaby Jenö gemäss den umfassenden Akten genau dies mehrfach und systematisch gegen mich verbrochen hat.
Es geht um meine Ehre, die von der beklagten Gaby Jenö mehrfach verletzt worden ist. Es geht um meinen guten Ruf, der von der Beklagten mehrfach beschädigt worden ist.
Mehrfach hat Gaby Jenö Dritten gegenüber behauptet, dass ich mich angeblich nicht so verhalten soll, wie sich ein ehrbarer Mensch zu benehmen hat.
Konkret behauptet sie,
- Ich hätte massive Drohungen gegen Dritte ausgestossen
- Ich hätte eine strafbare Handlung begangen
- Ich hätte mit Selbstmord gedroht
- Ich sei psychisch krank
- Ich sei massiv selbst- und fremdgefährlich
- Ich hätte den Ruf des Arbeitgebers Basel-Stadt geschädigt
- Ich hätte sie in diversen Mails persönlich verunglimpft und beleidigt
Nichts, aber auch gar nichts ist wahr an diesen arglistigen Behauptungen der Beklagten. Alles ist vorsätzlich erstunken und erlogen. Aber weshalb das Ganze?
Ich kenne Gaby Jenö schon seit über 10 Jahren. Wir hatten das Heu nie auf derselben Bühne. Als Arbeitskollegen hatten wir unzählige unfruchtbare Diskussionen, in denen sie immer alles besser wusste. Einmal verlor sie bei einer Wette gegen mich sogar 10 Flaschen Cabernet Sauvignon. Als Schulhausleiterin machte sie mir das Leben am Brunnmattschulhaus regelmässig schwer. Sie behandelte mich konsequent ungerecht und verweigerte mir bei Lösungen von Problemen immer wieder das Gespräch. In einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde an den Ressortleiter Hans Georg Signer habe ich das Verhalten von Gaby Jenö ausführlich thematisiert. Leider wurde die Beschwerde in keinem einzigen Punkt ernstgenommen.
Mit ihrer Beförderung zur OS Rektorin veränderten sich die Machtverhältnisse massiv zu meinem Nachteil. Als angebliche Anstellungsbehörde konnte Gaby Jenö jetzt in eigener Regie Leute, die ihr nicht passten, freistellen. Die Schulleitung wurde beauftragt, hinter meinem Rücken, negatives Material zu sammeln und zu produzieren. Sogar ehrverletzende und rufschädigende Attacken dreier alleinerziehenden Mütter wurden als Munition gegen mich verwendet. Weder der Schulleitung noch Gaby Jenö kamen die schwer ehrverletzenden Attacken polemisch vor, denn der Auftrag war offensichtlich allen klar: Ich sollte mittels IV-Psychiater aus dem Schuldienst gemobbt werden. Es wiegt schwer, dass mich Gaby Jenö nie gegen die ehrverletzenden Schreiben der drei Mütter verteidigt hat, dass sie mir aber mit ihren eigenen ehrverletzenden Äusserungen vorsätzlich noch grösseren Schaden zugefügt hat, wiegt weit schwerer.
Es ist aktenkundig, dass mich Gaby Jenö mehrmals bei den Behörden als schwer selbst- und fremdgefährdenden Psychopathen verleumdet hat. Mit dieser falschen Anschuldigung wollte mich die Beklagte in einer psychiatrischen Klinik einsperren lassen. In ihrem Schreiben vom 6.7.06 nötigte sie den Amtsarzt, mich zu einer sog. „vertrauensärztlichen Untersuchung“ aufzubieten. Allerdings konnte mich der Amtsarzt nicht amtlich vorladen, weil ich weder krank noch krankgeschrieben war. Nach reiflicher Überlegung schlug ich seine „Einladung“ aus. Um die Eskalationsspirale weiter anzuheizen, denunzierte mich Gaby Jenö bei der Polizei als potentiellen Amokläufer und behauptete ich hätte Droh-Mails geschrieben. Auch diese infame Lüge ist frei erfunden, um mir möglichst massiv zu schaden. Meine Mails vom 7.8.06 bis zum 10.8.06 dokumentieren exakt mein damaliges Befinden und sind weder bedrohlich noch beleidigend.
Ebenfalls dokumentiert der Gesprächsmitschnitt vom 12.8.06 mit dem Notfallpsychiater, dass ich mich deutlich von den Taten Tschanuns distanziere, keine Munition besitze und mich nur mit juristischen Mitteln gegen das arglistige Mobbing meiner Chefin wehren werde. Der Mitschnitt dokumentiert, wie mich der Notfallpsychiater keine Sekunde ernst nimmt und arglistig versucht, mich zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu bewegen. Auf der CD wird ebenfalls ersichtlich, dass ich mich auch in höchst unangenehmen Situationen immer unter Kontrolle habe. Eigentlich hätte der Notfallpsychiater nach diesem Gespräch die Eskalationsspirale stoppen müssen. Dass kurz darauf die Sondereinheit Barrakuda ohne Vorwarnung mich an meinem Wohnort überfallen sollte, war aber offensichtlich schon länger geplant. Da mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht klar war, was hinter meinem Rücken gespielt wurde, glaubte ich lange Zeit, das Ganze sei eine Übung.
Die vermeintliche Übung war aber keine Übung, sondern das Resultat zahlreicher Verleumdungen die Gaby Jenö vorher vorsätzlich in die Welt gesetzt hatte.
Im Einvernahme-Protokoll vom 11.8.06 stellt mich Gaby Jenö als einen Menschen dar, der völlig unberechenbar ist, jederzeit ausrasten kann und sogar zu einem Amoklauf fähig ist. Sie zitiert sogar ein Inspektionsmitglied um ihre Wahnideen glaubhaft rüberzubringen. Wörtlich sagt sie:
„Ein Inspektionsmitglied vom Brunnmattschulhaus ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Lehrer H. einmal herumballere?
Auch mit diesem Zitat erweckt Gaby Jenö bei der Staatsanwaltschaft vorsätzlich den Eindruck, ich sei ein potentieller Amokläufer und Gewaltverbrecher. Natürlich ist das besagte Inspektionsmitglied weder glaubwürdig noch unabhängig. Man kennt es als eifrigen Polemiker, der in seinen BaZ-Leserbriefen regelmässig gegen die SVP und gegen Christoph Blocher wettert.
Mit der krankhaften Schilderung ihres wahnhaften Bedrohungsszenarios ist es Gaby Jenö gelungen, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, dass das Brunnmattschulhaus kurz vor einem blutigen Amoklauf stehe. Anstatt Gaby Jenö durch einen Notfallpsychiater zu begutachten, lässt man der geplanten Eskalation ihren vollen Lauf. Die Anti-Terror-Sondereinheit wird auf mich losgelassen. Mein Wohnquartier wird abgeriegelt, etwa 20 Mann werden in Stellung gebracht. Obwohl ich freiwillig mein Haus verlasse, werde ich mit brutalster Gewalt von der staatlichen Schlägertruppe zu Boden gerissen, in die Bauchlage genötigt, die Arme nach hinten gerissen, mit Handschellen gefesselt und mit einem Knie im Rücken auf den Boden gedrückt.
Nur so nebenbei: Kürzlich ist ein unschuldiger Mann in meinem Alter an diesem Prozedere erstickt. Die verantwortlichen Polizisten wurden allerdings freigesprochen, weil sie angeblich nicht wussten, dass bei zu langer Bauchlage Erstickungsgefahr droht.
Da ich mich nicht im Geringsten wehrte und mich nur noch auf meinen Atem konzentrierte, konnte ich den Druck des Polizisten-Knies mehr oder weniger aushalten. Obwohl ich keinerlei Gegenwehr zeigte und mit hinter dem Rücken gefesselten Händen von einem Polizisten in Bauchlage am Boden festgehalten wurde, befand man es auch noch für nötig, mir eine Augenbinde über mein Gesicht zu stülpen, um mich systematisch in die Aggression zu treiben.
Im Polizeiposten Reinach musste ich mich dann in einem modrigen Keller nackt ausziehen und von einem sadistischen Polizisten mit Plastik-Handschuhen betatschen lassen. Schliesslich wurde ich ins Basler Untersuchungsgefängnis überführt, wo ich in einer überwachten Isolationszelle die schlimmste Nacht meines Lebens verbringen musste. Ohne zu wissen was mir vorgeworfen wurde und ohne Erlaubnis meinem Anwalt telefonieren zu dürfen, wurde ich eine Nacht lang rechtswidrig eingesperrt. Am nächsten Morgen nötigte man mich zur DNA-Speichelprobe, nahm mir meine Fingerabdrücke und schoss die sog. „Verbrecher-Photos“. Im anschliessenden Verhör wollte man mir frech unterstellen, ich hätte mich mit Günther Tschanun verglichen und meine Chefin mit dem Tod bedrohen wollen. Erst jetzt wurde mir das Ausmass dieser infamen Intrige richtig bewusst. Da ich aber definitiv nie jemandem gedroht hatte und ich nichts anderes als die Wahrheit sagte, musste mich die Staatsanwaltschaft wieder laufenlassen. Vorher musste ich aber dem undurchsichtigen Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger mit Handschlag versprechen, mich nicht mehr im Brunnmattschulhaus blicken zu lassen.
Ein paar Tage später durfte ich dann im Baslerstab und in der BaZ zu meinem Entsetzen lesen, dass ich die Schulbehörde bedroht hätte, eine perfide Lüge, unter der ich noch heute schwer zu leiden habe.
Zwar gibt Gaby Jenö im Telefonat mit dem Untersuchungsbeamten B. Wenger am 14.3.07 zu, dass sie selber von mir nie direkt bedroht worden sei. Trotzdem stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger das von mir angestrengte Strafverfahren gegen Gaby Jenö wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege unverständlicherweise ein. Mit ebenso rechtswidrigem Eifer stellte sie sogar die Ehrverletzungsklage ein, die nach bald 4 Jahren heute endlich zur Verhandlung kommt.
Im Einvernahmeprotokoll vom 11.8.06 hatte Gaby Jenö noch selbstsicher verkündet, die erste „direkte“ Drohung habe am 7.8.06 im Gespräch mit dem Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus stattgefunden.
Mit dieser doppelten Lüge versucht Gaby Jenö arglistig ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Erstens fand das Gespräch mit Grossniklaus nicht am 7.8.06 statt, sondern erst am 11.8.06 und zweitens fühlte sich Grossniklaus „zu keinem Zeitpunkt“ von mir bedroht.
Um trotzdem die Lüge von der angeblichen Drohung aufrechtzuerhalten behauptet Gaby Jenö im gleichen Einvernahmeprotokoll, ich solle mich während eines Gesprächs mit meiner Teamkollegin Claudia Gass „wiederholt mit Günther Tschanun verglichen“ haben.
Mit dieser Üblen Nachrede und mittels ihrer falschen Anschuldigung stellt mich Gaby Jenö erneut auf dieselbe Stufe mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun. Dass ein solcher Vergleich für jeden völlig unschuldigen Menschen schwer ehrverletzend ist, ist für jedermann leicht nachvollziehbar. In Wirklichkeit habe ich bei meiner Arbeitskollegin Claudia Gass Hilfe gesucht und am Telefon über Mobbing und den Fall Tschanun gesprochen. Claudia Gass bestätigt in ihrer Befragung vom 8.9.06 klar und deutlich, dass ich nie erwähnt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch machen wolle.
Die Aussagen von Claudia Gass und Peter Grossniklaus beweisen eindeutig, dass das krankhafte Amok-Szenario allein auf die Wahnvorstellungen der Beklagten Gaby Jenö zurückzuführen sind. Bereits in ihrer Freistellungsverfügung, die sie am 4.8.06 per Post versandt hat, ist der völlig aus der Luft gegriffene Vorwurf, ich hätte ihr gedroht, explizit enthalten.
Offensichtlich existierte der Plan, mich wegen angeblicher Drohung in ein Strafverfahren zu verwickeln, schon bevor ich zu Claudia Gass und Peter Grossniklaus Kontakt aufnahm.
Während der Sommerferien 2006 war Hans Georg Signer meine Ansprechperson im Ressort Schulen. Ich suchte mit ihm das Gespräch und er kopierte mir ein paar Akten. Im Gespräch vom 7.7.06 nahm mich allerdings auch Signer nicht im Geringsten ernst. Systematisch suggerierte er mir, dass eine Krankschreibung oder eine Abklärung beim Amtsarzt für mich die beste Lösung sei. Da ich mich aber definitiv nicht krank fühlte, sondern sei längerer Zeit massiv gemobbt, konnte ich seiner einseitigen Argumentation nicht folgen.
Lange glaubte ich, dass Hans Georg Signer nicht an der Mobbing-Intrige gegen mich beteiligt sei. Als ich aber am 27.11.06 auf dem OS Rektorat noch einmal die Akten durchblätterte, merkte ich jedoch, dass mir Hans Georg Signer ein wichtiges Dokument vorsätzlich systematisch vorenthalten hatte:
Es ist Gaby Jenös „Antrag auf vertrauensärztliche Beurteilung“ vom 6. Juni 2006. In diesem Schreiben stellt mich meine Chefin arglistig als einen Lehrer dar, der angeblich die Schülerinnen und Schüler in grosser Regelmässigkeit beschimpfe und beleidige. Diese rufschädigenden Behauptungen und Verdächtigungen sind an sich schon genug ehrverletzend, was Gaby Jenö jedoch am Schluss des Schreibens phantasiert, kann nur als schwer paranoid bezeichnet werden. Wörtlich schreibt sie:
„Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von Lehrer H. geäussert wurden.“
Es ist eine Tatsache, dass die Lüge von den „ernstzunehmenden Drohungen“ von Gaby Jenö also bereits schon am 6. Juni 2006 verbreitet wurde, also einen Monat bevor ich die angeblich „erste direkte Drohung“ bei Peter Grossniklaus geäussert haben soll.
Dieser Widerspruch zeigt deutlich auf, dass das arglistige Lügengebäude von Gaby Jenö von Anfang an systematisch geplant und generalstabsmässig durchexerziert wurde. Natürlich fiel dieser frappante Widerspruch weder der befangenen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, noch der befangenen Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, noch der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin Dr. iur. Marie-Louise Stamm auf.
Wer aber die zahlreichen Akten seriös studiert, stellt fest, dass Gaby Jenö ihre Bedrohungslüge schon formuliert hatte, bevor ich mich überhaupt in irgend einer Weise zum Mobbingfall Tschanun geäussert hatte.
Ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal:
Sämtliche Behauptungen und Verdächtigungen, ich hätte Drohungen ausgestossen, sind ehrverletzend, weil sie nicht stattgefunden haben und von Gaby Jenö frei erfunden sind.
In diesem arglistigen Lügengebäude wurde ich von Gaby Jenö mehrfach mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun verglichen. Für einen Lehrer, der nicht mal einer Fliege etwas zu leide tut, ist dieser Vergleich schwer rufschädigend und massiv ehrverletzend.
Auch die von Gaby Jenö phantasierten angeblichen „Suiziddrohungen“ sind Wahnideen, die mich massiv in meiner Ehre verletzt haben. Nie im Leben habe ich „Suiziddrohungen“ geäussert. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mit ihrer Freistellung und ihren beiden Kündigungen vorsätzlich in den Selbstmord treiben wollte. Es ist auch ehrverletzend und kriminell, einen Menschen als potentiellen Selbstmörder zu bezichtigen, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik mittels Zwangsmedikation in einen psychisch kranken Patienten zu verwandeln.
Dass mir das Rektorat das brisante Dokument vom 6.7.06 erst am 27.11.06 aushändigt, macht stutzig.
Es ist erwiesen, dass Hans Georg Signer mir dieses Dokument systematisch vorsätzlich vorenthalten hat. Dies beweist, dass der arglistige Vorwurf, ich hätte „ernstzunehmende Drohungen“ ausgestossen, zu einem arglistigen und ausgeklügelten Plan gehört, um mich mittels falscher Anschuldigung in ein psychiatrisches und strafrechtliches Verfahren zu zwingen, um mich anschliessend rechtswidrig zu entlassen.
Gaby Jenö hat mich hinter meinem Rücken mehrfach als potentiell gefährlichen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet. Da ich mir aber keine psychische Krankheit aufschwatzen liess, dem Druck von Hans Georg Signer, mich krankschreiben zu lassen, nicht nachgab und mich von meiner Chefin nicht nötigen liess, vom befangenen IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht in die IV drängen zu lassen, blieb Gaby Jenö offensichtlich nur noch eine Möglichkeit, mir möglichst effizient zu schaden: Sie musste mich, mit einer rechtswidrigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft arglistig als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumden und mir unterstellen, ich hätte eine strafbare Handlung begangen.
Mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2006 an den Amtsarzt hat Gaby Jenö eine infame Mobbing-Intrige angezettelt. Dass alle Staatsfunktionäre sich von dieser arglistigen Frau haben instrumentalisieren lassen, ist schockierend und kaum zu glauben. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich mangels Beweisen eingestellt hat, sieht Gaby Jenö bis auf den heutigen Tag keine Veranlassung, sich bei mir für ihr arglistiges Verhalten zu entschuldigen. Auch diese Tatsache beweist, dass die ehemalige OS Rektorin und jetzige Leiterin der Basler Sekundarstufe I Gaby Jenö nicht im Geringsten dazu bereit ist, eigene Fehler zu überdenken. Es ist daher erwiesen, dass sie mit planmässigem Vorsatz gehandelt haben muss und die Zerstörung meiner beruflichen Existenz bewusst geplant hat.
Erst mein Vertrauensarzt Dr. Piet Westdijk hat mich wirklich ernst genommen. Er hat mich in mehreren Sitzungen analysiert und ist ohne wenn und aber zum Schluss gekommen, dass ich völlig gesund und arbeitsfähig bin.
Allerdings leide ich seit bald vier Jahren an den psychischen Verletzungen der rufschädigenden Beschuldigungen und ehrverletzenden Verdächtigungen meiner Chefin. Diese Verletzungen heilen erst, wenn Frau Gaby Jenö endlich rechtsgültig verurteilt ist.
Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mangels stichhaltigen Kündigungsgründen vorsätzlich pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte. Der von ihr rechtswidrig diktierte Psychiater Dr. Daniel Fasnacht, der vor allem von der Erstellung von IV-Gutachten lebt, hätte mich planmässig zum IV-Fall geschrieben und Gaby Jenö hätte ihre Kündigung endlich aussprechen können. Das E-Mail vom 15.8.06 an Hans Georg Signer beweist, dass Gaby Jenös oberstes Ziel immer meine Entlassung war. Sie schreibt wörtlich:
„Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten.“
Besonders interessant ist die Tatsache, dass Gaby Jenö den Strafantrag wegen angeblicher Drohung erst zurückzog, nachdem die Personalrekurskommission die rechtswidrige Kündigung gutgeheissen hatte. Offensichtlich glaubte sie, endlich am Ziel ihrer Träume angelangt zu sein. Allerdings hatte sie nicht damit gerechnet, dass ich den rechtswidrigen Entscheid der Personalrekurskommission ans Verwaltungsgericht weiterziehen würde. Nachdem das Verwaltungsgericht den Entscheid der Personalrekurskommission zur Enttäuschung von Gaby Jenö wieder gekehrt hatte, musste sie, um mich endgültig loszuwerden, wieder von vorne beginnen. Sie nötigte mich, diesmal unter Androhung der Kündigung von einem staatlichen Amtsarzt abklären zu lassen. Da aber auch Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer keinerlei Erkrankung feststellen konnte, nötigte mich Jenö unter erneuter Kündigungsandrohung zur Abklärung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht. Da ich diese erneute Nötigung als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung taxiere, halte ich mich von Dr. Daniel Fasnacht bis heute fern. Psychiater, die von Gaby Jenö ausgewählt werden, geniessen nachvollziehbar nicht unbedingt mein Vertrauen.
Seit bald vier Jahren verunmöglicht es mir Gaby Jenö, meine Arbeitspflicht wahrzunehmen. Dass ich ein beliebter, kompetenter und engagierter Lehrer bin, belegen zahlreiche Schreiben von Kindern und Eltern. Dass sich Gaby Jenö mit ihrer selektiven Wahrnehmung nur auf sog. Beschwerden stützt, die vorsätzlich meinen Ruf schädigen, aber alle Schreiben, die meine Qualitäten aufzeigen, vorsätzlich ignoriert, entlarvt ihre arglistigen Absichten. Offensichtlich will diese Frau mich systematisch mit allen Mitteln aus dem Basler Schulsystem ausgrenzen. Die widerliche Verleumdung meiner Person ist wahrscheinlich politischer Natur. Praktisch alle involvierten Personen, die sich an der Intrige gegen mich beteiligt haben, stammen aus dem linken Polit-Spektrum. SP-Mitglied Hans Georg Signer gewährte mir keine vollständige Akteneinsicht, der damalige SP-Präsident und Personalchef Thomas Baerlocher wollte mich über die Vormundschaftsbehörde meiner Wohngemeinde mittels FFE vorsätzlich in ein psychiatrisches Verfahren verwickeln und SP-Mitglied Peter Grossniklaus unterschrieb alles, was man ihm unter die Nase hielt, ohne mir das rechtliche Gehör zu gewähren. Unter diesen Umständen erstaunt es auch nicht, dass meine Nachfolgerin am Brunnmattschulhaus Verena Aebersold „zufälligerweise“ auch SP-Mitglied ist.
Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Liebe Anwesende
Aufgrund der klaren Faktenlage beantrage ich hiermit, Gaby Jenö wegen Übler Nachrede und Verleumdung schuldig zu sprechen. Der Arbeitgeber Basel-Stadt duldet nach eigenen Angaben kein Mobbing.
Nehmen Sie, sehr geehrter Herr Gerichtspräsident, dieses Gebot, das dem 8. göttlichen Gebot entspricht, ernst und bestrafen Sie diese Frau, die mich in den letzten Jahren systematisch und arglistig mittels vorsätzlichen Persönlichkeitsverletzungen aus meinem geliebten Beruf gemobbt hat. Als Wiedergutmachung und Schmerzensgeld beantrage ich, dass mir Gaby Jenö für die erlittenen Ehrverletzungen, Kränkungen und diversen Gerichts- und Anwaltskosten eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 15‘000 zu bezahlen hat.
Vielen Dank, ich habe geschlossen.
17.3.10 Lehrer H.

Donnerstag, 4. Januar 2024

Andreas Linder - Gerichtspräsident Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West

 


Andreas Linder ist Gerichtspräsident des Zivilkreisgerichts Basel- Landschaft West. In diesem Amt hatte er zu beurteilen, ob die von Basel-Stadt erzwungene Betreibung Nr. 22352662 gegen Lehrer H. rechtens ist. 

Zur Erinnerung: Lehrer H. wollte die Rechnung von Fr. 800.-- des Basler Appellationsgerichtspräsidenten Christian Hoehnen nicht bezahlen, weil dieser es für rechtmässig hielt, Menschen ohne Corona-Maske von Gerichtsverhandlungen auszuschliessen. Für jeden normal begabten Menschen ist es eine kriminelle Schweinerei, die Grundrechte eines Menschen mit Füssen zu treten, wenn dieser aus Gewissensgründen keine Corona-Fascho-Maske tragen kann.

Wäre Andreas Linder ein fairer Richter, hätte er die zahlreichen Gründe von Lehrer H. für dessen Masken-Verweigerung akzeptiert und die Betreibung gestoppt. In seinem Gerichtsentscheid vom 2. Januar 2024 geht er allerdings mit keinem Wort auf die Argumente des Lehrers ein und heisst die Betreibung des Kanton Basel-Stadt gut. Wörtlich schreibt der Corona-Richter:

1. Dem Gesuchskläger wird in der Betreibung Nr. 22352662 des Betreibungsamtes Basel-Landschaft die definitive Rechtsöffnung bewilligt für eine Forderung von CHF 760.00. Für Mehrforderungen wird das Gesuch abgewiesen.

2. Der Gesuchsbeklagte hat dem Gesuchskläger die Zahlungsbefehlskosten von CHF 53.30 zu bezahlen.

3. Die Gerichtsgebühr von CHF 150.00 wird dem Gesuchsbeklagten auferlegt. Die Forderung des Staates wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 150.00 verrechnet. Der Gesuchsbeklagte hat dem Gesuchskläger CHF 150.00 zu ersetzen. Der Gesuchsbeklagte hat dem Gesuchskläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 zu bezahlen.

Mit dem Urteil von Andreas Linder dürfte Lehrer H. begriffen haben, dass in der Schweiz die Grundrechte vorsätzlich mit Füssen getreten werden. An Stelle des Rechtsstaates ist die Schweiz zu einem kriminellen Corona-Nazi-Staat verkommen, der die Bundesverfassung vorsätzlich aushebelt und die Bürgerinnen und Bürger dazu zwingt, gesundheitsschädigende Masken zu tragen, um eine angebliche Pandemie zu simulieren. 

Für Lehrer H. ist dieser Corona-Terror eine finanzielle Katastrophe. Weil er sämtliche Verfügungen angefochten hat, muss er dem Staat jetzt mehrere Tausend Franken bezahlen. Im Folgenden reihen wir die Forderungen im Einzelnen auf: 

1. Ordnungsbusse wegen nicht Einhaltens des Mindestabstands von 2 Metern:      CHF  100.00

2. Strafbefehl der Basler Staatsanwaltschaft:                                                            CHF  305.30

3. Strafgerichtspräsident Strauss verweigert Eintritt ins Gerichtsgebäude:              CHF  100.00

4. Appellatiosgerichtspräsident Hoenen stützt das Vorgehen von Strauss               (CHF  800.00)

5. Bundesgericht geht auf die Beschwerde gegen Urteil Hoenen nicht ein              CHF  500.00

6. Anwalt von Lehrer H. verliert am Europ. Gerichtshof für Menschenrechte          CHF 1000.00

7. Entscheid Zivilgerichtspräsident Linder betr. Betreibung insgesamt:                   CHF 1110.00

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Kosten insgesamt für Nichteinhaltung des Mindestabstands von 2 Metern               CHF 3115.30

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Hätte Lehrer H. die Busse von CHF 100.-- wegen Nichteinhaltens des Corona-Abstandes von 2 Metern am Basler Rheinufer sofort bezahlt, wären ihm diverse Unannehmlichkeiten erspart geblieben. Leider war der Lehrer fest davon überzeugt, dass diese Busse rechtswidrig ist. Er begab sich einmal mehr auf den beschwerlichen Rechtsweg und wurde von allen Instanzen systematisch abgeschmettert. Hätte er den Rechtsweg nicht eingeschlagen, hätte er zwar viel Geld gespart, aber er hätte nie erfahren, wie totalitär die Corona-Justiz in der Schweiz ist. 

Als nächstes hat Lehrer H. einen Gerichtstermin am Baselbieter Strafgericht, weil er beim Einkaufen im COOP keine Corona-Nazi-Maske tragen wollte. Wir wünschen ihm viel Glück bei der Verhandlung. 

Dienstag, 2. Januar 2024

Missbrauch der Psychiatrie in der Schweiz

 


Heute berichtete die BaZ über einen Bauern, der Beamte und Behörden gegen sich aufbrachte, weil er sich gegen Beamtenwillkür wehrte. Der Bauer war völlig gesund, trotzdem sperrte man ihn rechtswidrig 20 Jahre lang in die Psychiatrie.

Ein BaZ-Leser sah Parallelen zum Fall eines Basler Lehrers, der ebenfalls in der Psychiatrie eingesperrt werden sollte, weil er den Mächtigen nicht genehm war. Zuerst veröffentlichte die BaZ den Kommentar, dann war er nach ein paar Stunden wieder verschwunden. 

Als Begründung für diese Kehrtwendung um 180 Grad gab die BaZ folgendes Statement ab:

"Vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass Ihr Kommentar nicht veröffentlicht werden kann.Um einen angenehmen, sachlichen und fairen Umgang miteinander zu gewährleisten, publizieren wir keine Beiträge, die sich im Ton vergreifen. Dazu gehört die Verwendung von polemischen und beleidigenden Ausdrücken. Ebenso persönliche Angriffe auf andere Diskussionsteilnehmer sowie Dritte oder auch ein grundsätzlicher Ton «unter der Gürtellinie». Als beleidigend gelten auch Verunstaltungen von Namen, entweder von anderen Diskussionsteilnehmern, aber auch von dritten Personen oder Einrichtungen."

Es ist offensichtlich, dass der Kommentar dieses BaZ-Lesers nicht in einem einzigen Punkt gegen die Richtlinien der BaZ verstösst. Trotzdem wurde der Kommentar gelöscht. Wir gehen davon aus, dass der Kommentar in gewissen Kreisen nicht besonders gut ankam. Allerdings wissen wir nicht, wer gegen den Kommentar interveniert hat. 

Wir gehen aber davon aus, dass der damalige Leiter des Basler Erziehungsdepartements keine Freude an diesem Kommentar hatte. An dieser Stelle müssten investigative BaZ-Journalisten natürlich die Fakten recherchieren und den Fall neu aufrollen. Sie hätten nicht mal viel zu tun, denn sie könnten die Original-Dokumente ohne grossen Aufwand hier finden. 

Der heutige Vorfall zeigt deutlich, dass die BaZ nicht an der Wahrheit interessiert ist, sondern nur an den Lügen der Mächtigen.   

Dienstag, 26. Dezember 2023

Massenwahn - Die Waffe der Satanisten

                  

Wie kann es sein, dass ganze Gesellschaften einem Wahn verfallen? Wie kommt es, dass Menschen unisono so skrupellos werden, dass sie ihre Nachbarn als Hexen verbrennen, den politisch Anderen mit der Guillotine köpfen lassen oder ihn selbst mit einer Machete in Stücke hauen? Wie ist es möglich dabei noch zu glauben, richtig zu handeln? Warum kann jede Mitmenschlichkeit verloren gehen und warum werden Mitmenschen denunziert, dass sie in Straf- oder Vernichtungslagern enden? Warum werden die wenigen Menschen, die sich vom Massenwahn nicht anstecken lassen als Staatsfeinde, Volksverräter, Verschwörungstheoretiker, Teufelsanhänger oder Untermenschen denunziert? Wie kann es sein, dass immer wieder in der Geschichte ganze Gesellschaften verrückt werden? Dass sie in einen Massenwahn verfallen. Und droht uns in der Gegenwart erneut ein Massenwahn mit tausenden von Toten?

Ob Hexen-, Gender-, Corona- oder Klimawahn die Mechanismen des Massenwahn funktionieren immer gleich. Die Drahtzieher im Hintergrund erfinden Probleme, die eigentlich gar nicht existieren. Mittels Propaganda werden dann die ahnungslosen Menschen mit dem Scheinproblem konfrontiert und vorsätzlich verängstigt. Dann präsentieren uns ferngesteuerte Polit-Marionetten Lösungen, damit wir unsere künstlich erzeugten Ängste wieder abbauen können: Hexen werden verbrannt, Männer werden umerzogen, Masken und Impfgegner werden strafrechtlich verfolgt und Klima-Skeptiker werden mittels CO2-Steuer staatlich abgezockt.

Das Geschäft mit dem Massenwahn ist für gewisse Branchen unglaublich lukrativ. So zog die Kirche den Besitz der ermordeten Ketzer und Hexen ein, während das Volk mittels Kauf von Ablässen seine Sünden loswerden konnte. Heute können Männer und Frauen ihr Geschlecht selber definieren, weil chirurgisch fast alles machbar ist. Bis jetzt wurde allerdings noch keinem Mann eine Gebärmutter eingepflanzt. Auch das Pandemie-Business ist für gewisse Kreise sehr lukrativ. Wir haben alle miterlebt, wie sich die Pharma-Mafia mittels Test und Impfungen dumm und dämlich verdient hat. Beim Klima ist das nicht anders. Analog zum mittelalterlichen Ablasshandel wird heutzutage das Klima gerettet, indem man CO2-Zertifikate kauft.

Der Massenwahn dient nicht nur dazu, Geld zu verdienen, sondern auch die Kontrolle über das Volk auszubauen. Mit jeden neuen Gesetz wird die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger systematisch eingeschränkt. Wer die totalitären Regeln missachtet, wird strafrechtlich verfolgt und als Verschwörungstheoretiker diffamiert.

Heute werden Menschen, die sich nicht dem Massenwahn unterziehen wollen, nicht mehr als Hexe oder Ketzer diffamiert, sondern als Verschwörungstheoretiker, Genderleugner, Coronaleugner und Klimaleugner. Besonders beliebt ist es, Systemkritiker als Nazis zu bezeichnen. Als sog. Nazi verliert man seinen Job, seine Freunde und seine Glaubwürdigkeit.

Damit sich der Massenwahn fest in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger verankert, müssen immer wieder die selben Lügen aufgetischt werden. Dazu dienen die politisch korrekten Massenmedien, welche die Lügen möglichst glaubwürdig in die gute Stube transportieren.

Beim Corona-Wahn konnte man jeden Tag erleben, wie Gehirnwäsche funktioniert. Jeder positive Corona-Test wurde in den politisch korrekten Medien ausgeschlachtet und damit Angst und Schrecken verbreitet. Aufgrund dieser Gehirnwäsche liessen sich ungefähr zwei Drittel der Weltbevölkerung impfen.

Unterdessen ist wissenschaftlich belegt, dass weltweit ungefähr 17 Millionen Menschen an den sog. Impfungen gestorben sind. Leider gibt es keine Statistiken, die aufzeigen, wie viele Menschen aufgrund der Injektion schwer erkrankten. Auch hier spielen die Massenmedien einmal mehr eine erbärmliche Rolle.

Natürlich wird auch bei der Migrations- und Kriegspolitik gelogen, dass sich die Balken biegen. So platzt die Schweiz unterdessen aus allen Nähten. Mit ihren 9 Millionen Einwohnern hat die Schweiz im Herbst einen neuen Rekord erreicht. Das führt dazu, dass die öffentlichen Verkehrmittel überfüllt sind, der Autoverkehr im Stau kollabiert, die Spitäler ausgelastet sind und es zu wenig bezahlbaren Wohnraum gibt. Offensichtlich haben die Globalisten geplant, die Schweiz und Europa mittels Migration zu zerstören, um eine totalitäre Weltregierung zu installieren.

Auch beim Thema Kriegspolitik werden wir von den gekauften Medien nach Strich und Faden in die Irre geführt. Putin ist natürlich nicht der verrückte Aggressor, der Europa erobern will, sondern er ist der Verteidiger Russlands, der die Satanisten jahrelang davor gewarnt hat, Russland zu destabilisieren. Er musste miterleben, wie die Sowjetunion auseinander brach, weil der Westen dies so wollte. Dass er die Ukraine nicht an den Westen verlieren will, ist zumindest nachvollziehbar.

Im Konflikt Israels mit den Palästinensern gibt es natürlich auch nur eine politisch korrekte Meinung. Israel hat angeblich das Recht auf Selbstverteidigung und darf damit ungestraft einen Völkermord an den Palästinensern durchführen. Wer Israel in diesem mörderischen Verbrechen nicht unterstützt, gilt einmal mehr als Nazi und Antisemit.

Um dem von den Satanisten erzeugten Massenwahn Paroli zu bieten, braucht es Menschen, die aufgewacht sind. Es braucht Menschen, die die politisch korrekte Matrix durchschaut haben und selbstständig denken können. Nur wer selber denkt, wird nicht zum nützlichen Idioten.